Gemeinde Flieden, Erschließung Neubaugebiet Rücker Hof (OT Rückers) - Ingenieurleistungen Lph. 5-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 221/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Flieden, Erschließung Neubaugebiet Rücker Hof (OT Rückers) - Ingenieurleistungen Lph. 5-9
Gemeinde Flieden, Erschließung Neubaugebiet Rücker Hof (OT Rückers) - Ingenieurleistungen Lph. 5-9
Gemeinde Flieden, Hauptstraße 36, 36103 Flieden
Die Gemeinde Flieden befindet im südlichen Landkreis Fulda und beheimatet derzeit ca. 9.000 Einwohner. Auch weit über seine Grenzen hinaus ist Flieden unter seinem Beiname ,,Königreich'' bekannt. Die Gemeinde Flieden ist besonders Stolz darauf, sich als einziger Ort in Deutschland mit dem Titel ,,Königreich'' schmücken zu dürfen.
Die Gemeinde Flieden plant in der Gemarkung Rückers ein Neubaugebiet mit dem Namen ,, Rücker Hof''. Neben dem Kernort Flieden bietet Rückers als größter Ortsteil in vielfältiger Hinsicht attraktive Voraussetzungen für ein Wohnen und Leben auf dem Land. Neben der guten Anschlussmöglichkeiten an Autobahn und Bahn sind die Voraussetzung für die Ansiedlung junger Familien gegeben.
Die gesamte Maßnahme ,,Rücker Hof'' ist in drei Bauabschnitte unterteilt. Die Flächen teilen sich auf in:
Abschnitt 1: 11.795 m² mit insgesamt 14 Bauplätzen - Dieser Abschnitt ist bereits fertig gestellt und bebaut.
Abschnitt 2: 11.717 m² mit insgesamt 13 Bauplätzen - Für diesen Abschnitt sollen die Leistungsphasen 5-9 vergeben werden.
Abschnitt 3: 11.480 m² mit insgesamt 14 Bauplätzen - Dieser Abschnitt wird erschlossen wenn der zweite Abschnitt fertig gestellt wurde.
Für alle drei Abschnitte liegen die fertigen Pläne für Kanal, Wasser und Straße bereits vor.
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um den zweiten Bauabschnitt und es werden hierfür die Leistungsphasen 5-9 ausgeschrieben.
Abwasseranlagen: vorläufige Kostenschätzung 433.000,00€
Wasserversorgung: vorläufige Kostenschätzung 67.000,00€
Straßenbau: vorläufige Kostenschätzung 340.000,00€
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Berufszulassung des Bieters nach §§ 44, 75 VgV
- Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV
- Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 75 VgV (bei Architektenleistungen § 49 HBO)
- Erklärung, dass kein Interessenskonflikt nach § 6 VgV besteht
- Nachweis über die Eintragung im Handelsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder einen aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register)
Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 2 Mio € und Deckungssumme für sonstige Schäden in Höhe von mind. 2 Mio €.
Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist schriftlich vorzulegen/zu erklären.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
- Erklärung über den jährl. Umsatz des Bewerbers in € brutto für die ausgeschriebene Dienstleistung der letzten 3 Geschäftsjahre.
Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
- Kurzdarstellung des Bieters mit seinen Leistungsbereichen, Tätigkeitsfeldern und allgemeinen Erfahrungen mit öffentlichen Verwaltungen, Darstellung der Bürostruktur zum Nachweis der Leistungsfähigkeit. Angaben zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und evtl. Tochtergesellschaften und Standorten.
- Erklärung zur technischen Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbesondere Hard-/Software, Rechnerart, etc.)
- Nachvollziehbare Darstellung von mind. 3 Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe, in den letzten 5 Geschäftsjähren mit Art, Umfang und Ansprechpartner
Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen (Ingenieur) angeben, die für die Erbringung der Dienstleistungen verantwortlich sind.
- Vorlage der EU Eigenerklärung Russlandsanktionen BMWK
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu bilden, sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und die entsprechenden Eignungsnachweise vorzulegen. Weiterhin ist zu benennen welche Leistungsteile von wem übernommen werden und wer bevollmächtigter Vertreter ist. Weiterhin ist eine Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 46, 75 Abs. 5 VgV, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen und noch ihre Gültigkeit besitzen.
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass ein Fehlen des Honorarangebots und/oder der Angaben zu den Zuschlagskriterien zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren führt. Eine Nachforderung von fehlenden wertungsrelevanten Unterlagen/Angaben ist nicht möglich.
Datenschutzhinweis:
Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens die uns zur Verfügung gestellten personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen diesbezüglich kann der zuständige Sachbearbeiter geben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rücke nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland