81285362-Los 2: IT-Standard- und Individualsoftware Referenznummer der Bekanntmachung: 81285362
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81285362-Los 2: IT-Standard- und Individualsoftware
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung in drei Losen über IT-Beratungsleistungen zur Beschaffung von IT-Lösungen zugunsten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (Auftraggeberin), die jeweils in separaten Bekanntmachungen veröffentlicht und somit in separaten Vergabeverfahren vergeben werden. Diese sind:
- 81285361-RV IT-Beratungsleistungen - Los 1: IT-Infrastruktur, Netzwerke, Communications, Server
- 81285362-RV IT-Beratungsleistungen - Los 2: IT-Standard- und Individualsoftware
- 81285364-RV IT-Beratungsleistungen - Los 3: Arbeitsplatz- und Kommunikationstechnik
Es ist möglich, sich auf mehrere Lose gleichzeitig zu bewerben und den Zuschlag in mehr als einem Los zu erhalten. Es muss in diesem Fall für jedes Los ein gesondertes vollständiges Angebot eingereicht werden. Pro Los wird ein Auftragnehmer bezuschlagt.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 3 Jahren, mit der Option einmal um 1 Jahr zu denselben Konditionen zu verlängern, es wird also insgesamt ein maximaler Zeitraum von 4 Jahren durch diese Rahmenvereinbarung abgedeckt.
Das Gesamtvolumen der Beratungsleistungen wird für die gesamte Laufzeit (voraussichtlich vier Jahre) insgesamt höchstens bis zu 1.780 Fachkrafttage (FKT) betragen. Die Verteilung des Volumens auf die einzelnen Lose und Vertragsphasen ist in der Leistungsbeschreibung näher geregelt.
Bei einer Angebotseinreichung für mehr als ein Los ist Folgendes zu beachten: Dieselben Fachkräfte dürfen nicht in mehr als in einem Los angeboten werden. Es ist somit z.B. nicht zulässig, dieselbe Fachkraft für Los 1 und Los 2 anzubieten. Näheres ist in der Leistungsbeschreibung geregelt.
Auf Grund des gestiegenen Bedarfs und der Komplexität an umzusetzenden IT-Beschaffungen der GIZ sollen die gesuchten IT-Beratungsunternehmen bei der Vorbereitung, Begleitung und Auswertung der durchzuführenden Vergabeverfahren für diverse IT-Lösungen und /oder Hard- und Softwareprodukte unterstützend tätig sein. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung mit technischer Expertise im Rahmen von Beschaffungsprozessen im öffentlichen Auftragswesen. Hierzu benötigen die IT-Berater sowohl vergaberechtliches Wissen, als auch Fachwissen im jeweiligen Los/Bereich der Informationstechnologie (s.u.).
Es sind keine Rechtsdienstleistungen im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG zu erbringen.
Die Kernaufgaben und Verantwortlichkeiten des IT-Beraters sind:
- Durchführung und Dokumentation von Markterkundungen
- Durchführung von Bedarfsanalysen und Steakholder-Befragungen
- Erstellung von Kostenschätzungen
- Mitwirkung an Vergabegremiums/Vorstands- und Aufsichtsrats Vorlagen zu geplanten Ausschreibungen/Anschaffungen
- Erarbeitung von technischen und fachlichen Anforderungen in der Leistungsbeschreibung und Erarbeitung der Eignungs- und Wertungskriterien (Bewertungsraster aus fachlicher Sicht)
- Ggf. fachliche Beantwortung von Bieterfragen und fachliche Auswertung der Angebote
- Ggf. Unterstützung bei der Teststellung
- Ggf. Teilnahme an Bieterpräsentationen und Verhandlungen (inkl. Dokumentation und Protokollierung)
- Ggf. Formulierung fachlicher Verhandlungsfragen
- Ggf. Überarbeitung der Leistungsbeschreibung, Anforderungskatalog nach Verhandlung
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Los 2: IT-Standard- und Individualsoftware
Dieses Los beinhaltet Beratung zu Dienstleistungsausschreibungen für Support und Weiterentwicklung bestehender Software sowie zur Beschaffung von IT-Standard- oder Individualsoftware. Die Beratungsleistungen umfassen sowohl Anforderungsanalyse, Produkt- und Markterkundung von Softwarelösungen als auch die Ausschreibung von SaaS-Leistungen, Implementierungsleistungen oder Supportleistungen. Mögliche IT-technische Themenschwerpunkt sind:
1. Microsoft Standards, wie Windows 10 Enterprise, Office 365
2. cloudbasierte Anwendungen für die Unterstützung von Beschaffungs-, Finanz- und Personalprozessen mit SAP-Anbindung
3. Andere Applikationen für Finanz- und Personalmanagement weltweit
4. Software für Berichtswesen, Controlling, Monitoring
5. Web-Applikationen sowie webbasierte Informations- und Kollaborationssystemen z.B. Newsletter-System)
6. Application Frameworks und deren Lizenzierung
7. Web Content Management Systeme, Webseitenentwicklung, -weiterentwicklung und -migration
8. Support- und Dienstleistungsverträge für Applikationen
9. Datenbankentwicklung/-migration
10. App-Entwicklung
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YUZW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.