81286908-Prüfung und Bericht über die kaufmännische Abwicklung von Finanzierungsverträgen, Grant Agreements und Zuschussverträgen (externe Revision) Referenznummer der Bekanntmachung: 81286908
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81286908-Prüfung und Bericht über die kaufmännische Abwicklung von Finanzierungsverträgen, Grant Agreements und Zuschussverträgen (externe Revision)
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) ist ein weltweit tätiges Bundesunternehmen, welches die deutsche Bundesregierung bei der Verwirklichung ihrer Ziele der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung unterstützt und seit vielen Jahrzehnten weltweit Projekte und Programme in unterschiedlichen Themenfeldern umsetzt. Dies geschieht vor allem im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), aber auch für andere Bundesministerien oder die Europäische Kommission. Darüber hinaus ist die GIZ auch für internationale Entwicklungsagenturen, Finanzierungsinstitutionen sowie Regierungen von Partnerländern tätig. Derzeit werden durch über 20.000 Mitarbeiter*innen, ca. 2.000 Projekte in ca. 130 Ländern Afrikas, Asiens, Lateinamerikas und Europas von den Hauptsitzen Bonn und Eschborn sowie von den mehr als 80 GIZ-Landesbüros in den Partnerländern betreut.
Das Unternehmen ist in vielen Arbeitsfeldern aktiv - die Bandbreite reicht von Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung über den Aufbau von Staat und Demokratie, die Förderung von Frieden, Sicherheit, Wiederaufbau sowie ziviler Konfliktbearbeitung, die Sicherung von Ernährung, Gesundheit und Grundbildung bis hin zu Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz.
Die GIZ setzt in erster Linie öffentliche Finanzmittel ein. Hauptauftraggeber ist dabei das BMZ. Darüber hinaus ist die GIZ auch für andere, überwiegend internationale Auftraggeber tätig, zu denen internationale Entwicklungsagenturen und Finanzierungsinstitutionen sowie Regierungen von Partnerländern gehören.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Die GIZ vergibt aus Mitteln unterschiedlicher Geber Finanzierungen an kaufmännisch und rechtlich geeignete und vor Vertragsabschluss geprüfte Finanzierungsempfänger (Empfänger) in verschiedenen Vertragsformen, die vom Sitz des Empfängers und dessen Verhältnis zur GIZ abhängen. Bei den Vertragsformen handelt es sich um
- Zuschussverträge an deutsche Empfänger in Anlehnung an ANBest-P (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung), im Einzelfall ANBest-P-Kosten,
- Grant Agreements an internationale und lokale Empfänger,
- Finanzierungsverträge an politische Träger.
Die Verantwortung der inhaltlichen und finanziellen Abwicklung dieser Verträge liegt bei den Empfängern und wird von der GIZ gemäß der einzelvertraglichen Vereinbarungen geprüft.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen durch externe Prüfer*innen bei Finanzierungsempfängern zur vertragskonformen kaufmännischen Abwicklung von Einzelverträgen, welche die GIZ mit diesen Finanzierungsempfängern abgeschlossen hat. Die Nutzung der Rahmenvereinbarung ist für alle Projekte der GIZ weltweit verbindlich.
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Auftragnehmerin unter Vertrag zu nehmen.
Laufzeit: 24 Monate (ab Vertragsbeginn), mit den Optionen der Verlängerung zweimalig für je 12 Monate
Schätzmenge: 8.000 Audits über 48 Monate Vertragslaufzeit
Höchstmenge: 10.000 Audits über 48 Monate Vertragslaufzeit
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen inklusive Aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung, Besondere Vertragsbedingungen und Anschreiben zur Einladung eines Angebots.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: [Betrag gelöscht] EUR
2. Durchschnittliche Zahl der Wirtschaftsprüfer*innen nach WPO oder gleichwertig qualifizierte Prüfer*innen in Festanstellung in den letzten drei Kalenderjahren: 30 Personen
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: [Betrag gelöscht] EUR
2. Durchschnittliche Zahl der Wirtschaftsprüfer*innen nach WPO oder gleichwertig qualifizierte Prüfer*innen in Festanstellung in den letzten drei Kalenderjahren: 30 Personen
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzaudits von Verträgen zwischen Geberorganisationen und deren Empfängern (z.B. Finanzierungsempfänger, Weiterleitungsempfänger, Kreditnehmer) mit einem Mindestvolumen der geprüften Vorgänge von jeweils 125.000,00 EUR
2. Mindestens 5 Referenzaudits von Verträgen nach dt. Zuwendungsrecht in den letzten 3 Jahren und mindestens 5 Referenzaudits in Ländern der EZ nach OECD-DAC-Liste in den letzten 3 Jahren.
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzaudits von Verträgen zwischen Geberorganisationen und deren Empfängern (z.B. Finanzierungsempfänger, Weiterleitungsempfänger, Kreditnehmer) mit einem Mindestvolumen der geprüften Vorgänge von jeweils 125.000,00 EUR
2. Mindestens 5 Referenzaudits von Verträgen nach dt. Zuwendungsrecht in den letzten 3 Jahren und mindestens 5 Referenzaudits in Ländern der EZ nach OECD-DAC-Liste in den letzten 3 Jahren.
Mindestkriterium hinsichtlich der Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Auswertung zur Eignung):
- Durchschnittliche Zahl der Wirtschaftsprüfer*innen nach WPO oder gleichwertig qualifizierte Prüfer*innen in Festanstellung in den letzten drei Kalenderjahren: 30 Personen
Leistungsbeschreibung, Abschnitt 4 hinsichtlich der Teamleitung (Fachkraft 1): Es handelt sich dabei um ein Mindestkriterium und wird im fachlichen Bewertungsschema nicht bewertet. Bei Nichtvorliegen der spezifischen Qualifikation erfolgt ein Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabe-verfahren.
- Ausbildung (2.1.1): Qualifikation als Wirtschaftsprüfer*in nach WPO oder eine im Ausland erworbene gleichwertige Qualifikation.
Es handelt sich dabei um ein Mindestkriterium und wird im fachlichen Bewertungsschema nicht bewertet. Bei Nichtvorliegen der spezifischen Qualifikation erfolgt ein Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabe-verfahren.
- Sprache (2.1.2.): Sprachkenntnisse in Englisch und Deutsch, beides jeweils C1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y376
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.