81286370_04-Rahmenvereinbarung - Durchführung der Kurse "Beratungsrollen und Beratungskompetenzen"- Präsenz und digital, Los 4 - Spanischsprachige Kurse Referenznummer der Bekanntmachung: 81286370_04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81286370_04-Rahmenvereinbarung - Durchführung der Kurse "Beratungsrollen und Beratungskompetenzen"- Präsenz und digital, Los 4 - Spanischsprachige Kurse
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist eine staatliche Entwicklungszusammenarbeitsorganisation der Bundesrepublik Deutschland.
Der GIZ kommt die Aufgabe der Ausführung der durch den Auftraggeber (BMZ oder andere) vereinbarten Technischen Zusammenarbeit zu. Die Technische Zusammenarbeit besteht vor allem aus Beratung, Finanzierungsbeiträgen, Entwicklungsleistungen, Aufbau und Förderung von Projektträgern, Bereitstellung von Ausrüstung und Material und der Erstellung von Studien und Gutachten. Darüber hinaus ist die GIZ in der internationalen Bildungsarbeit tätig.
Die Akademie für Internationale Zusammenarbeit (AIZ) ist die Corporate Academy der GIZ. Sie qualifiziert Fach- und Führungskräfte in der internationalen Zusammenarbeit, damit sie Veränderungen aktiv gestalten und weltweit zu einer lebenswerten Zukunft beitragen können. Die Akademie bietet Lernangebote und maßgeschneiderte Lernkonzepte im In- und Ausland an:
- für alle Beschäftigten der GIZ,
- für Partner von GIZ-Vorhaben im Themenfeld Berufliche Bildung sowie
- für alle Fach- und Führungskräfte der internationalen Zusammenarbeit.
Die Akademie gestaltet Lernen und Lernkultur - innerhalb der GIZ, mit Partnern und in Projekten und Programmen. Ihr innovatives Angebot ist auf aktuelle Anforderungen in der internationalen Zusammenarbeit ausgerichtet. Ein spezifisches Programm bereitet auf Auslandseinsätze in 120 Ländern vor.
Die AIZ hat mehr als 50 Jahre Erfahrung mit Lernen im internationalen Umfeld und integriert die praktischen Erfahrungen aus der Arbeit der GIZ in mehr als 120 Partnerländern in ihr Angebot. Grundlage für alle Maßnahmen der Kompetenzentwicklung durch die Akademie ist das Didaktische Konzept, welches internationale Standards an Erwachsenenbildung als auch Anforderungen aus der internationalen Zusammenarbeit berücksichtigt.
65760 Eschborn
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von mehreren Rahmenvereinbarungen in vier Losen über die Durchführung von Trainingskursen durch qualifizierte Trainer*innen während der Vertragslaufzeit. Die Trainings finden in Präsenz oder Virtuell statt.
Die Ausschreibung gliedert sich in insgesamt vier Lose. Ziel der Ausschreibung ist es, in jedem Los jeweils mehrere Auftragnehmer*innen (AN) unter einer Rahmenvereinbarung zu vereinen (sog. Pool). Aus diesen Pools werden die Einsätze zur Durchführung der Kurse - je nach Bedarf, Sprache/Los, Verfügbarkeit und Abrufmechanismus - abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarungen und die jeweiligen Trainer*innen werden in folgende Lose aufgeteilt:
- 81286370_01 Los 1 - Englischsprachige Kurse mit maximal 20 Trainer*innen
- 81286370_02 Los 2 - Deutschsprachige Kurse mit maximal 20 Trainer*innen
- 81286370_03 Los 3 - Französischsprachige Kurse mit maximal 8 Trainer*innen
- 81286370_04 Los 4 - Spanischsprachige Kurse mit maximal 6 Trainer*innen
Es ist möglich, für ein, mehrere oder alle Lose gleichzeitig ein Angebot abzugeben. In diesem Fall muss in jedem Los ein eigenes Angebot mit einem vollständigen Satz Unterlagen für jedes Verfahren eingereicht werden. Die Besetzung des Pools wird für die jeweiligen Lose unabhängig voneinander durchgeführt.
Die Trainer*innen sind verantwortlich für die selbstständige Durchführung der vordefinierten Kursinhalte auf Basis der jeweiligen Standardkursmaterialien für Trainer*innen. Präsenzformat und virtuelles Format sind gleichwertig durchzuführen.
Grundsätzlich dauert ein Kurs fünf Tage; in Ausnahmefällen nur vier Tage (z.B. in Wochen, die regionale Feiertage enthalten) sowie 2 weitere Tage zur Vor- und Nachbereitung. Die Kurseinheiten verteilen sich zeitlich in einer Woche wie folgt:
Vorbereitung (ein voller Fachkrafttag)
Durchführung (fünf volle Fachkrafttage)
Nachbereitung (ein voller Fachkrafttag)
Bei Präsenzkursen mit bis zu 12 Teilnehmer*innen (TN) führen die AN das Training jeweils selbstständig allein durch. Bei Präsenzkursen mit 13 bis 18 TN wird das Training von zwei Trainer*innen durchgeführt.
Digitale Kurse werden für maximal 12 TN pro Kurs grundsätzlich von einem Trainer*innen-Tandem (zwei Trainer*innen) durchgeführt.
Die Vertragslaufzeit einer jeden Rahmenvereinbarung je Los wird den Zeitraum von 24 Monaten (ab Vertragsbeginn) umfassen mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
keine
keine
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YU9U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.