BÜS Durmersheim I+II Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60520
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BÜS Durmersheim I+II Bauüberwachung
BÜS Durmersheim I+II Bauüberwachung
BÜS Durmersheim I+II Bauüberwachung - Grundleistungen bei Verkehrsanlagen, Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung, Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU VV BAU-STE, Leistungen nach Baustellenverordnung, Abfallmanagement, Leistungen der BÜW in den Lph 3-7
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren 22FEI60520 „BÜS Durmersheim I+II Bauüberwachung, welches sich gerade in der Phase des Teilnahmewettbewerbs befindet, soll aufgehoben werden, weil weitere Bauüberwachungsleistungen, die nicht Gegenstand der Verdingungsunterlagen sind, benötigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.