110 kV-Doppelleitung Bad Vilbel - Umspannwerk Karben/Rendel Referenznummer der Bekanntmachung: BV110kV
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ovag-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
110 kV-Doppelleitung Bad Vilbel - Umspannwerk Karben/Rendel
Planung der 110 kV-Doppelleitung und redundanten LWL-Verbindung Bad Vilbel - Umspannwerk Karben/Rendel, Trassenlänge ca. 10 km, mit Empfehlung des Kabeltyps, Detailplanung der Trassen inkl. Festlegung der Muffengruben, Detailplanung und Abstimmungen im Bereich der Querung von anderen Leitungsträgern, Detailplanung zu Straßen-, Bahn- und Gewässerquerungen, Einholung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, Ämtern und Behörden, Mitwirkung bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen und Bauüberwachung.
Bad Vilbel, DE
Gegenstand ist die Vergabe der Planung für den Bau einer 110 kV-Doppelleitung zwischen einem definierten Grundstück in Bad Vilbel und dem Umspannwerk (UW) Karben/Rendel durch die ovag Netz GmbH. Mit der Umsetzung sollen mehrere Großkunden mit Energie versorgt werden.
Vertragsgrundlage ist die HOAI 2021 mit der Einordnung in § 44 Ingenieurbauwerke, Anlage 12 Gruppe 7 – sonstige Einzelbauwerke, Versorgungsbauwerke und Schutzrohre mit zugehörigen Schächten für Versorgungssysteme mit wenigen Zwangspunkten, Honorarzone II. Die anrechenbaren Kosten betragen ca.
26.184.000 € Netto.
Es wird die erweiterte Honorartabelle nach RifT (Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger) angewendet.
Nach DIN 276:2018-12 ist die Einordnung in Kostengruppe 377 Anlagen der Energie- und Informationsversorgung vorzunehmen.
Zeitplan:
Beginn der Planung 01/2023, Fertigstellung der Genehmigungsunterlagen 09/2023, Ausschreiben der Bauleistung 05/2024, geplanter Baubeginn 09/2024, geplante Inbetriebnahme 12/2025.
Für die Trassenfindung liegt eine Studie vom April 2022 vor, die 3 Varianten ausweist.
Die Trassenlänge der Vorzugsvariante beträgt ca. 10 km.
Im Untersuchungsgebiet befinden sich folgende Schutzgebiete: Biotope, Landschaftsschutzgebiete, Vogelschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete.
Für die Trasse werden Querungen von Straßen, Bahntrassen sowie Gewässern (Flüsse, Gräben) erforderlich.
Die Planung beinhaltet unter anderem:
Elektrische Bewertung und Dimensionierung der Betriebsmittel (Empfehlung Kabeltyp und Kabelgarnituren, Cross-Bonding, Schirmerdung, Wärmefeldberechnung, Strombelastbarkeitsberechnung usw.);
Empfehlung des Kabeltyps nach Festlegung der Verlegeart in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Lage, Einleiterkabel sind mit Querschnitt bis zu 2.500 mm² möglich;
Genehmigungsplanung;
Detailplanung der Trassen inkl. Festlegung der Muffengruben;
Detailplanung und Abstimmungen im Bereich der Querung von anderen Leitungsträgern;
Detailplanung zu Straßen-, Bahn- und Gewässerquerungen;
Einholung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, Ämtern und Behörden;
Mitwirkung bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen;
Bauüberwachung.
Die Maßnahme ist an behördliche Gesetzgebungen und Genehmigungen gebunden.
Die landesrechtlichen Gesetze (z.B. Hessisches Wassergesetz) sind bei der vorliegenden Maßnahme zwingend anzuwenden.
Die bisher beteiligten Leitungsträger sind im Falle der Betroffenheit durch die Querung der Trasse im Detail abzustimmen.
Die Forderungen aus landschaftspflegerischen Begleitplanungen, Umweltauflagen, Biotopbewertungen, Ersatzpflanzungen oder sonstige Ausgleichsmaßnamen sind derzeit nicht definierbar. Inwieweit eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, wird in der Planungsphase abgestimmt, ebenso das Erfordernis von Planfeststellungsverfahren. Die Beauftragung hierzu erfolgt durch den Auftraggeber separat. Die Beauftragung von Baugrundgutachten erfolgt ebenfalls vom Auftraggeber separat.
Es ist vorgesehen, die Verlegung grundsätzlich auf öffentlichen Flurstücken auszuführen. Inwieweit nichtöffentliche Flurstücke betroffen sind muss im Rahmen der weiterführenden Planung im Detail abgestimmt werden. Während der Baudurchführung werden voraussichtlich weitere, an die Trasse angrenzende, Flurstücke temporär berührt. Diese müssen im Zuge der Planung konkretisiert werden. Das Grundstück für das neue Umspannwerk in Bad Vilbel wurde seitens des Auftraggebers festgelegt.
In Abhängigkeit der Finanzierung.
Angebotsabgabe geplante Mindestzahl: 3, Höchstzahl: 5.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards). Die Bewerber werden nach den aufgeführten Eignungskriterien bewertet. Die genaue Zusammensetzung ist aus der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Wertungsmatrix ersichtlich. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Wird die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer weitere Leistungen zu übertragen. Die Weiterbeauftragung kann einzeln oder im Ganzen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die Beauftragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 4 nach § 43 HOAI. Es besteht die Option der Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 8.
Für den Auftrag gelten folgende terminliche Rahmenvorgaben: Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens, Fertigstellung der Genehmigungsunterlagen 15.09.2023.
Der Auftraggeber behält sich vor, den zu vergebenden Dienstleistungsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt auf eine Konzernschwester des Auftraggebers oder eine Beteiligungsgesellschaft zu übertragen, an der die Konzernschwester beteiligt ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1)
Nachweis der beruflichen Befähigung:
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Der Nachweis über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist durch Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister und/oder ggf. auf andere Weise zur Berufsqualifikation zu erbringen. Der Nachweis darf nicht älter als ein halbes Jahr sein. Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet d. BRD niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutsche Berufsbezeichnung nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der RL 2005/36/EG (geä. durch RL 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach RL 2005/36/EG angezeigt haben.
2)
Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister:
Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer und Vorlage Nachweis wie folgt: Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers u./o. der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Person durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der unter 1) genannten Berufsbezeichnung.
3)
Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister (bei Eintragungspflicht): Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nr. und Vorlage HR-Auszug.
4)
Angaben zur Identität Rechtsform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., E-Mail, usw.).
5)
Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
– gem. §21 Abs.1 S.1 o. 2 SchwarzArbG oder
– gem. §21 Abs.1 AEntG oder
– gem. §19 Abs.1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung (§125 GWB).
6)
Neben Einzelunternehmen sind Bewerbergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr. VI.3) Ziffer 6 der Bekanntmachung. Rechtsform von BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe der Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1)
Erklärung zum Verpflichtungsgesetz: Erklärung, dass die am Auftrag beteiligten Mitarbeiter bereit sein werden, sich nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) verpflichten zu lassen.
2)
Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG):
Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen und dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 belegt worden bin/sind. Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.
3)
Rechtlich und wirtschaftliche Verknüpfungen:
Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
4)
Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen:
Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
5)
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
Erklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den gestellten Anforderungen und Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung einer in der EU zugelassen Versicherung. Erforderlicher Umfang siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
6)
Spezifischer Jahresumsatz:
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise). Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat. Erforderlicher Mindestjahresumsatz siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
Ergänzend zu:
5)
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von
[Betrag gelöscht] EUR,
für sonstige Schäden von
[Betrag gelöscht] EUR
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
6)
Spezifischer Jahresumsatz:
Es ist der („spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in Summe in Euro netto anzugeben.
Es wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von
[Betrag gelöscht] EUR/ brutto
gefordert.
Bewertung:
≥550.000 - 2 Punkte / ≥300.000 - 1 Punkt / <300.000 - 0 Punkte
1)
Geeignete Referenzen:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen einzureichen. Je Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang sollte 3 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten.
An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
2)
Eignungsleihe:
Erklärung, ob das Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien der Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gem. §47 SektVO); hierzu Angabe von Name und der in Anspruch genommen Kapazität sowie Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens mit gesamtschuldnerischer Haftung.
3)
Unterauftragsvergabe:
Erklärung, ob das Unternehmen beabsichtigt einen Teil des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte weiterzuvergeben (Unterauftragsvergabe §34 SektVO); hierzu Bezeichnung der betroffenen Leistung (Art, Umfang) und Name und Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.
Nachweise zur Eignung der Dritten müssen mit dem Angebot zum Einreichungstermin nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweis ggf. von den Bewerbern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
4)
Verpflichtungserklärung Anderer Unternehmen:
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 SektVO verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Ergänzend zu 1):
Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen werden Referenzen gefordert, welche folgende Anforderungen erfüllen müssen.
A)
Zeitpunkt der Objektfertigstellung aller Referenzobjekte: Spätestens zum Zeitpunkt der Bewerbung - Mindestanforderung.
Die nachfolgenden Referenzanforderungen können jeweils durch verschiedene Referenzobjekte erfüllt werden:
B)
Planung von Hochspannungsleitungen (110 Kilovolt) oder Höchstspannungsleitungen (220 Kilovolt oder 380 Kilovolt) ab 3 km Länge.
2 Referenzen - 2 Punkte / 1 Referenz - 1 Punkt / 0 Referenzen - 0 Punkte.
C)
Berechnung von örtlichen und überörtlichen Versorgungsnetzen mit mind. 1 Stromversorgungsnetz, mit Trassenlänge mind. 100 km.
2 Referenzen - 2 Punkte / 1 Referenz - 1 Punkt / 0 Referenzen - 0 Punkte.
D)
Planung von Leitungen für örtliche oder überörtliche Verteilnetze zur Versorgung von Ortschaften und Industrie oder für regionale Transportnetze.
2 Referenzen - 2 Punkte / 1 Referenz - 1 Punkt / 0 Referenzen - 0 Punkte.
E)
Planung von Leitungen mit Detailplanung zu Querungen von klassifizierten Straßen.
2 Referenzen - 2 Punkte / 1 Referenz - 1 Punkt / 0 Referenzen - 0 Punkte.
F)
Planung von Leitungen mit Detailplanung zu Bahnquerungen.
2 Referenzen - 2 Punkte / 1 Referenz - 1 Punkt / 0 Referenzen - 0 Punkte.
G)
Planung von Versorgungsanlagen / Leistungssystemen mit vollständig erbrachten Leistungsphasen: mind. 2 bis 8.
2 Referenzen - 2 Punkte / 1 Referenz - 1 Punkt / 0 Referenzen - 0 Punkte.
H)
Planung von Anlagen mit Baukosten nach DIN 276:2018-12 Kostengruppe 377 Anlagen der Energie- und Informationsversorgung: 1 Mio Euro Brutto.
2 Referenzen - 2 Punkte / 1 Referenz - 1 Punkt / 0 Referenzen - 0 Punkte.
A) Bei Bietergemeinschaften (BG) sind die Nachweise von jedem Mitglied der BG vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind die Mindestanforderungen gemäß Punkt III.1.3) dieser Veröffentlichung. Die Mindestanforderungen gemäß III.1.3) sind bei BG "im Ganzen" zu erfüllen, d. h., die Mindestanforderungen gemäß III.1.3) können durch ein oder mehrere Mitglieder der BG "im Ganzen" erfüllt werden.
B) Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung seines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungen angeben.
C) Fehlende Erklärungen und Nachweise können entsprechend §51 SektVO nachgefordert werden.
D) Alle Bestandteile des Angebotes sowie alle Nachweise und Erklärungen sind in Deutsch einzureichen.
E) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist.
F) Der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer eine Prüfung mittels Kreditauskunft vorlegt.
G) Beabsichtigt ein Bieter mit einem oder mehreren anderen Unternehmen eine Bietergemeinschaft (BG) sowie bei Zuschlagserteilung eine sich daraus ableitende gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter zu bilden, hat er diese Absicht mit seinem Angebot zu bekunden und die Mitglieder der BG rechtsverbindlich zu benennen.
Es ist im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Auftragssumme vorzulegen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Bei Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es sind die zum Download bereitgestellten Formulare zu verwenden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung; 2) Die ausgefüllten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind nicht erforderlich. In Papierform eingereichte oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt; 3) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig, ebenso Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge; 4) Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung, die von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen sind; 5) Ein Bewerber, der die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Bewerberbogen zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unternehmen als Teilnahmeantrag übermitteln. Dies gilt insbesondere für techn. Fachkräfte o. Stellen, die nicht unmittelbar dem Unternehmen angehören, deren Kapazitäten das Unternehmen in Anspruch nehmen möchte; 8) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. 9) Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern auf die HOAI Bezug genommen wird dienen die Honorartafeln zur Preisorientierung. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen. 10) Folgende Unterlagen werden zum Download bereitgestellt: Antragsbogen, Bewertungsmatrix Eignungskriterien, Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, Vertrag über Planungsleistungen - Entwurf, Allgemeine Vertragsbedingungen für Planungsleistungen, Vertraulichkeitsvereinbarung, Voruntersuchung. 11) Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: Antragsbogen - unterzeichnet und ergänzt um die darin aufgeführten Dokumente, Vertraulichkeitsvereinbarung - unterzeichnet. 12) Nach Abschluss der 1. Verfahrensstufe fordert der Auftraggeber die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe auf. 13) Folgende Unterlagen sind nach Angebotsaufforderung Bestandteile der Angebotsabgabe: Vertragsentwurf unterzeichnet, Honorarblatt ausgefüllt, Ausführungen zu den Zuschlagskriterien. 14) Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen einen Vertragsentwurf zur Verfügung, dem die Einzelheiten und die Zahlungsbedingungen, etc., entnommen werden können. Die Bestimmungen dieses Vertragsentwurfes sind bindend, sofern einzelne Regelungen im Verhandlungsverfahren nicht abweichend vm Vertragsentwurf vereinbart werden. Es ist den Bietern nicht gestattet, einseitig Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen. Die in dem Vertragsentwurf noch offenen Punkte werden anhand des Angebots des Zuschlagsbieters und der Vertragsverhandlungsergebnisse vom Auftraggeber ergänzt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.