Gebäudereinigung in Objekten des Kreises Bergstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 30-6173000-2022 K 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heppenheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-bergstrasse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in Objekten des Kreises Bergstraße
verschiedene Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Glasreinigung) .
Unterhalts-/Grundreinigung Los Nr. 1
Kreis Bergstraße
Unterhalts-/Grundreinigung in 18 Objekten (ca. 10,7 Mio. m ² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Unterhalts-/Grundreinigung Los Nr. 2
Kreis Bergstraße
Unterhalts-/Grundreinigung in 15 Objekten (ca. 8,8 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung).
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Unterhalts-/Grundreinigung Los Nr. 3
Kreis Bergstraße
Unterhalts-/Grundreinigung in 8 Objekten (ca.8,9 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Unterhalts-/Grundreinigung Los Nr. 4
Kreis Bergstraße
Unterhalt-/Grundreinigung in 21 Objekten (ca.8,8 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Unterhalts-/Grundreinigung Los Nr. 5
Kreis Bergstraße
Unterhalts-/Grundreinigung in 15 Objekten (ca.8,9 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Unterhalts-/Grundreinigung Los Nr. 6
Kreis Bergstraße
Unterhalts-/Grundreinigung in 18 Objekten (ca. 10,7 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung).
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Glasreinigung Los Nr. 7
Kreis Bergstraße
Glas- und Rahmenreinigung in 41 Objekten (ca. 48.500 m² Glasfläche jährlich)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Glasreinigung Los Nr. 8
Kreis Bergstraße
Glas- und Rahmenreinigung in 52 Objekten (ca. 49.500 m² Glasfläche jährlich)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen vergleichbarer Aufträge in den letzten drei Jahren (Eigenerklärung) mit folgenden Angaben:
Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefon-Nummer, Gebäudetypen, Art der Leistung, Jahresauftragswert,
Jahresreinigungsfläche, davon Jahresreinigungsfläche in Schulen (Lose 1-6), Vertragszeitraum.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen vergleichbarer Aufträge verschiedener Auftraggeber aus
den letzten drei Jahren benennen, die jeweils alle geforderten Angaben (s. o.) enthalten. Vergleichbar ist
ein Referenz-Auftrag, wenn er die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: Gebäudetypen = vergleichbare
Gebäude (Schulen, Verwaltungsgebäude), Art der Leistung = Unterhaltsreinigung ggf. mit Grundreinigung (Lose
1-6) / Glasreinigung (Lose 7-8), Jahresauftragswert (netto) = 300.000 EUR (Lose 1-6) / 25.000 EUR (Lose 7-8)
Jahresreinigungsfläche = 3 Mio. m² (Lose 1-6) / 20.000 m² (Lose 7-8), davon Jahresreinigungsfläche in Schulen
= 2 Mio. m² (Lose 1-6).
Zu fehlenden oder unvollständigen Referenzen erfolgt keine Nachforderung.
Die Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger-Handwerk gem. Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Vergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bieter besteht im Zeitraum 10.10.-21.10.2022 die Möglichkeit der Objektbesichtigung. Nähere Informationen
zur rechtzeitigen Terminvereinbarung sind in den Vergabeunterlagen ersichtlich.
In den Vergabeunterlagen werden im Sinne von Leistungs- und Funktionsanforderungen Unter- und
Obergrenzen für die durchschnittlichen Leistungswerte der Unterhaltsreinigung pro Raumgruppe und der
Grundreinigung definiert. Liegt der kalkulierte Wert für mind. eine Raumgruppe und/oder für die Grundreinigung
außerhalb der Grenzwerte, wird das Angebot für das jeweilige Los von der Wertung ausgeschlossen.
Wird für die Unterhaltsreinigung ein Stundenverrechnungssatz kalkuliert, der ohne Objekt-Betreuung
nicht mindestens 70 % über dem maßgeblichen Tariflohn liegt, wird das Angebot für das betroffene Los
ausgeschlossen.
Für die Lose 1 bis 6 (Unterhalts-/Grundreinigung) ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann
alle Lose anbieten, den Zuschlag aber für maximal zwei dieser sechs Lose erhalten.
Dafür gelten folgende Regeln: Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung. Erreicht ein Bieter in mehr als
zwei der Lose 1 bis 6 den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für zwei Lose gemäß der von ihm im Angebot
genannten Reihenfolge. In den anderen Losen rückt der Nächstplatzierte nach.
Auch für die Lose 7 und 8 (Glasreinigung) ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann beide
Lose anbieten, den Zuschlag aber für maximal eines der Lose 7 und 8 erhalten.
Dafür gelten folgende Regeln: Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung. Erreicht ein Bieter in den
Losen 7 und 8 den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für das von ihm im Angebot priorisierte Los. Im anderen
Los rückt der Nächstplatzierte nach.
Der Zuschlag für Lose der Unterhalts-/Grundreinigung und Lose der Glasreinigung beeinflussen sich
nicht gegenseitig. D. h. ein Bieter kann insgesamt den Zuschlag für maximal zwei Lose der Unterhalts-/
Grundreinigung und ein Los der Glasreinigung erhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]