SPGK_VB_Gleiserneuerung Strecke 5561 Olching-Streckenwechsel km 0690-361, Gleiserneuerung Olching-München Nord km 6768-117 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61088
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK_VB_Gleiserneuerung Strecke 5561 Olching-Streckenwechsel km 0690-361, Gleiserneuerung Olching-München Nord km 6768-117
SPGK_VB_Gleiserneuerung Strecke 5561 Olching-Streckenwechsel km 0690-361, Gleiserneuerung Olching-München Nord km 6768-117
18376m Gleiserneuerungmaschinell, 17090m Bettungsreinigungmaschinellm , 624m GE konventionell, 624mvBE konventionell,180m PSS konventionell
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SPGK_VB_Gleiserneuerung Strecke 5561 Olching-Streckenwechsel km 0690-361, Gleiserneuerung Olching-München Nord km 6768-117
Abschnitt VI: Weitere Angaben
gemäß § 57 SektVO aufgehoben/eingestellt, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Das Projekt wird kurzfrist erneut ausgeschrieben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.