Kabeltiefbaumaßnahmen für das ESTW-R Berchtesgadener Land Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40910
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Kabeltiefbaumaßnahmen für das ESTW-R Berchtesgadener Land
Kabeltiefbau Abschnitt Hallthurm
(Strecke 5741 km 1,509 Bad Reichenhall – km 10,255 BÜ Schöndorfer)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kabeltiefbau Abschnitt Hallthurm(Strecke 5741 km 1,509 Bad Reichenhall – km 10,255 BÜ Schöndorfer)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Wals
NUTS-Code: AT32 Salzburg
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Verö;ffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. WSP Infrastructure Engineering GmbH
2. Emch+Berger GmbH
3. Möhler+Partner Ingenieure AG
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge moeglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Moeglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bad Reichenhall
Kabeltiefbau Abschnitt Hallthurm
(Strecke 5741 km 1,509 Bad Reichenhall – km 10,255 BÜ Schöndorfer)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Wals
NUTS-Code: AT32 Salzburg
Land: Österreich
09 - Frühere Änderungen: LÄA Nrn.: 02_01, 02_04/05, 02_07/08 sowie 02_10 und 02_11 sowie 03_01 bis 03_05
Aktuelle Änderung:
Zur Erbringung der Leistungen des Hauptvertrags -nämlich die gesamten Kabeltiefbaumaßnahmen im Streckenabschnitt des Los 1- sind folgende zusätzliche Leistungen notwendig, welche nicht im Hauptvertrag enthalten sind: "Gleisdurchbruch Bf Reichenhall", "Änderungen an Mehrlängenschränken", "Belastungsstpfgang Querungen", "Ausbesserungsarbeiten Oberbau", "Kabeltrasse 50Hz Hallthurm", "Änderungen Mehrlängenschränke", "Belastungsstopfgang Querung", "Ausbesserungsarbeiten Oberbau" und "Herstellen Kabeltrasse 50 Hz Hallthurn".
Es handelt sich um die gleichartigen Leistungen, wie sie bereits beim AN (im Wettbewerb) beauftragt wurden. Bei einer erneuten Vergabe an einen anderen AN würden zusätzliche Allgemeinkosten (z.B. Baustelleneinrichtung, technische Bearbeitung, etc.) anfallen. Zudem würden zusätzliche Schnittstellen und damit zusätzliche Koordinationsleistungen erforderlich werden und Erschwernisse bei der Leistungserbringung mehrerer Firmen auf engem Raum und beschränkten Gleiskapazitäten innerhalb der vorgesehenen Sperrpausen auftreten. Zudem werden Fragen zur Gewährleistung aufgeworfen.