Main-Kinzig-Kreis - Vergabe von IT-Beratungsleistungen für das Roll-Out-Management zur Digitalisierung von Schulen und Verwaltungsstandorten des Main-Kinzig-Kreises Referenznummer der Bekanntmachung: 61007-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mkk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Main-Kinzig-Kreis - Vergabe von IT-Beratungsleistungen für das Roll-Out-Management zur Digitalisierung von Schulen und Verwaltungsstandorten des Main-Kinzig-Kreises
Main-Kinzig-Kreis - Vergabe von IT-Beratungsleistungen für das Roll-Out Management zur Digitalisierung der Schulen und den Verwaltungsstandorten des Main-Kinzig-Kreises.
D-Main-Kinzig-Kreis
Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt, Projektmanagementleistungen für das Roll-Out Management im Rahmen der Digitalisierung von Schulen und Verwaltungsstandorten des Main-Kinzig-Kreises zu vergeben.
Für den Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge im Unterricht ist eine zeitgemäße digitale Mindestausstattung unabdingbar. Dazu gehören die Anbindung der Schulen an das Glasfasernetz, die Schulgebäudevernetzung einschließlich WLAN, der Zugang zu digitalen Lernplattformen, die Verfügbarkeit zeitgemäßer Präsentationstechnik und die Nutzung digitaler Endgeräte.
Um die Digitalisierung in den Schulen und den Verwaltungsstandorten des Main-Kinzig-Kreis (nachfolgend: "MKK") voranzutreiben, hat der Kreis beschlossen, über den DigitalPakt Hessen Fördermittel zu beschaffen und die Schulen mit neuem Equipment auszurüsten. Die Umsetzung gliedert sich in 5 Förderprojekte:
- Bereitstellung von Basisinfrastruktur in den Klassenräumen mit LAN-Verkabelung, Strom etc. und sonstige vorbereitenden Maßnahmen für den Anschluss der zu beschaffenden Einheiten.
- Austausch und Erweiterung des bestehenden LAN/WLAN-Equipments.
- Beschaffung und Installation von pädagogischen Werkzeugen zur Visualisierung wie z. B. Media Boards (Tafel) oder Beamer.
- Beschaffung und Verteilung von Geräten für Pädagogik wie z. B. Tablet Computer.
- Bereitstellung einer einheitlichen Plattform mit einem Self-Service-Gerätemanagement für alle Schulen.
Insgesamt betrifft der Rollout insgesamt 92 Schulen im Main-Kinzig-Kreis mit etwa 3.100 Klassenräumen sowie weitere ca. 30 Verwaltungsstandorte, letztere jedoch ohne Fördermittel.
Es ist zu beachten, dass in den Schulen und Verwaltungsstandorten während der Vertragslaufzeit unterrichtet und gearbeitet wird. Die besonderen Bedingungen des Schul- bzw. Dienstbetriebs während der Leistungsausführung sind zu berücksichtigen. Die Leistungsausführung hat daher gefährdungs- und weitgehend störungsfrei zu erfolgen.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://athanus.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften des Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU in Verbindung mit § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S667F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §§ 155 ff. GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.