Spurplananpassung D-Gerresheim Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48612
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Spurplananpassung D-Gerresheim
Spurplananpassung im Bahnhof Düsseldorf Gerresheim; Anteil der VA: Einbau zusätzlicher Weichen zur Herstellung von Überleitverbindungen und entsprechender Gleisverschwenkungen. Einbau/Austausch von 10 Weichen, 3 Strecken und deren Gleise Verschwenken. Herstellung der regelkonformen Gleisentwässerung mit Retentionsfilterbecken (rund 700m Entfernung) und Gleisquerung mittels Durchpressung. 5 Rückbaulückenschlüsse zur Bestandsbereinigung. Kabeltiefbauarbeiten inkl. Herstellung Stellwerksquerung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Spurplananpassung D-Gerresheim
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49134
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Afry / Pöyry
2. DB KT
3. SafetrailTec
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bf Düsseldorf Gerresheim
Spurplananpassung im Bahnhof Düsseldorf Gerresheim; Anteil der VA: Einbau zusätzlicher Weichen zur Herstellung von Überleitverbindungen und entsprechender Gleisverschwenkungen. Einbau/Austausch von 10 Weichen, 3 Strecken und deren Gleise Verschwenken. Herstellung der regelkonformen Gleisentwässerung mit Retentionsfilterbecken (rund 700m Entfernung) und Gleisquerung mittels Durchpressung. 5 Rückbaulückenschlüsse zur Bestandsbereinigung. Kabeltiefbauarbeiten inkl. Herstellung Stellwerksquerung.
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49134
Land: Deutschland
Zusätzliche Leistungen Kabeltiefbau Teil 4 MKA 53
(MKA 53_22)
Im Bereich der vereinbarten Kabeltiefbauleistungen sind zusätzliche Leistungen in Form eines Rückbaus von Kabelkanälen Freischnitt, Pflasterarbeiten im Bahnsteigbereich, Abbrucharbeiten eines Betonzugrohrtrasse sowie der Herstellung eines Verbaus sowie weiteren Kabelkanals erforderlich. Die Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den sonstigen Kabeltiefbauarbeiten und sind zum Erreichen des Werkerfolgs der vereinbarten Leistungen zusätzlich zu erbringen.