Staffellöschfahrzeug (StLF) Referenznummer der Bekanntmachung: SESCH-2022-0016
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eschwege.de
Abschnitt II: Gegenstand
Staffellöschfahrzeug (StLF)
Für die freiwillige Feuerwehr der Kreisstadt Eschwege soll ein Staffellöschfahrzeug (StLF) beschafft werden.
Die Ausschreibung wird in Lose aufgeteilt, die sich wie folgt auteilen:
LOS 1 - Fahrgestell
LOS 2 - Aufbau
Die feuerwehrtechnische Beladung ist nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens und wird zu einem späteren Zeitpunkt beschafft.
Fahrgestell
Bismarkstraße 12, 37269 Eschwege
Für die freiwillige Feuerwehr der Kreisstadt Eschwege soll ein Staffellöschfahrzeug (StLF) beschafft werden.
Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten, Kraftstoffverbrauch nach DIN-EN, Funktion und Beschaffenheit des jeweiligen Gerätes/Fahrzeuges eindeutig hervorgehen (Prospekte sollten gegebenenfalls um die geforderten Daten ergänzen).
Aufbau
Bismarkstraße 12, 37269 Eschwege
Für die freiwillige Feuerwehr der Kreisstadt Eschwege soll ein Staffellöschfahrzeug (StLF) beschafft werden.
Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten, Funktion und Beschaffenheit des jeweiligen Gerätes eindeutig hervorgehen (Prospekte sollten gegebenenfalls um die geforderten Daten ergänzen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind durch eine schriftliche Eigenerklärung oder durch eine schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft durch eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
- Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung /Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis erfolgt über eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Versicherungsbescheinigung der zuständigen Versicherung.
Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
- mind. 3 Referenzen über vergleichbare Aufträge in den letzten 3 Jahren, die jeweils in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen, durch Vorlage einer schriftlichen Beschreibung (s. Vordruck Referenznachweis) zu jeder Referenz mit folgenden Angaben: Name und Anschrift des Auftraggebers, Kontaktdaten und Ansprechperson des Auftraggebers, Auftragswert, Leistungszeitraum und Beschreibung des Projektgegenstandes.
Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu bilden, ist das Formblatt 234 vorzulegen.
Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist das Formblatt 235 vorzulegen.
Als Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird neben der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) auch vorläufig die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) akzeptiert. In diesem Zusammenhang muss der Wirtschftsteilnehmer ebenfall die Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 unterschrieben einreichen (s. Eigenerklärung Sanktionen Russland).
Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ist von nationalen Bietern vorzulegen.
Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend
- Datenschutzhinweis: Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in und aus dem Hinweisblatt zum Datenschutz.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
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Fax: [gelöscht] [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
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