Transportables Gleichrichterwerk Hansestadt Hamburg 2 (tGW HH2) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62410
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Transportables Gleichrichterwerk Hansestadt Hamburg 2 (tGW HH2)
Am Standort Halstenbek muss das dortige Gleichrichterwerk ersetzt werden. Somit besteht die Notwendigkeit der Beschaffung und Inbetriebnahme eines weiteren transportablen Gleichrichterwerkes Hamburg- (fortan „tGW HH2“ genannt). Das transportable, modulare Gleichrichterwerk (tGW HH 2) soll hier zur Übernahme temporärer Ersatzversorgung für die S-Bahnstromversorgung eingesetzt werden.Das tGW HH 2 soll aus 4 Modulen bestehen. Die vollständige Funktionsfähigkeit wird durch die Verschaltung aller Module erreicht.Es dient für den temporären Einsatz in Zusammenhang mit Bauvorhaben bzw. bei Havarien und soll standortunabhängig, universal im gesamten Netz der S-Bahnstromversorgung Hamburg eingesetzt werden können.
Da das tGW HH1 während der Realisierung des Ersatzneubaus des GW HB am Standort des GW Eidelstedt gebunden ist und der „Hamburg-Takt“ sowie die Angebotsverdichtung der S-Bahn HH GmbH zusammen mit dem HVV im Rahmen des beschlossenen Verkehrsbesorgungsvertrages hier eine kurzfristige Realisierung / Netzertüchtigung fordert, muss zeitnah ein zweites transportables Gleichrichterwerk (tGW HH 2) beschafft werden. Die kommende Angebotsverbesserung der S-Bahn auf dieser hochfrequentierten Strecke steht unter besonderem politischem Druck und höchstem öffentlicher Interesse seitens der FHH. Aus Gründen der Gewährleistung einer optimaler höchstmöglichen Verfügbarkeit und Gewährleistung größtmöglicher Versorgungssicherheit ist hier ein technisch und insbesondere elektrotechnisch identisches transportables modulares Gleichrichterwerk zu beschaffen, wie das derzeit in Erstellung befindliche tGW HH1.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Formblatt zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit
siehe Formblatt zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit
siehe Formblatt zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit
siehe Vertrag
Zahlungsbedingungen gemäß Vertragsunterlagen
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder einer europäisch vergleichbaren Rechtsform
siehe Formblatt zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Registrierung für das Bieterportal ist über die Internetadresse https://bieterportal.noncd.db.de möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.