Beschaffung eines neuen Telekommunikationssystems für die Stadt Hanau Referenznummer der Bekanntmachung: 94-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63452
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines neuen Telekommunikationssystems für die Stadt Hanau
Die BHG plant für die Stadt Hanau und deren Eigenbetriebe mit einer neuen Kommunikations-Plattform eine einheitliche Lösung standortübergreifend zu implementieren.
Die folgenden Themenschwerpunkte finden hierbei Berücksichtigung:
• Homogene, moderne und zukunftssichere Telefonie- und UC-Lösung über alle Standorte
• Sanfte Migration / Umstellung der Standorte in mehreren Phasen
• Freie Skalierbarkeit / Erweiterung von Standorten
• Migration eines neuen Rufnummernkonzeptes
• Einsatz von Softphones wo sinnvoll möglich
• VoIP (möglichst bis zum Endgerät) im Zuge der Umstellung ISDN auf All IP
• Zentrale Administration / Verwaltung
Der Auftragnehmer hat die beschriebenen Leistungen (Vergabeunterlagen) mit allen erforderlichen Bestandteilen frei Verwendungsstelle zu liefern, zu montieren, anforderungskonform zu implementieren und die Betriebsbereitschaft nachzuweisen sowie den Betrieb des TK-Systems gemäß Anforderungen zu erbringen.
Magistrat der Stadt Hanau deren Gesellschaften und Eigenbetriebe
63450 Hanau und deren Stadtteile
Ziel des Projektes ist die Migration der eingesetzten heterogenen TK-Infrastruktur zu einem beim Auftragnehmer betriebenen Telekommunikationssystem als homogene Kommunikationslösung.
Hierzu soll der Aufbau mit zentralisierten Komponenten und Diensten erfolgen, welche die vorhandene Netzwerk-Infrastruktur als Transportplattform zwischen den Standorten des Auftraggebers verwendet.
Die klassischen Telefonanlagen sollen hierbei durch eine auf Voice over IP (VoIP) und SIP basierende Technologie ersetzt werden. Zentrale Komponenten und Dienste der neuen Plattform müssen redundant und ausfallsicher aufgebaut werden. Da unter anderem die Stadtpolizei, die Verwaltung der Feuerwehr und der Krisenstab bei Katastrophenereignissen über diese Systeme erreichbar sein müssen.
Grober Auftragsumfang
Die Ausschreibung beinhaltet im Wesentlichen:
-Hosted TK, redundanter Betrieb am Standort des Auftragnehmers
-Zentraler, redundant ausgelegter SIP-Trunk
--Neuer 4-stelliger Amtskopf mit 4-stelligem Rufnummernblock 0000-9999 Inkl. Portierung der bestehenden Rufnummern
--Betrieb von lokalen Gateways in den zwei RZs des Auftraggebers zur notfallinternen Telefonie
-Querverbindung zur Feuerwehr TK
1.4.2 Ausgrenzung
-Redundante Leitungen zur Anbindung der zentralen Auftraggeber-RZs an die Hosted TK
-Alle IP-Leitungen zwischen den Standorten und den RZs des Auftraggebers (LWL, Ether-Connect und VPN)
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate nach Ablauf der bisherigen Vertragslaufzeit, sofern der Vertrag nicht gekündigt wurde. Nach der automatischen Verlängerung beträgt die Kündigungsfrist nur noch 3 Monaten zum Vertragsende.
Fristende für die Stellung und Beantwortung von Bieterfragen ist der 30.11.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Union oder des Vertragsstaats des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist (Handelsregisterauszug).
Im Fall der Beteiligung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft abzugeben.
-Eigenerklärung zu Russlandsdaktionen der EU
Wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig ist, wer als Bieter über die kaufmännischen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag anforderungskonform und fristgerecht ausführen zu können und in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen. Das ist der Fall, wenn die im Folgenden dargelegten Mindestanforderungen erfüllt sind.
Vom Bieter sind mit dem Angebot folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzugeben:
• Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Der durchschnittliche Jahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre des Bieters beträgt das Zweifache des jährlichen Auftragswertes dieser Ausschreibung. Zugrunde gelegt wird hier der voraussichtliche jährliche Auftragswert der ersten zwei Vertragsjahre (2x 350.000 Euro)
•Angaben zum Umsatz im projektrelevanten Bereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Der durchschnittliche Jahresumsatz im projektrelevanten Bereich der vergangenen drei Geschäftsjahre des Bieters beträgt das Zweifache des jährlichen Auftragswertes dieser Ausschreibung. Zugrunde gelegt wird hier der voraussichtliche jährliche Auftragswert der ersten zwei Vertragsjahre (2x 350.000 Euro)
•Nachweis zum Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden sowie Personenschäden
Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden sowie Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro.
-Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
.
Die technische und fachliche Leistungsfähigkeit eines Bieters ist gegeben, wenn er geeignete Standards zur Sicherung von Qualität, Informationssicherheit und Maßnahmen zum Datenschutz implementiert hat, auf Grund der Erfüllung früherer Verträge eine einwandfreie Ausführung erwarten lässt und zudem qualifiziertes Personal und die notwendige Personaldecke zur Durchführung des angestrebten Auftrags nachweisen kann.
Vom Bieter sind mit dem Angebot folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit vorzulegen.
a) Es ist nachzuweisen, dass der Bieter die notwendigen Anforderungen an die Informationssicherheit erfüllt, entweder
1. durch Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein zertifiziertes und dokumentierten Informationssicherheitsmanagementsystem (Zertifizierung nach international anerkannter Norm, z. B. ISO 27001 oder vergleichbare), oder
2. durch eine Eigenerklärung, dass zum voraussichtlichen Leistungsbeginn ein entsprechendes gültiges Zertifikat vorliegen wird.
b) Es muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden, dass die vorstehend unter (a) beschriebenen Informationssicherheitsmanagementsystem bei der Abwicklung dieses Auftrags bei dem Auftraggeber eingesetzt und auch im Verhältnis zu Vorlieferanten und Subunternehmern genutzt wird.
c) Es muss eine Eigenerklärung inklusive Beschreibung zur Einhaltung der datenschutzschutzrechtlichen Anforderungen des Auftraggebers bei dem Auftragnehmer, den Vorlieferanten und/oder Subunternehmen vorgelegt werden. Inhalt der Beschreibung muss sein: Zugriffsschutz, Speicherort, Cloud-Dienstleister und Verarbeitung der Daten innerhalb Deutschlands oder eines anderen Mitgliedstaats der EU/des EWR (Technische und organisatorische Maßnahmen der DSGVO).
d) Es müssen Namen und Qualifikation von mindestens zwei qualifizierten Projektmanagern, die für die Durchführung des Projekts eingesetzt werden können, vorgelegt werden. Qualifiziert bedeutet, beide Projektmanager haben Projekte gemäß der nachfolgend zu den drei unter (f) Referenzprojekten definierten Projektreferenzanforderungen geleitet.
e) Es müssen Namen und Qualifikation (mindestens 2 Jahre Berufserfahrung) von mindestens drei fachlich ausgebildeten Technikern, die für die Durchführung des Projekts und den Betrieb während der Vertragslaufzeit eingesetzt werden, und in einer angemessenen Zeit (mindestens gem. SLAs unter Kap. 17.5 im Dokument Leistungsbeschreibung) vor Ort zur Verfügung stehen können, vorgelegt werden.
f) Es müssen mindestens drei Referenzprojekte vorgelegt werden, die
1. dem hier angebotenen TK-System inkl. kooperativen Hosted Service-Ansatz, Applikationen, Zusatzfunktionen, Verfügbarkeits- (24/7) und Redundanzanforderungen (Betrieb über redundante RZs, lokale Nottelefonie) etc. in Größenordnung ca. 2000 Nebenstellen und Funktionsumfang vergleichbar sind,
2. an mehreren Standorten (hier ca. 110 Standorte verschiedener Größen 1 bis ca. 300 Nebenstellen) eines Unternehmens implementiert worden sind und
3. mindestens seit einem halben Jahr produktiv sind und deren Fertigstellungstermine (Abnahme) maximal drei Jahre zurückliegen.
Falls im Zuge der Angebotsauswertung vom Auftraggeber erwünscht, muss zu jeder Referenz ein Ansprechpartner des jeweiligen Kunden mit Kontaktdaten benannt werden, der berechtigt und in der Lage ist, Auskünfte zum Verlauf des Projekts, zu den Details der Lösung und den bisherigen Erfahrungswerten zu geben.
Die Referenzen können sich auf Bieter und Subunternehmer verteilen. Bezieht sich die Referenz auf einen Subunternehmer, ist das deutlich darzustellen und zu begründen. Eine Verpflichtungserklärung des Subunternehmers ist vorzulegen. Aus dieser muss hervorgehen, dass der Subunternehmer in dem hier vorliegenden Projekt die in dieser Referenz genannten Aufgaben im Sinne des § 47 Abs. 1 S. 3 VgV übernimmt. Gleiches gilt in einer Bietergemeinschaft, wenn nur einer der Partner über die Referenz verfügt.
.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]