Konzeption und Entwicklung eines Softwaregenerators zur Erstellung von Förderfachverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: Softwareentwicklung Softwaregenerator
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 186-527066)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption und Entwicklung eines Softwaregenerators zur Erstellung von Förderfachverfahren
Konzeption und Entwicklung eines Softwaregenerators auf Basis einer Workflowplattform zur Erstellung von Förderfachverfahren auf Basis einer Rahmenvereinbarung.
Für den Erhalt der vollständigen Vergabeunterlagen sind zwingend die Hinweise unter VI.3 zu berücksichtigen. Vor Erhalt der Vergabeunterlagen müssen die interessierten Unternehmen eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen und einreichen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
ja
Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform des BMI.
Für den Erhalt der vollständigen Vergabeunterlagen müssen die interessierten Unternehmen zwingend zuerst eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen, da die Vergabeunterlagen sensible Informationen beinhalten. Die ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung muss der Vergabestelle über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de ) übermittelt werden. Dafür müssen sich die interessierten Unternehmen vorher über diese Plattform registrieren.
Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Interessierte Unternehmen sind angehalten, sich fortlaufend über eventuelle zusätzliche Informationen oder Änderungen der Vergabeunterlagen auf der Plattform zu informieren. Um eine vereinfachte Kommunikation sicherstellen zu können, ist eine frühe Freischaltungsantrag für den für dieses Verfahren erstellten Projektraum und eine möglichst frühe Übersendung der ausgefüllten Vertraulichkeitserklärung über die Vergabeplattform dringend zu empfehlen. Ohne Bestätigung der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren und Übersendung der Vertraulichkeitserklärung erfolgt keine E-Mail-Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle, wie z.B. über Aktualisierung der Vergabeunterlagen.
Weitere Angaben:
1. Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis - soweit die geforderten Eignungsangaben durch eine vorhandene Präqualifizierung des Bieters abgedeckt sind, kann er insofern die Angaben durch den Verweis auf die Präqualifikation ersetzen.
2. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
3. Mehrfachbeteiligung: Bei einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/oder Mitglied einer/ mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft zu benennen.
4. Bieterfragen dürfen bis zum XX.XX.2022, 12:00 Uhr, über das Kommunikationstool gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, hiernach keine Bieterfragen mehr zu beantworten.
Der Auftraggeber wird die Fragen über die Vergabeplattform beantworten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Antworten, die auch für andere Bieter bei der Erstellung des Angebotes relevant sein können, werden sämtlichen Bietern mitgeteilt. Solche Informationen werden Bestandteil dieser Bewerbungsbedingungen.
5. Der Auftraggeber empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Kommunikation im Verfahren nicht elektronisch über die Plattform zu führen.
Die Versendung der Bieterinformation gem. § 134 GWB erfolgt über die Vergabeplattform und per Fax oder per E-Mail.
6. Es gibt vorbefasste Unternehmen (Deloitte Consulting GmbH und IBM Deutschland GmbH), denen es freisteht, sich bei diesem Verfahren zu beteiligen. Um einen möglichen Informationsvorsprung auszugleichen, werden allen Bietern alle relevanten Unterlagen nach Übersendung der Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform des BMI.
Für den Erhalt der vollständigen Vergabeunterlagen müssen die interessierten Unternehmen zwingend zuerst eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen, da die Vergabeunterlagen sensible Informationen beinhalten. Die ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung muss der Vergabestelle über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de ) übermittelt werden. Dafür müssen sich die interessierten Unternehmen vorher über diese Plattform registrieren.
Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Interessierte Unternehmen sind angehalten, sich fortlaufend über eventuelle zusätzliche Informationen oder Änderungen der Vergabeunterlagen auf der Plattform zu informieren. Um eine vereinfachte Kommunikation sicherstellen zu können, ist eine frühe Freischaltungsantrag für den für dieses Verfahren erstellten Projektraum und eine möglichst frühe Übersendung der ausgefüllten Vertraulichkeitserklärung über die Vergabeplattform dringend zu empfehlen. Ohne Bestätigung der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren und Übersendung der Vertraulichkeitserklärung erfolgt keine E-Mail-Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle, wie z.B. über Aktualisierung der Vergabeunterlagen.
Weitere Angaben:
1. Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis - soweit die geforderten Eignungsangaben durch eine vorhandene Präqualifizierung des Bieters abgedeckt sind, kann er insofern die Angaben durch den Verweis auf die Präqualifikation ersetzen.
2. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
3. Mehrfachbeteiligung: Bei einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/oder Mitglied einer/ mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft zu benennen.
4. Bieterfragen dürfen bis zum 24.10.2022, 12:00 Uhr, über das Kommunikationstool gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, hiernach keine Bieterfragen mehr zu beantworten.
Der Auftraggeber wird die Fragen über die Vergabeplattform beantworten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Antworten, die auch für andere Bieter bei der Erstellung des Angebotes relevant sein können, werden sämtlichen Bietern mitgeteilt. Solche Informationen werden Bestandteil dieser Bewerbungsbedingungen.
5. Der Auftraggeber empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Kommunikation im Verfahren nicht elektronisch über die Plattform zu führen.
Die Versendung der Bieterinformation gem. § 134 GWB erfolgt über die Vergabeplattform und per Fax oder per E-Mail.
6. Es gibt vorbefasste Unternehmen (Deloitte Consulting GmbH und IBM Deutschland GmbH), denen es freisteht, sich bei diesem Verfahren zu beteiligen. Um einen möglichen Informationsvorsprung auszugleichen, werden allen Bietern alle relevanten Unterlagen nach Übersendung der Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.