Schaltschränke zum Betrieb der SIS100 Magnetschutz-Elektronik Referenznummer der Bekanntmachung: 35/50089347
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schaltschränke zum Betrieb der SIS100 Magnetschutz-Elektronik
Beschafft werden "Quench-Detektor-Schaltschränke". Die Schränke mit ihrer Elektronik dienen der Überwachung der supraleitenden Magnete.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Beschafft werden 55 Quench-Detektor-Schaltschränke, in denen die ca. 1250 vorhandenen Quench-Detektions-Elektronikeinheiten SIS100 integriert und mit der notwendigen Versorgungs- und Steuerinfrastruktur ausgestattet werden sollen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
Teilnahmeantrag: - Allgemeine Erklärung der erklärenden Person im Sinne von § 126b BGB. Wird im Teilnahmeantrag nicht die Person des Erklärenden genannt, gilt der Teilnahmeantrag als nicht abgegeben.
- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
- Unternehmensdarstellung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren, etc.
Hinweis:
Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Einzureichende Unterlagen:
- Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre - auf dem GSI Formblatt Unternehmensdarstellung
Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt.
Die GSI GmbH nimmt grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen einhalten:
- Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des §§ 770, 771 BGB
- ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht
- unwiderrufliche Bürgschaften
- kostenlos für die GSI GmbH
- ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank
- in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs gebunden ist
Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.
Mindestanforderungen:
- 1) Erfahrung in der Projektierung von Schaltschränken inklusive Elekt-roplanung und Schaltschrankentwurf mit Industriestandards entspre-chenden Entwicklungswerkzeugen sowie Projektdokumentation.
- 2) Erfahrung in der Bewertung und Realisierung von Schaltschrankde-signs nach nationalen und internationalen Vorschriften.
- 3) Erfahrung in Vorbereitung und Durchführung der Schaltschrankfer-tigung mit einer qualitätsorientierten Prozesskette sowie professio-nellen Werkzeugen und ausgebildeten Fachkräften.
- 4) Erfahrung in Prüfmethoden für Schaltschränke und Verdrahtung (z.B. visuell, mechanisch, elektrisch, softwaregestützt, Funktion, Si-cherheit, Konformität) sowie Testdokumentation.
- 5) Erfahrung in der Kabelkonfektion sowie der Beschriftung von Lei-tungen und Bauteilen oder qualitativ hochwertiger Unterlieferant.
- 6) Erfahrung in der mechanischen Bearbeitung bzw. Anpassung von Schaltschrankelementen oder qualitativ hochwertiger Unterlieferant.
Formblatt "Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde":
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Ein Design-Review und später auch eine elektrische Erstprüfung jedes Schaltschranks nach den Regeln der DIN EN 60204-1 mit offizieller Protokollierung wird gefordert. Für diese Aufgabe muss speziell ausgebildetes Personal und Gerät vorhanden sein.
- Die Durchführung einer Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 mit Erstellung einer Bedienungsanleitung bzw. Benutzerinformation für die Schaltschränke wird gefordert. Für diese Aufgabe muss ausgebildetes Personal vorhanden sein.
- Das GSI-Schaltschrankdesign und entsprechende Produktionsdaten basieren derzeit auf der Software EPLAN Electric P8, Version 2.9 SP1 Update 10. Diese müssen verarbeitet werden können und GSI auch wieder modifizierte Designfiles kompatibel in diesem Format zurückgeschickt werden können.
- Es müssen Auszüge der Designdaten, z.B. Schaltpläne oder Stücklisten, als pdf-files geliefert werden, die bei GSI auch ohne EPLAN lesbar sein müssen.
Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Alle vorgesehenen Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen. Jeder vorgesehene Nachunternehmer muss mit Angebotsabgabe dieselben Eignungsnachweise wie der Hauptunternehmer einreichen.
siehe Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, siehe oben.
Einzureichende Unterlagen:
- Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
- Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Teilnahmeanträge sowie Angebote (nach Aufforderung durch die Vergabestelle) in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal) über das Bietertool.
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht!
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Teilnahmeanträge /Angebote ausgeschlossen.
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Hinweis:
Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
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GSI wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien (s.u.) bewerten. GSI behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden die Bieter, mit denen GSI verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. GSI wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand im Dokument CSX 42 - Angebotswertungsmethoden und -kriterien genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet.
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt:
Preis: 40%
Kriterien: 60%
Die Kriterien sind im Einzelnen:
Produktionssteuerung und Fertigungsprozess: 30%
Qualitätssicherung: 30%
Lieferplan und Logistik: 25%
Qualität und Präsentation der Angebotsunterlagen: 15%
Die Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
"Akzeptiert wird das X-Rechnungsformat mit zusätzlicher Übersendung der Rechnung als -pdf-."
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR2N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland