Ausbau und Elektrifizierung- Bodenseegürtelbahn, Artenschutz und NATURA 2000 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56586
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau und Elektrifizierung- Bodenseegürtelbahn, Artenschutz und NATURA 2000
Ausbau und Elektrifizierung- Bodenseegürtelbahn, Artenschutz und NATURA 2000
Fachbeitrag zum Artenschutz, Kartierungen und NATURA 2000 Maßnahmen
Prüfungen nach § 34 BNatSchG: Relevanzabschätzung; FFH-Vorprüfung / -Verträglichkeitsstudie
Fachbeitrag zum Artenschutz, Kartierungen und NATURA 2000 Maßnahmen (Optionen), optionale Leistungen
Prüfungen nach § 34 BNatSchG: Relevanzabschätzung; FFH-Vorprüfung / -Verträglichkeitsstudie
optionale Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verwenden Sie hierzu die Datei 21FEI56586_Teilnahmeantrag:
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von§§123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keineTäuschungbegangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass dasUnternehmenstets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis124 GWB zuübermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere derPflichtzur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträgezurgesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall-undArbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in §21Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, §19Mindestlohngesetz oder § 21 SchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzgenanntenVorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweisauffrühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz undprägnantzusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahlberücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nichterwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme aneinemunter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AGerbrachtwerden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Verwenden Sie hierzu die Datei 21FEI56586_Teilnahmeantrag:
Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DINENISO 9001:2000 oder vergleichbar
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Gemäß Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verwenden Sie hierzu die Datei 21FEI56586_Teilnahmeantrag:
Auskunft über die im Auftragsfall mit dem Projekt betrauten Mitarbeiter. Auch die Mitarbeiter von
Nachunternehmern sind namentlich anzugeben. Bei Zusammenschlüssen mehrerer Bieter sind ebenfalls
alle voraussichtlich mit dem Projekt betrauten Mitarbeiter zu nennen.
Alle gutachterlich tätigen Personen haben entsprechende Fachkenntnisse nachzuweisen.
Arbeitserfahrung von mindestens fünf Jahren wird für die Projektleitung, von mindestens zwei Jahren für
sonstiges qualifiziertes Personal in einem relevanten Arbeitsumfeld vorausgesetzt.
Um den gutachterlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind umfangreiche Kenntnisse sowie
Erfahrungen im europäischen und nationalen Natur- und Artenschutz, Artbestimmung und der
Eingriffsplanung erforderlich. Diese Kenntnisse können auf unterschiedliche Arten und Weisen erworben
worden sein. Wichtig ist hierbei jedoch, dass sie beleg- und nachweisbar sind.
Indikatoren für einen Nachweis:
Studium/Ausbildung mit umweltplanerischem/artenschutzkundlichem Schwerpunkt
Fortbildungsbescheinigungen (bspw. artenschutzrechtliche Schulungen zu einzelnen Tiergruppen)
Zusätzlich zu den vorherigen Punkten: wissenschaftliche Publikationen, Präsentationen bei
Tagungen, Mitarbeit in Facharbeitsgruppen, Referenzprojekte
Die jeweiligen Kartierer und Bearbeiter der einzelnen Tätigkeitsfelder (z. B. Biotoptypen, Fledermäuse,
Brutvögel) müssen benannt werden. Derjenige, welcher die Feldarbeiten durchführt, ist auch für den
Inhalt der Gutachten, bzw. der Textteile zu seinem Tätigkeitsbereich verantwortlich. Diese müssen
mindestens 2 Jahre Berufserfahrung mitbringen. Außerdem müssen sie in den vergangenen 2 bis 3 Jahren
mindestens 3 vergleichbaren Projekten für ihr zu bearbeitendes Tätigkeitsfeld eigenständig bearbeitet
haben. Aufzuführen sind hierzu folgende Angaben:
Projekttitel
Bearbeitungsjahr
Auftraggeber
Kontaktperson
Sollte sich aus betriebsinternen Gründen die Situation ergeben, dass Neueinsteiger/-innen an den
Arbeiten beteiligt sind, dann darf den Neueinsteiger/-innen nicht die gleiche Verantwortung übertragen
werden, wie dies bei voll ausgebildeten Gutachter/-innen mit entsprechender Berufserfahrung der Fall ist.
Vielmehr sind sie fachkundig anzuleiten, ihre Arbeit ist zu beaufsichtigen, die Ergebnisse ihrer Arbeit sind
zu überprüfen und auf Plausibilität und Richtigkeit hin zu kontrollieren. Gleichzeitig gilt es die Arbeit von
Neueinsteigern/-innen bei Bedarf als solche zu kennzeichnen.
Indikatoren für einen Nachweis:
Dokumentation, wenn Neueinsteiger/-innen Teil der Begutachtung waren
Dokumentation ihrer Anleitung
Dokumentation der Ergebnisprüfung
Kennzeichnung der Arbeit von Neueinsteiger/-innen gegenüber dem AG
Für die bessere Nachvollziehbarkeit ist auf die zu verwendeten Geräte im Angebot hinzuweisen. Die
technische Ausrüstung (z.B. optische oder akustische Geräte) muss dem Stand der Technik und den
Gegebenheiten vor Ort entsprechen. Die erforderliche technische Ausrüstung ist aufgelistet mit dem
Angebot einzureichen.
Für alle angefragten Leistungen und jeden vorgesehenen Mitarbeiter ist gesamthaft die Tabelle in Anlage
1 auszufüllen. Der Leistungszeitraum für Referenzprojekte liegt zwischen 2012 und 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr.833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art.5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossenwerden.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unterIII.1.1bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitereErklärungen/Nachweise erforderlich:
Verwenden Sie hierzu die Datei 21FEI56586_Teilnahmeantrag:
a) dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner
(
http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie
(Code_of_Conduct_deutsch.pdf
) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im
Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb undzurKorruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich
die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtungallergeltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
c) dass wir nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vomWettbewerbausgeschlossen sind.
d) dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem VergabeverfahrenderDeutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmens
a)versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die esunzulässigeVorteile beim Vergabeverfahren
erlangen könnte, oder
c) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, OrganisationenoderEinrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu
vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer,Lieferantenoder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß §
47 SektVO.
Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der LandesgrenzenderBundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben
genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, indemdas Unternehmen ansässig ist.
f) ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG fürdiesesProjekt beauftragten Unternehmen verbunden
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich)oderwirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt
diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH; Generalplaner VP
2. Emch & Berger GmbH, Planungsraumanalyse
3. Baader Konzept GmbH
4. S|LiKStadt|Landschaft im Kontext, Scopingbericht
5. GUBING GROUP International GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, dieunterMitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten
Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter undbeauftragtemIngenieurbüro eine
gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oderwirtschaftlicheAbhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, dieunterMitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten
Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter undbeauftragtemIngenieurbüro eine
gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oderwirtschaftlicheAbhängigkeit besteht.
keine Verbundenheit
ja Verbundenheit (falls ja, bitte nachfolgend angeben)
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitigzustellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner AbstimmungsprozesseeineBeantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung derTeilnahmeanträgemöglich ist. Der Auftraggeber
behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb vonwenigerals 6 Tagen vor Ablauf
der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträgezubeantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in FormeinerBietergemeinschaft, sollten sich die
Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen.DieTeilnahme am Verfahren setzt
die unveränderte Zusammensetzung der im TeilnehmerwettbewerbzugelassenenBietergemeinschaften voraus.
Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen EinzelbieterzuBietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf einesdereingegangenen Angebote
den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mitdenBietern, welche die
wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitethaben.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen je Unternehmeneinzureichen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.