Transportables Gleichrichterwerk Hansestadt Hamburg 2 (tGW HH2) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62410

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/eb2f7a07-546c-471a-a853-ab096b56c0ce
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Transportables Gleichrichterwerk Hansestadt Hamburg 2 (tGW HH2)

Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62410
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31153000 Gleichrichter
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Am Standort Halstenbek muss das dortige Gleichrichterwerk ersetzt werden. Somit besteht die Notwendigkeit der Beschaffung und Inbetriebnahme eines weiteren transportablen Gleichrichterwerkes Hamburg- (fortan „tGW HH2“ genannt). Das transportable, modulare Gleichrichterwerk (tGW HH 2) soll hier zur Übernahme temporärer Ersatzversorgung für die S-Bahnstromversorgung eingesetzt werden.Das tGW HH 2 soll aus 4 Modulen bestehen. Die vollständige Funktionsfähigkeit wird durch die Verschaltung aller Module erreicht.Es dient für den temporären Einsatz in Zusammenhang mit Bauvorhaben bzw. bei Havarien und soll standortunabhängig, universal im gesamten Netz der S-Bahnstromversorgung Hamburg eingesetzt werden können.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31214000 Schaltanlagen
44211100 Mobile, modulare Containergebäude
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Da das tGW HH1 während der Realisierung des Ersatzneubaus des GW HB am Standort des GW Eidelstedt gebunden ist und der „Hamburg-Takt“ sowie die Angebotsverdichtung der S-Bahn HH GmbH zusammen mit dem HVV im Rahmen des beschlossenen Verkehrsbesorgungsvertrages hier eine kurzfristige Realisierung / Netzertüchtigung fordert, muss zeitnah ein zweites transportables Gleichrichterwerk (tGW HH 2) beschafft werden. Die kommende Angebotsverbesserung der S-Bahn auf dieser hochfrequentierten Strecke steht unter besonderem politischem Druck und höchstem öffentlicher Interesse seitens der FHH. Aus Gründen der Gewährleistung einer optimaler höchstmöglichen Verfügbarkeit und Gewährleistung größtmöglicher Versorgungssicherheit ist hier ein technisch und insbesondere elektrotechnisch identisches transportables modulares Gleichrichterwerk zu beschaffen, wie das derzeit in Erstellung befindliche tGW HH1.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/03/2023
Ende: 30/04/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

siehe Formblatt zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

siehe Formblatt zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

siehe Formblatt zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

siehe Vertrag

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Zahlungsbedingungen gemäß Vertragsunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder einer europäisch vergleichbaren Rechtsform

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

siehe Formblatt zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit.

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:

Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/11/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/11/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/03/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Registrierung für das Bieterportal ist über die Internetadresse https://bieterportal.noncd.db.de möglich.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/10/2022

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