Rahmenvertrag zur Lieferung von 92 Leasingfahrzeugen Hybrid Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0008-2022-0026
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von 92 Leasingfahrzeugen Hybrid
Lieferung von 92 Leasingfahrzeuge Hybrid der SZ 301, 302
Kombilimousine obere Mittelklasse und Mittelklasse SZ 301
Rahmenvertrag zur Lieferung von Leasingfahrzeugen mit Hybrid Antrieb
Mindestabnahmemenge
- Obere Mittelklasse Kombi und Mittelklasse Kombi - 7 Stück
Optionale Abnahmemenge für das Jahr 2023/2024:
- Obere Mittelklasse Kombi und Mittelklasse Kombi - 40 Stück
Kombilimousine Mittelklasse und Kompaktklasse SZ 302
Rahmenvertrag zur Lieferung von Leasingfahrzeugen mit Hybrid Antrieb
Mindestabnahmemenge
- Mittelklasse Kombi und Kompaktklasse Kombi - 5 Stück
Optionale Abnahmemenge für das Jahr 2023/2024:
- Mittelklasse Kombi und Kompaktklasse Kombi - 40 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung gemäß §§ 123 und 124 GWB (beigefügter
Vordruck)
- Erklärung über den "Gesamtumsatz" des Unternehmens und
über seinen Umsatz bei der Herstellung bzw. Lieferung von
Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils
bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (beigefügter
Vordruck)
o Referenzliste über vergleichbare Lieferungen bevorzugt an
andere öffentliche Bedarfsträger mit Angaben zu den
Ansprechpartnern inkl. Telefonnummer
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Begutachtung der
Referenzen/Referenzobjekte ohne Benachrichtigung des
Bieters durchzuführen.
o Erklärung zu "Gütesicherungsmaßnahmen/
Qualitätssicherungssystemen". Darin ist anzugeben, welche
Gütesicherungsmaßnahmen während der Produktion, welche
Maßnahmen zur Gütesicherung bei der Endprüfung, welches
Qualitätsüberwachungssystem angewandt wird/werden.
Vorhandene Qualitätsmanagement-Zertifikate, z.B. gemäß DIN
EN ISO 9001, sind vorzulegen; dies gilt auch für Vorlieferanten
sowie Subunternehmer
o Darstellung des "Firmenprofils" mit Angaben zu
Mitarbeiteranzahl, Fertigungsstätten, technischer Ausrüstung
sowie Anzahl und Qualifikation der mit dem Lieferauftrag
verantwortlich betrauten Mitarbeiter
o Eigenerklärung zum "EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine (beigefügter
Vordruck)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese
bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen
Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den
Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und
zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die
Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die
bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen
im
EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU- Ausland
erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus
der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
ergebene Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von
einem Prozent der Nettoauftragssume vom Auftragnehmer zu
zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den
Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 134
GWB). Die Weitergabe von Aufträgen an Nachunternehmer
sind die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von
Leistungen (VOL/B) zugrunde zu legen. Sofern der Bieter
beabsichtigt, Aufträge an Nachunternehmer weiterzugeben, hat
er dies in seinem Angebot kenntlich zu machen. Wird der Bieter
in die engere Wahl für die Zuschlagentscheidung gezogen,
behält sich der Auftraggeber vor, von diesem vor
Zuschlagserteilung die Vorlage einer Nachunternehmer- und
Verpflichtungserklärung zu verlangen. Der Auftraggeber
veröffentlicht dieses Bekanntmachung auch auf der
Vergabeplattform www.vergabe.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.