Lieferung von Nachrichtenartikeln und zugehöriger Metadaten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Nachrichtenartikeln und zugehöriger Metadaten
Lieferung von überregionalen und lokalen Nachrichtenartikeln und ihrer zugehörigen Metadaten, insbesondere auch kleinere und mittlere Unternehmen betreffend (KMUs) über eine API-Schnittstelle zur analystengerechten Aufbereitung durch eine KfW-eigene Software.
Frankfurt am Main.
Die KfW benötigt einen Dienstleister, der ihr über eine API-Schnittstelle überregionale und lokale Nachrichtenartikel und deren zugehörige Metadaten insbesondere auch kleinere und mittlere Unternehmen betreffend (KMUs) zuliefert, damit die Inhalte der Artikel durch eine KfW-eigene Screening-Software analystengerecht aufbereitet werden und eine Einschätzung erlauben über das Risikoprofil des Unternehmens, über das in dem bzw. den Artikel(n) berichtet wurde.
An die vorbezeichnete Leistung bestehen folgende zwingenden Anforderungen, die lückenlos erfüllt werden müssen. Andernfalls ist das Leistungsergebnis für die berechtigten Zwecke der KfW völlig unbrauchbar.
(1)
Der Auftragnehmer muss imstande sein, der KfW hauptsächlich kostenpflichtige (lizensierte) Nachrichtenartikel bereitzustellen.
(2)
Die gelieferten Nachrichtenartikel müssen sich durch einen technischen User verarbeiten lassen.
(3)
Diejenigen Nachrichtenartikel, welche die KfW für die Auditierung ihrer Kredit-Votierung seitens der Innenrevision und der Aufsichtsbehörde (BaFin) benötigt, muss die KfW auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftragnehmer noch für unbestimmte Zeit speichern dürfen.
(4)
Die gelieferten Nachrichtenartikel müssen von der KfW über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr gespeichert, verarbeitet und angezeigt werden können.
(5)
Die gelieferten Nachrichtenartikel müssen eine inhaltlich möglichst breite und tiefe globale Abdeckung der Themen erzielen, d.h. der Auftragnehmer muss Quellen aus mehreren Genres und Ressorts verwenden und es müssen mehrere Verlage/Herausgeber im selben Themenkomplex angebunden sein.
(6)
Die gelieferten Nachrichtenartikel müssen lokale Nachrichten aus mindestens 100 Schwellen- und Entwicklungsländern möglichst in englischer (oder deutscher) Sprache zur Verfügung stellen.
(7)
Die Nachrichtenartikel und ihre zugehörigen Metadaten müssen mehrfach täglich als Datenstream bereitgestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die 2021 bis März 2022 geführte Marktanalyse der KfW hat gezeigt: Kein Newsdatenanbieter ist momentan imstande, Artikel mit lokalen Nachrichten aus Schwellen- und Entwicklungsländern in englischer Sprache in dem Umfang zur Verfügung zu stellen, wie die KfW es zur umfassenden Abdeckung Ihres internationalen Geschäftsfeld-Portfolios eigentlich benötigen würde. Factiva Limited ist aktuell das einzige Unternehmen, dass diese Anforderung der KfW zumindest überwiegend erfüllen kann. Auch an den weiteren, oben in Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung aufgeführten zwingenden Anforderungen scheitert ein Großteil der Newsdatenprovider. Außer Factiva Limited ist es einem anderen Wirtschaftsteilnehmer folglich technisch nahezu unmöglich, die Leistung so, wie von der KfW berechtigterweise benötigt, zu erbringen.
Die Nachrichtenartikel nebst Metadaten können nicht anderweitig, insbesondere nicht von einem elektronischen Marktplatz, bezogen werden. Und der KfW fehlen die technischen Mittel, das Know How und die personellen Kapazitäten, um die Artikel selbst zu sammeln. Die KfW muss diese Aufgabe an einen externen Dienstleister delegieren. Damit tut sie es anderen Großbanken gleich, die ebenfalls einen Bedarf nach gezielter Bereitstellung von Nachrichtenartikeln und Metadaten haben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: London
NUTS-Code: UKI31 Camden and City of London
Postleitzahl: SE1 9GF
Land: Vereinigtes Königreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de