S-Bahn Leipzig-Pegau-Zeitz-Gera, 1.BA Leipzig-Plagwitz (a) – Zeitz (a), Gesamtgewerkeplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61869
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S-Bahn Leipzig-Pegau-Zeitz-Gera, 1.BA Leipzig-Plagwitz (a) – Zeitz (a), Gesamtgewerkeplanung
S-Bahn Leipzig-Pegau-Zeitz-Gera,
1.BA Leipzig-Plagwitz (a) – Zeitz (a),
Gesamtgewerkeplanung;
Planungsleistungen Lph 1 und 2 sowie optional 3, 4, 6 und 7 auf der Strecke 6383 von ca. km 11,0 bis km 41,5, 1.BA Leipzig-Plagwitz (a) - Zeitz (a) mit nachfolgenden BIM-Leistungsbildern:
- Objektplanung Verkehrsanlagen,
- Objektplanung Ingenieurbauwerke,
- Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke ,
- Fachplanung technische Streckenausrüstung für Oberleitung und Bahnenergieanlagen
- Fachplanung technische Streckenausrüstung für Leit- und Sicherungstechnik
- Fachplanung technische Streckenausrüstung für EEA/50 Hz
- Fachplanung technische Streckenausrüstung für TK
- Fachplanung technische Ausrüstung Personenverkehrsanlagen
Leipzig, Pegau, Zeitz (Strecke 6383 von ca. km 11,0 bis km 41,5, 1.BA Leipzig-Plagwitz (a) - Zeitz (a))
siehe II.1.4
Leistungen gem. II.1.4 Lph 3 und 4 sowie 6 und 7
Die beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
-
Zu II.2.5)
Für die Angebotswertung wird das "Honorar (übertragene+optionale Leistungen)" wie folgt auf einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkten ermittelt: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises linear interpoliert.
-
Für die Angebotswertung wird der jeweilige "Stundensatz gemäß Vertrag § 9.4..." wie folgt auf einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkten ermittelt: Das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes erhält 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes linear interpoliert.
-
Sämtliche Berechnungswerte gehen mit 3 Stellen hinter dem Komma in die Berechnung des Wertungsergebnisses ein. Bei gleichem Wertungsergebnis erhält das Angebot mit dem höchsten Punktwert beim Kriterium "Honorar (übertragene+optionale Leistungen)" (Angebotspreis) den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe nachfolgend sowie Punkt VI.3 .
Für die Erklärungen/Nachweise hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, welches aus dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG:
https://bieterportal.noncd.db.de/portal
heruntergeladen werden kann.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine:
a) Erklärung, dass das Unternehmen entsprechend seiner national geltenden Rechtsakte auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt sowie Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Erklärung des/der Bewerber/s:
- dass sie keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass sie bzw. ihr Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handelte bzw. handelt.
c) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe nachfolgend sowie Punkt VI.3 .
Für die Erklärungen/Nachweise hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, welches aus dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG:
https://bieterportal.noncd.db.de/portal
heruntergeladen werden kann.
1. Benennung Planungsleiter aus dem Fachgebiet Verkehrsanlagen oder Ingenieurbau und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung mit Nachweis von mindestens 1 Referenzprojekt, welches die Erstellung einer Gesamtgewerkeplanung in Generalplanerverantwortung mit mindestens folgenden Leistungsbildern enthält:
- Objektplanung Verkehrsanlagen / Personenverkehrsanlagen (PVA)
- Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
- Technische Streckenausrüstung für Oberleitungsanlagen (OLA)
Weiterhin sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenz jeweils zwingend zu erfüllen: Projektbearbeitung in mind. 2 Lph zwischen den Lph 1 bis 4 der HOAI bei Projekten für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen, die als Leistung des Bewerbers Planung, Organisation und Koordination beinhalten. Als Referenz werden zudem nur Projekte anerkannt:
- mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 20 Mio € netto,
- die vom AN benannten Leistungsphasen in den letzten 8 Jahren (2014 oder später) bearbeitet worden sind,
Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme.
Als Planungsleiter gelten Mitarbeiter mit einem Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss oder mit einem gleichwertig anerkannten Abschluss.
Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass das o.g. für die Ausführung vorgesehenen Personal die geforderte Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllt.
Nachweis in Tabellenform unter Angabe von: Name, Studienabschluss, Berufserfahrung, Projektbezeichnung des Referenzprojektes, AG/Ansprechpartner/Telefon, Leistungsphasen, Gesamtwertumfang, Zeitraum, Leistungsbildern.
2. Benennung Planer/Fachplaner Verkehrsanlagen: Ingenieur mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet Verkehrsanlagen mit Nachweis von mindestens 2 Referenzprojekten in der Planung von Eisenbahn-Verkehrsanlagen für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen, Projektbearbeitung in mind. 2 Lph zwischen den Lph 1 bis 4 der HOAI unter Berücksichtigung von Bauphasenplanungen, Erarbeitung von Gleisplanstudien und Erarbeitung von Vorplanungen in Varianten oder Entwurfsplanungen für Gleisumbauarbeiten.
Als Referenzen werden zudem nur Projekte anerkannt:
- mit einem Wertumfang je Leistungsbild von mind. 5 Mio € netto je Projekt im Fachgebiet ,
- die vom AN benannten Leistungsphasen in den in den letzten 8 Jahren (2014 oder später) bearbeitet worden sind.
Als Ingenieur gelten Mitarbeiter mit einem Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss oder mit einem gleichwertig anerkannten Abschluss.
Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass das o.g. für die Ausführung vorgesehenen Personal die geforderte Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllt.
Nachweis in Tabellenform unter Angabe von: Name, Studienabschluss, Berufserfahrung, Projektbezeichnungen der Referenzprojekte, AG/Ansprechpartner/Telefon, Leistungsphasen, Wertumfang, Zeitraum, Leistungsbild einschließlich der geforderten Inhalte.
3. Benennung Fachplaner konstruktiver Ingenieurbau: Ingenieur mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet konstruktiver Ingenieurbau mit Nachweis von mindestens 2 Referenzprojekten in der Planung von Eisenbahnbrücken für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen in den Leistungsbildern Objekt- und Tragswerksplanung Ingenieurbauwerke, Projektbearbeitung in mind. 2 Lph zwischen den Lph 1 bis 4 der HOAI unter Berücksichtigung von Bauphasenplanungen und Baubehelfen.
Als Referenzen werden zudem nur Projekte anerkannt:
- mit einem Wertumfang je Leistungsbild von mindestens 2 Mio € netto je Projekt im Fachgebiet,
- die vom AN benannten Leistungsphasen in den in den letzten 8 Jahren (2014 oder später) bearbeitet worden sind.
Als Ingenieur gelten Mitarbeiter mit einem Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss oder mit einem gleichwertig anerkannten Abschluss.
Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass das o.g. für die Ausführung vorgesehenen Personal die geforderte Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllt.
Nachweis in Tabellenform unter Angabe von: Name, Studienabschluss, Berufserfahrung, Projektbezeichnungen der Referenzprojekte, AG/Ansprechpartner/Telefon, Leistungsphasen, Wertumfang, Zeitraum, Leistungsbild einschließlich der geforderten Inhalte.
4. Fachplanung 15 kV-Standardoberleitungsanlagen:
Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass er/sie bzw. sein/ihr vorgesehener Nachunternehmer im Rahmen eines Qualifikationsverfahrens der DB AG nach § 48 SektVO die Präqualifikation für die Fachplanung von 15 kV-Standardoberleitungsanlagen erlangt haben (Präqualifikation bzw. Präqualifikation „mit Auflagen“) sowie dass die zur Leistungsausführung vorgesehenen Mitarbeiter mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet haben und im präqualifizierten Unternehmen fest angestellt sind und über den akademischen Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master oder über eine gleichwertige Qualifikation eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union verfügen.
Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass der vorgesehene Qualitätsprüfer die Mindestanforderungen hinsichtlich Berufserfahrung und Qualifikation wie der vorgenannte Fachplaner erfüllt.
5. Fachplanung 50 Hz-Anlagen:
Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass er/sie bzw. sein/ihr vorgesehener Nachunternehmer im Rahmen eines Qualifikationsverfahrens der DB AG nach § 48 SektVO die Präqualifikationen für die Fachplanung von 50 Hz-Anlagen (Planung elektrotechnischer Energieanlagen und Planung elektrischer Weichenheizanlagen) erlangt haben (Präqualifikation bzw. Präqualifikation „mit Auflagen“) sowie dass die zur Leistungsausführung vorgesehenen Mitarbeiter mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im jeweiligen Fachgebiet haben und im jeweils präqualifizierten Unternehmen fest angestellt sind und über über den akademischen Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master oder über eine gleichwertige Qualifikation eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union verfügen.
Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass der jeweils vorgesehene Qualitätsprüfer die Mindestanforderungen hinsichtlich Berufserfahrung und Qualifikation wie der vorgenannte Fachplaner erfüllt.
6. Benennung Planer/Fachplaner LST: Ingenieur mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet Leit- und Sicherungstechnik sowie Auflistung von mindestens 2 durch den Mitarbeiter aufgestellte Planungen für ESTW in den letzten 8 Jahren (2014 oder später), Wertumfang mind. 1 Mio € netto je Projekt im Fachgebiet sowie Projektbearbeitung in mind. 2 Lph zwischen den Lph 1 bis 4 im Leistungsbild Fachtechnische Streckenausrüstung (LST).
Als Ingenieur gelten Mitarbeiter mit einem Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss oder mit einem gleichwertig anerkannten Abschluss.
Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass das o.g. für die Ausführung vorgesehenen Personal die geforderte Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllt.
Nachweis in Tabellenform unter Angabe von: Name, Studienabschluss, Berufserfahrung, Projektbezeichnungen der Referenzprojekte, AG/Ansprechpartner/Telefon, Leistungsphasen, Wertumfang, Zeitraum, Leistungsbild einschließlich des geforderten Inhaltes.
7. Benennung Planer/Fachplaner Telekommunikationsanlagen: Ingenieur mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung im Fachgebiet sowie Auflistung von mindestens 2 durch den Mitarbeiter geplanten TK-Anlagen in den letzten 8 Jahren (2014 oder später), Wertumfang je Leistungsbild mind. 0,25 Mio € netto je Projekt im Fachgebiet sowie Projektbearbeitung in mind. 2 Lph zwischen den Lph 1 bis 4 im Leistungsbild.
Als Ingenieur gelten Mitarbeiter mit einem Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss oder mit einem gleichwertig anerkannten Abschluss.
Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass das o.g. für die Ausführung vorgesehenen Personal die geforderte Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllt.
Nachweis in Tabellenform unter Angabe von: Name, Studienabschluss, Berufserfahrung, Projektbezeichnungen der Referenzprojekte, AG/Ansprechpartner/Telefon, Leistungsphasen, Wertumfang, Zeitraum.
8. Benennung BIM-Gesamtkoordinator: Ingenieur mit Berufserfahrung in der Steuerungs- oder Koordinierungsfunktion bei der Planung von Verkehrsinfrastrukturprojekten.
Nachweis von mind. 1 Referenzprojekt nach BIM-Methodik für ein Verkehrsinfrastrukturprojekt.
Es werden nur Projekte nach BIM-Methodik mit einem Gesamtwertumfang mind. 1 Mio. € netto aner-kannt. Im Referenzprojekt wurden außerdem die BIM-Kernelemente angewendet:
• Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA)
• BIM-Projektabwicklungsplan (BAP)
• 3-dimensional planen
• gemeinsame Nutzung Datenumgebung (CDE)
• Planungsbesprechung mit digitalen Modellen (VDR)
Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass das o.g. für die Ausführung vorgesehenen Personal die geforderte Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllt.
Nachweis in Tabellenform unter Angabe von: Name, Studienabschluss, Berufserfahrung, Projektbezeichnung des Referenzprojektes, AG/Ansprechpartner/Telefon, Anwendung der 5 BIM-Kernelemente, Gesamtwertumfang.
9. Leistungsfähigkeit BIM:
Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass mindestens einer der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter Berufserfahrung bei der Erstellung von 3D-Modellen von mind. einem Verkehrsinfrastrukturprojekt während der Planung mit der BIM-Methodik vorweisen kann.
zu 1.-9.: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
--Planung Verkehrsanlage Bahnübergänge
--Planung Verkehrsanlage Bahnsteige
--Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken
--Planung Ingenieurbauwerke Personenunter- u. Personenüberführungen
Planung elektrotechnische Anlagen:
--Planung von elektrischen Energieanlagen
--Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Planung Oberleitungsanlagen:
--Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlage
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
--Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Eigenerklärung zur Präqualifizierung. Sofern eine PQ durch Nachunternehmer erbracht wird, ist dieser namentlich zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Infraplan GmbH (Planung Verkehrsanlagen)
2. Vössing Ingenieurges. mbH (Planung Verkehrsanlagen)
3. PTB GmbH (Planung Verkehrsanlagen)
4. Ingenieurbüro Grassl GmbH (Planung KIB)
5. Ingenieurgesellschaft Gnauert u. Partner mbH (Planung KIB)
6. WKP Planungsbüro für Bauwesen (Planung KIB)
7. ISB mbH (Planung Rettungswege)
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Bestätigung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft zur Verfügbarkeit der benannten Personale sowie Versicherung, dass das zum Einsatz kommende Personal über Deutschkenntnisse mit min. B2-Niveau verfügt.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.