Übernahme und Verwertung von Altholz (Holzabfällen) und Entsorgung der Sortierreste Referenznummer der Bekanntmachung: ELW 1313/1136
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE113823704
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.elw.de
Nationale Identifikationsnummer: DE113823704
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Altholz (Holzabfällen) und Entsorgung der Sortierreste
Altholz (Holzabfälle) ist zu übernehmen und zu verwerten. Außerdem sind anfallende Sortierreste zu entsorgen.
Deponiestraße 15, 65205 Wiesbaden
Verwertung von A III Altholz (AVV-Schlüssel: 20 01 38)
Es handelt sich um Altholz, die der AG von Einwohnern der Stadt Wiesbaden zur Verwertung an den Wertstoffhöfen der Stadt Wiesbaden übernimmt. Hierbei handelt es sich überwiegend um:
Schränke, Kommoden, Truhen (zerlegt), Holzregale, Bettgestelle und Matratzenroste (ohne Metall), Holzarbeitsplatten (z.B. Resopalplatten), unbehandelte Holzabfälle aus dem Hobbybereich, Holzspielzeug, Spanplatten und Deckenpaneele (nur aus dem Wohnbereich!).
Die Erfassungsmenge in 2021 betrug 3.100 Mg.
Verwertung von A IV Altholz (AVV-Schlüssel: 20 01 37*)
Es handelt sich um Altholz, die der AG von Einwohnern der Stadt Wiesbaden zur Verwertung an den Wertstoffhöfen der Stadt Wiesbaden übernimmt. Hierbei handelt es sich überwiegend um:
Jägerzäune, Pfosten, Fensterrahmen.
Die Erfassungsmenge in 2021 betrug 1.100 Mg.
Verwertung von A I Altholz (AVV-Schlüssel: 15 01 03)
Es handelt sich um Altholz, die der AG von Einwohnern der Stadt Wiesbaden zur Verwertung an den Wertstoffhöfen der Stadt Wiesbaden übernimmt. Hierbei handelt es sich überwiegend um:
Verpackungen aus unbehandeltem Holz (Kisten, Paletten, etc.)
Die Erfassungsmenge in 2021 betrug 200 Mg.
Die von dem Auftraggeber anzuliefernden Holzabfälle sind zu übernehmen, zu behandeln und zu verwerten. Die Sortierreste sind einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Die Jahresmengen können sich verändern. Weitere Angaben in den Unterlagen zum Download.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben:
- Erklärung, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
- Erklärung über die Einhaltung des Mindestlohn und der Tariftreue.
- Erklärung, dass es sich bei dem Bieter nicht um ein russisches Unternehmen oder ein Unternehmen mit russischer Unternehmensbeteiligung gemäß der EU-Verordnung für restriktive Maßnahmen handelt.
- Erklärung zur Anerkennung der Projektsprache Deutsch.
Den Unterlagen ist ein Angebotsschreiben als Leitfaden beigefügt. Dort ist vermerkt, zu welchen Eignungskriterien Ihre Eigenerklärungen ausreichen und zu welchen Eignungskriterien Ihre Nachweise in Form von Kopien von Originalen beizufügen sind.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Teilumsatz mit den Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, in den letzten drei Geschäftsjahren;
- Betriebshaftpflichtnachweis mit Angabe der Versicherungssummen für Sach-, Vermögens- und Personenschäden.
Den Unterlagen ist ein Angebotsschreiben als Leitfaden beigefügt. Dort ist vermerkt, zu welchen Eignungskriterien Ihre Eigenerklärungen ausreichen und zu welchen Eignungskriterien Ihre Nachweise in Form von Kopien von Originalen beizufügen sind.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
- Nachweis, dass die Anlage zur Behandlung/Verwertung von Altholz, nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt wurde und nach dem jeweiligen Stand der Technik betrieben wird.
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB), der die Verwertung der übernommenen Abfälle beinhaltet. .
- Vorlage eines, grundsätzlich dem Ziel und Zweck der Abfallverwertung, entsprechendes Verfahrensfließbild (Verfahrensbeschreibung) mit Angaben zu den wesentlichen technischen Leistungsmerkmalen und zum prinzipiellen Aufbau der Anlage der vom Bewerber angewandten Verfahrenstechnik, zur Stoffmengenbilanz für Altholz, zu den nachgeschalteten Behandlungs- bzw. Verwertungsanlagen und ausführliche Verfahrensbeschreibung der Sortiertechnik und Verwertungstechnik.
- Schriftliche Benennung einer fachkundigen und verantwortlichen Ansprechperson sowie deren Vertretung, die alle zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Entscheidungen eigenverantwortlich und rechtswirksam treffen kann.
- Nachweis, dass der Bieter über eine Anlage mit ausreichenden Kapazitäten im Normalbetrieb und ebenso über Redundanzen bei Störungen, verfügt.
- Benennung der wesentlichen Subunternehmerleistungen und deren Liefer-/ Leistungsumfang. Subunternehmer müssen ebenfalls die geforderten Leistungsnachweise vorlegen und als EfB zertifiziert sein.
Den Unterlagen ist ein Angebotsschreiben als Leitfaden beigefügt. Dort ist vermerkt, zu welchen Eignungskriterien Ihre Eigenerklärungen ausreichen und zu welchen Eignungskriterien Ihre Nachweise in Form von Kopien von Originalen beizufügen sind.
siehe unter "Technische Leistungsfähigkeit"
Abschnitt IV: Verfahren
Erneutes Verfahren nach Aufhebung eines vorangegangenen Verfahrens aufgrund der Änderung des Übergabeortes und der Laufzeit.
Einkauf der ESWE Versorgungs AG, 65189 Wiesbaden
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich und erfolgt von dem Einkauf im Beisein der zuständigen Revision.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren
nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)