Lieferung von rohen Eichenweichenschwellen und rohen Eichengleisschwellen für das Schwellenwerk der DB Netz AG. Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59724
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 189-536253)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von rohen Eichenweichenschwellen und rohen Eichengleisschwellen für das Schwellenwerk der DB Netz AG.
Herstellung und Lieferung von rohen Eichenweichenschwellen und rohen Eichengleisschwellen für Schwandorf inklusive Transportleistungen ohne Entladung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/49bace8f-84f0-4f67-b999-23ed4cd28582
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/469d6e1f-1a7f-444c-8432-e309c117eed7
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
Name und Adressen
FEI4
Caroline-Michaelis-Str. 5-11Ort:
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30
Postleitzahl: 10115
Land: DE
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon:
E-Mail: [gelöscht]
Fax:
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
Name und Adressen
FEI4
Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30
Postleitzahl: 10115
Land: DE
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax:
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils:
Fachlosgruppe 1:
- Gesamtbedarf= 35.000 Stück Buchenschwellen, (HxBxL) 16x26x260 cm;
- Aufteilung der Gesamtmenge in 14 gleich große (Teilmengen-)Lose Nr. 1.1 bis 1.14 zu je 2.500 Stück (Losnummern 1.1-1.14).
- Höchstzahl der Teilmengenlose für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann: 4
- Weitere Einzelheiten inkl. Losaufteilung können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Fachlosgruppe 1:
- Gesamtbedarf= 35.000 Stück Eichengleisschwellen, (HxBxL) 16x26x260 cm;
- Aufteilung der Gesamtmenge in 14 gleich große (Teilmengen-)Lose Nr. 1.1 bis 1.14 zu je 2.500 Stück (Losnummern 1.1-1.14).
- Höchstzahl der Teilmengenlose für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann: 4
- Weitere Einzelheiten inkl. Losaufteilung können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Korrektur der Schwellenart für die Fachlosgruppe 1:Es sind 35.000 Stück Eichengleisschwellen, (HxBxL) 16x26x260 cm; nicht Buchenschwellen