81284095-Rahmenvereinbarung zur Dokumentenübersetzung französisch und arabisch für tunesische Programmteilnehmende TripleWin Referenznummer der Bekanntmachung: 81284095
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81284095-Rahmenvereinbarung zur Dokumentenübersetzung französisch und arabisch für tunesische Programmteilnehmende TripleWin
Das Projekt Triple Win verfolgt das Ziel, die unterschiedlichen Interessen Deutschlands, der Herkunftsländer Philippinen, Bosnien-Herzegowina, Indien/Kerala, Indonesien sowie Tunesien und der Fachkräfte in Ausgleich zu bringen. Die Gewinnung und Vermittlung der Pflegekräfte durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit den Arbeitsverwaltungen vor Ort sowie die die vorbereitenden und flankierenden Maßnahmen der GIZ GmbH zielen dabei auf langfristig darauf ab eine Infrastruktur für Fachkräftemobilität durch Abstimmung der Ausbildungsstandards und des Mobilitätsmanagements zu etablieren.
Für die Anerkennung des ausländischen Ausbildungsabschlusses muss in Deutschland ein Antrag bei der jeweils zuständigen Anerkennungsstelle pro Bundesland gestellt werden. Hierfür müssen für Projektteilnehmende aus Tunesien Ausbildungsdokumente der Licence appliquée en science infirmiéres, teilweise Schulabschlussdokumente sowie Personenstandsdokumente, Arbeitsnachweise und Führungszeugnisse aus dem Französischen/Arabischen ins Deutsche in Form einer beglaubigten Übersetzung übersetzt werden.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Das Projekt Triple Win zielt darauf ab ein partnerschaftliches Mobilitätsmanagement durch transparent und standardisiert koordinierte Vermittlungsprozesse zu etablieren, Integrationsprozesse von ausländischen Pflegekräften durch fachliche und sprachliche Prüfung/Vorbereitung und bedarfsorientierte Begleitung aber auch die entwicklungspolitischen Unbedenklichkeit (WHO Kodex) und Maximierung der positiven Effekte für die Herkunftsländer der Fachkräfte durch flankierende Maßnahmen abzusichern, um so langfristig eine Infrastruktur für Fachkräftemobilität durch Abstimmung der Ausbildungsstandards und des Mobilitätsmanagements zu erproben.
Der Fokus des vorliegenden Auftrags liegt auf der Erstellung beglaubigter Übersetzungen der deutschen Sprache der Antragsunterlagen (Dokumentenpaketen) für die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses projektteilnehmender Pflegekräfte aus Tunesien durch mindestens ein/e in Deutschland öffentlich bestellte/r und vor der deutschen Justiz beeidigte/r Übersetzer*in der französischen und arabischen Sprache. Die berufliche Anerkennung wird benötigt damit die Pflegekräfte langfristig als Fachkräfte in Deutschland bleiben können.
Im Zeitraum von August 2022 bis April 2024 sollen nach derzeitigem Stand ca. 600 ausgebildete Pflegekräfte aus Tunesien im Rahmen des Projekts Triple Win an deutsche Arbeitgeber*innen in genannten Bundesländern vermittelt werden, um in Deutschland ihr berufliches Anerkennungsverfahren zu durchlaufen mit dem Ziel als Pflegefachkraft zu arbeiten. Der Umsetzungserfolg bemisst sich an der zeitnahen Lieferung einer korrekten beglaubigten deutschen Übersetzung der Dokumentenpakete von bis zu 600 Projektteilnehmenden aus Tunesien nach den Vorgaben der Anerkennungsbehörden.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Deman Übersetzungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.pauldeman.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YU3B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.