Beschaffung einer Festplatten-Speichererweiterung, Modell Netapp AFF300 Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0080
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Festplatten-Speichererweiterung, Modell Netapp AFF300
Lieferung einer Festplatten-Speichererweiterung, Modell Netapp AFF300
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Rheingaustraße 186
65203 Wiesbaden
Die HZD ist zentrale Beschaffungsstelle des Landes Hessen für Anlagen, Geräte und Kommunikationseinrichtungen sowie Liefer- und Dienstleistungen der Informationstechnik (IT) und führt dieses Vergabeverfahren für das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie durch. Ausschreibungsgegenständlich ist die Lieferung von - Eine NetApp A300 Storage-Erweiterung, bestehend aus: - 1x DS224C Shelf mit 24 x 7.6TB SSD Laufwerken - incl. 19" Rackmountkit, Anschlußkabel - einschließlich 21 Monate Wartung/Vor-Ort-Service, angepasst an die Restlaufzeit des Basissystems.
Zu Abschnitt II.2.7) Die Anlieferung der Speichererweiterung soll schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung erfolgen. Die Dauer von 21 Monaten Wartung/Instandhaltung bemisst sich an der Restlaufzeit des Basissystems.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung einer Festplatten-Speichererweiterung, Modell Netapp AFF300
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Soden-Salmünster
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63628
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.