2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 174-317251
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof.
München
VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Übersicht: Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
95 - Herstellung von zwei Ersatz-Grundwassermessstellen (GWM) für zwei GWM im Bereich der Hebungsinjektionen (HI)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
95 - Herstellung von zwei Ersatz-Grundwassermessstellen (GWM) für zwei GWM im Bereich der Hebungsinjektionen (HI)
Zwei der hergestellten GWM liegen im Bereich der HI, die zum Ausgleich der Setzungen aus der Grundwasserabsenkung und den Tunnelvortrieben notwendig sind.Diese GWM müssen ersetzt werden, da sie den Wirkungsbereich des Hebungsschirms einschränken, dass der Hebungserfolg in diesen Teilbereichen nicht garantiert werden kann.Diese Situation wurde erst im Zuge der Ausführungsplanung mit höherer Detaillierungstiefe erkennbar. Aufgrund der gemessenen Bohrlochverläufe innerhalb des beengten Hebungsfeldes und den entsprechend aufkommenden geometrischen Zwängen sowie der aktualisierten Setzungsprognose ist eine Anpassung der GWM-Positionen notwendig.Es müssen zwei neue GWM im sicheren Bereich außerhalb des Hebungsinjektionsschirms hergestellt werden, die zwei bestehenden GWM werden durch die Injektionsbohrungen unbrauchbar. Die GWM sind maßgebend erforderlich um die statisch einzuhaltenden Wasserdrücke nachzuweisen. Dies war trotz Voruntersuchungen und sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar.