Leistungen der „Objektplanung” Architekten- und Ingenieurleistungen nach HOAI 2021 LPH 2-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2/22003316/A22/ar
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der „Objektplanung” Architekten- und Ingenieurleistungen nach HOAI 2021 LPH 2-9
Leistungen der „Objektplanung” Architekten- und Ingenieurleistungen nach HOAI
2021 LPH 2-9
Ernst-Reuter-Schule, Groß-Umstadt - Neubau -
Leistungen der „Objektplanung” Architekten- und Ingenieurleistungen nach HOAI
2021 LPH 2-9
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Andauernde Leistungsverweigerung eins Architekturbüros und das daraus resultierende zerrüttete Verhältnis, und dadurch die Kündigung des bestehenden Vertragsverhältnis. Verlagen eine
Neuvergabe der Objektplanung, aufgrund der Dringlichkeit zur Wahrung der Fristen, wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 ABS. 4 NR. 3 VGV durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen der „Objektplanung” Architekten- und Ingenieurleistungen nach HOAI 2021 LPH 2-9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50677
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)