Neubau Kita Regenbogen, Leistungen der Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) gem. §§ 53 ff. HOAI, Anl.-Gr. 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: V20GM02-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfungstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfungstadt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfungstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfungstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kita Regenbogen, Leistungen der Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) gem. §§ 53 ff. HOAI, Anl.-Gr. 1-3
Die Stadt Pfungstadt plant den Neubau der Kindertagesstätte Regenbogen in der Ringstraße 63 Gemarkung Pfungstadt, Flur 4, Flur-Nr. 101. Zu errichten sind 6 Kindergartengruppen Ü 3 mit Außenanlagen Die Nutzbarkeit der Kindertagesstätte als Familienzentrum ist im Raumprogramm zu gewährleisten. Neben den Gruppen- und Intensivräumen umfasst das Raumprogramm auch einen Turn- und Mehrzweckraum, Sanitär-, Personal- und Verwaltungsräume, ein Bistro mit Küche, Lager- und Technikräume sowie Freiflächen. Die insgesamt 6 Kindergruppen sollen gegebenenfalls unter Nutzung der öffentlichen Fördermittel aus dem Bundes- und Land teils des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP) als Neubau in einem Zug barrierefrei errichtet werden.
Im geplanten Objekt sollen keine Fossile- Energieträger eingesetzt werden. Die Energieerzeuge der technischen Ausstattung soll über eine Luftwärmepumpe erfolgen. Weiterhin erfolgt zum Eigenstromverbrauch der Bau einer Fotovoltaikanlage. Das Objekt erhält eine KNX-Gebäudeautomation. Alle technische Anbindemöglichkeiten an Gebäudeautomation sind vorzusehen. Derzeit ist der Wissenstand, dass ca. 800 Datenpunkte vorzusehen sind. Der Ausbau ist auf den Belag der technischen Gebäudeausstattung abzustimmen. Deshalb sind u.a. Trassen und Zentralen mit revisionierbaren Bekleidungen auszustatten.
Beschaffungsbeschreibung Objektplanung (informativ)
Im Rahmen der Entwurfsplanung soll geprüft werden, ob eine Modulbauweise bei gleicher Qualität gegenüber der klassischen Bauweise möglich ist. Es wird eine Entscheidungsgrundlage für die städtischen Gremien erstellt, aus der die Vor- und Nachteile deutlich werden. Es wird darin nachvollziehbar abgewogen werden, ob eine Ausschreibung (gem. VOB/A §7b) mit Leistungsverzeichnissen oder (gem. VOB/A §7c) funktional erfolgen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden dokumentiert, Vor- und Nachteile sind benannt und dem Bauherrn als Entscheidungsvorlage vorgelegt.
Es sind drei mögliche Entscheidungen zur weiteren Vorgehensweise denkbar:
• Modulbauweise
• Klassische Bauweise
• Keine Entscheidung nach Entwurfsplanung möglich
Sollte die Entscheidung zugunsten der Modulbauweise getroffen werden, die nur von Generalunternehmern angeboten werden kann, so ist die Ausschreibung der Bauleistungen in Form einer funktionalen Leistungsbeschreibung in Modulbauweise zu erstellen. Es werden optional Leistungen der Stufe 2 der Honorarvereinbarung beauftragt. Sollte die Entscheidung zugunsten der klassischen Bauweise getroffen werden, so erfolgt die Ausschreibung mit losweisen Leistungsverzeichnissen. Es werden optional die Leistungen der Stufe 2 und Stufe 3 der Honorarvereinbarung beauftragt.
Sollte als Ergebnis der Entwurfsplanung keine Entscheidung über die Bauweise getroffen werden können, so wird die Ausschreibung der Bauleistungen in Form einer funktionalen Leistungsbeschreibung als Parallelausschreibung erfolgen.
Diese umfasst sowohl die funktionalen Leistungsbeschreibungen aller Einzelgewerke (aller Kostengruppen 200 bis 500 gem. DIN 276) in klassischer Bauweise, die als Lose in einer Ausschreibung gebündelt werden als auch die funktionale Leistungsbeschreibung in Modulbauweise.
Je nach Wirtschaftlichkeit der Angebote ist entweder eine losweise Vergabe in klassischer Bauweise, oder eine Vergabe an einen GU (alle Gewerke) in klassischer Bauweise oder eine Vergabe an einen GU in Modulbauweise möglich. Es werden optional Leistungen der Stufe 2 der Honorarvereinbarung beauftragt, sowie in Abhängigkeit der Vergabe (ohne GU) optional die Leistungen der Stufe 3 der Honorarvereinbarung.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Leistungen der Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) gem. §§ 53 ff. HOAI, Anl.-Gr. 1-3
Ringstraße 63
64319 Pfungstadt.
Beschaffungsbeschreibung zur technischer Gebäudeausbauplanung für HLS:
• Sanitärtechnische (Wasser, Abwasser) Anlagen mit verzweigten Netzen, Trinkwasserzirkulationsanlagen und Hebeanlagen.
• Bivalente Gebäudeheizungsanlage zum Betrieb einer Solaranlag in Verbindung mit einer Luftwärmepumpe.
• Verzweigte Heiznetze u.a. für Fußbodenflächenheizungen und Decken- bzw. Wandstrahlheizung einschließlich KNX-Gebäudeautomation.
• Lüftungsanlagen mit mindestens zwei thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen zum Heizen oder Kühlen einschließlich KNX-Gebäudeautomation.
Kostenermittlung TGA gem. §§ 56 ff. (Besondere Leistung)
Dem Auftraggeber ist es wichtig die Kosten mit ihrer Detailtiefe den politischen Gremien aufzuzeigen. Planungskosten aus der Kostenberechnung bzw. Kostenschätzung (Soll-Kosten) sind mit den Ausführungskosten aus der Kostenfeststellung bzw. Kostenanschlag (Ist-Kosten) zu kontrollieren. Damit soll aufgezeigt werden, wo Kostensteigerungen zu mainifestieren sind. Das Controlling wird bei der Kostenfeststellung nur über eine Transformation von gewerkeorientierten hin zu DIN276-orientierten Kosten erfolgen müssen, zumal der Fördermittelgeber in der baufachlichen Prüfung auf die DIN 276 verweist. Die Zuordnung übernimmt der Auftragnehmer. Das zuvor beschriebene definiert den werkvertraglichen Erfolg zum einen. Zum anderen definiert den werkvertraglichen Erfolg, den Detailierungsgrad zur Kostenermittlung in der Planungsphase hier Kostenberechnung bzw. Kostenschätzung. Es wird notwendig sein, eine gewerkeorientierte Kostenermittlung vorzunehmen und diese dann in die DIN 276 zu transformieren. Die Detailierung wird mit LV-Positionen beginnen, also in der „6. Ebene“. Dieses mündet in LV-Titeln, was als „5.Ebene“ bezeichnet werden kann. Eine Zusammenfassung der LV-Titel wird unter den Anmerkungen zur Kostengliederung der DIN 276 erfolgen, was als „4. Ebene“ bezeichnet werden kann. Sodass eine Zuordnung in 3. bis zur 1. Ebene nach DIN 276 vornehmbar ist. Dass zuvor beschriebene zur Detailtiefe der Kostenermittlung ist ebenfalls der werkvertragliche Erfolg und wird vom Auftragnehmer übernommen.
Gegenstand der Ausschreibung sind sämtliche Grundleistungen gem. HOAI
- Leistungen der Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) Anlagengruppen 1-3 gem. §§ 56 ff. HOAI
-
die in drei Stufen beauftragt und bearbeitet werden:
• Stufe 1
Leistungen jeweils aus den Leistungsphasen 1-4.
• Stufe 2
Leistungen jeweils aus den Leistungsphasen 6 mit stufenweiser Beauftragung. Der Umfang der Vergabe der Leistungsphase 5 ist anteilig, sodass mindestens Leitdetails zur Vergabe erbracht werden müssen. ( Informativ: In LPH 7 übernimmt der AG als öffentlicher Bauherr nach Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen (alle LV´s der KG 200 bis 500) das formale Vergabeverfahren.)
• Stufe 3
Die Vergabe der weiteren Leistungen der Leistungsphase 5 hängen davon ab, ob die Umsetzung in Modulbauweise mit einem Generalunternehmer erfolgt oder nicht.
Zunächst wird Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
0. Mindesteignung
Es müssen mindestens drei Referenzprojekte wertbar sein, davon mindestens eines aus der Kategorie B. Der mittlere Mindestumsatz netto für vergleichbare Leistungen zwischen 2019 bis 2021 beträgt 300.000 €.
1. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, max. 20 Punkte
1.1 Umsatz des Bewerbers im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen, max. 20 Punkte
• Wertung
Der mittlere Umsatz (U)wird nach der folgenden Formel bewertet:
Wertungspunkte (Bieter A) = (U(A) – U1) / (U2 -U1) (2 Nachkommastellen)
U1 = 300 T€ (netto), U2 = 900 T€ (netto)
Mittlere Umsätze (netto) über U2 werden mit Wertungspunkt = 1 bewertet.
• Erfüllungsgrad
Erfüllungsgrad (Bieter A) = Wertungspunkte (Bieter A) * 100%
2. Technische Leistungsfähigkeit, max. 70 Punkte
2.1: Kategorie A , max. 20 Punkte
Es werden maximal 2 Referenzprojekte gewertet.
Wertbar ist ein Referenzprojekt, wenn es die geforderten Angaben enthält:
• Neubau energieeffiziente Gebäude
• Das Referenzprojekt wurde im Zeitraum 2014 bis 2021 abgeschlossen
• Wertung: Jedes wertbare Referenzprojekt erhält 10 Wertungspunkte.
Es sind maximal 20 Wertungspunkte möglich.
2.2: Kategorie B, max. 20 Punkte
Es werden maximal 2 Referenzprojekte gewertet.
Wertbar ist ein Referenzprojekt, wenn es die geforderten Angaben enthält:
• Neubau mit Luftwärme-Pumpe, KNX-Anbindung und Solaranlage
• Das Referenzprojekt wurde im Zeitraum 2014 bis 2021 abgeschlossen
• Wertung: Jedes wertbare Referenzprojekt erhält 10 Wertungspunkte.
Es sind maximal 20 Wertungspunkte möglich.
2.3: Kategorie C, max. 20 Punkte
Es wird maximal 1 Referenzprojekt gewertet.
Wertbar ist eine Referenzprojekt, wenn es die geforderten Angaben enthält:
• Neubau aus dem Erziehungs- und Bildungsbereich
• Das Referenzprojekt wurde im Zeitraum 2014 bis 2021 abgeschlossen
• Wertung: Ein wertbares Referenzprojekt erhält 10 Wertungspunkte
Es sind maximal 10 Wertungspunkte möglich.
2.4: Kategorie D, max. 10 Punkte
Es werden maximal 2 Referenzprojekte gewertet.
Wertbar ist ein Referenzprojekt, wenn es die geforderten Angaben enthält:
• Neubau der öffentlichen Hand/Förderprogramme
• Das Referenzprojekt wurde im Zeitraum 2014 bis 2021 abgeschlossen
• Wertung: Jedes wertbare Referenzprojekt erhält 10 Wertungspunkte
Es sind maximal 20 Wertungspunkte möglich.
Erfüllungsgrad Kategorien A bis D:
Der Erfüllungsgrad der oben genannten Kategorien (Kriterien) ergibt sich aus den erreichten Wertungspunkten (W) geteilt durch die maximale Wertungspunktzahl (Wmax) gemäß folgender Formel:
• ErfüllG (%) = W/Wmax*100
Die maximal erreichbare Punktzahl des jeweiligen Kriteriums wird mit dem zugehörigen Erfüllungsgrad multipliziert und ergibt die erreichte Punktzahl des Kriteriums.
3. Referenzschreiben für vergleichbare Objekte, max. 10 Punkte
Es werden maximal 2 Referenzschreiben gewertet.
Die Vorlage ist optional.
Wertbar ist ein Referenzschreiben, wenn es die geforderten Angaben enthält:
• Nachweis der kosten- und termingerechten Leistungserbringung der Lp 1-9.
• Wertung: Jede wertbare Referenz erhält 5 Wertungspunkte
Es sind maximal 10 Wertungspunkte möglich
Erfüllungsgrad
Der Erfüllungsgrad ergibt sich aus den erreichten Wertungspunkten (W) geteilt durch die maximale Wertungspunktzahl (Wmax) gemäß folgender Formel:
• ErfüllG (%) = W/Wmax*100
Die maximal erreichbare Punktzahl des Kriteriums wird mit dem zugehörigen Erfüllungsgrad multipliziert und ergibt die erreichte Punktzahl des Kriteriums.
4. Ermittlung der Gesamtpunktzahl für jede Bewerbung:
Die erreichten Punktzahlen der Kriterien werden addiert zur Gesamtpunktzahl.
Die Gesamtpunktzahl entscheidet über die Rangfolge der Bewerbung, den höchsten Rang nimmt die Bewerbung mit der höchsten Gesamtpunktzahl ein, die weiteren Ränge werden von den Bewerbungen in absteigender Höhe der Gesamtpunktzahl belegt.
Sollten mehrere Bewerbungen gleichrangig sein und innerhalb dieses Ranges die maximale Teilnehmerzahl überschritten werden, entscheidet innerhalb dieses Ranges das Los über die Teilnahme.
stufenweise Beauftragung siehe 11.2.4
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Handelsregisterauszug
für juristische Personen (nicht älter als 6 Monate vor Schlusstermin der Abgabe des Teilnahmeantrages).
2. Berufsregister
für natürliche Personen Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes;
3. Angabe zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung
4. Steuern, Abgaben, Sozialversicherung
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
1. Mindestjahresumsatz gemäß §45(1) 1 VgV
Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021).
Mindestanforderung ist ein aus dem Erklärungszeitraum gebildetes Jahresmittel für den Gesamtumsatz von 300.000 EUR netto im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1-3 gem. §§ 56 ff.
2. Berufshaftpflichtversichung gemäß §45(1)3 VgV
/ Deckungssumme
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 5 000 000 EUR für Personenschäden und über 500 000 EUR für Sachschäden und 500.000 EUR für Umweltschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
/ Ersatzleistung
Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
/ Projektbezogene Sicherheit
Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und ist mit der Bewerbung einzureichen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. /Bewerbergemeinschaften
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
1. Nachweise geeigneter Referenzen gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV:
1.1 Angaben des Bewerbers/Unternehmens über maximal sieben vergleichbare Referenzprojekte (Projektabschluss im Zeitraum 2014 bis 2021).
Mindestanforderung sind drei wertbare Referenzprojekte, davon mindestens ein Referenzprojekt aus der Kategorie B.. Wertbar ist eine Referenz, wenn sie die folgenden Angaben erfüllt:
/ Projektabschluss zwischen 2014 bis 2021)
/ Das Referenzprojekt gehört zu den Kategorien A, B, C oder D also entweder
A= Neubau energieeffiziente Gebäude
B= Neubau mit Luftwärme-Pumpe, KNX-Anbindung und Solaranlage
C = Neubau aus dem Erziehungs- und Bildungsbereich
D = Neubau der öffentlichen Hand/Förderprogramme
1.2 Referenzschreiben, durch die eine kosten- und termingerechte Leistungserbringung der LP 1-9 nachgewiesen werden können (optional)
2. Erklärung Beschäftigtenzahl gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den Jahren 2017 bis 2019 ersichtlich ist. Keine Mindestanforderungen.
3. Erklärung Ausstattung, Geräte, Ausrüstung gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV:
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Keine Mindestanforderungen.
4. Angabe Unteraufträge gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Keine Mindestanforderungen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-Bewerbungen von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung eines Nachunternehmers (NU) sind zugelassen.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder in Form einer Kopie oder eines Scans vorzulegen. Ein Original ist gegebenenfalls nachzureichen (gilt für NU-Verpflichtungserklärung analog).
Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
-Angaben des Auftrags (Art und Umfang), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt:
Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom NU zu erbringenden Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen NU-Anteils weitergehende Eignungsnachweise für den NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
-Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
-Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
-Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der Nachunternehmer nachzuweisen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstellten Teilnahmeantrags oder Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
-Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bewerber müssen mit der Abgabe der Bewerbung nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
-Alle notwendigen Auskünfte sind auf den Formblättern des "Referenzbogens" zu erteilen.
-Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen.
-Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]