Planung der Synchonisationsgleise Ludwigshafen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53450
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Synchonisationsgleise Ludwigshafen
Planung der Synchonisationsgleise Ludwigshafen
Ludwigshafen am Rhein
Planungsleistungen für die Maßnahme: Synchronisationsgleise Ludwigshafen. Objekte: Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk, Tragwerksplanung Ing-Bauwerke, Fachplanung technische Streckenausrüstung, technische Ausrüstung, Fachbeitrag zum Artenschutz, Fachbeitrag zum Artenschutz mit Kartierung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Umweltverträglichkeitsprüfung-Bericht, Wasserrechtliche Fachbeitrag, FFH-Vorprüfung_Relevanzabschätzung Studie, Faunistische Planungsraumanalyse.
Für die Maßnahme sind die Leistungsphasen 3 bis 7 optional ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Maßnahme ist zum zweiten Mal ausgeschrieben.
Das erste Verfahren hat keine Aussicht auf hinreichenden Wettbewerb der mind. 2 Bieter erfordert erbracht und somit ist sie (gemäß § 57 SekVo) eingestellt.
Gleichzeitig, ein neuer Anlauf nach §48(9) SektVO genommen wird.
Somit, dürfte die Vergabeart EU:Verhandlungsverfahren ohne öffentlichem Teilnahmewettbewerb benutzt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung der Synchonisationsgleise Ludwigshafen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.