Pfungstadt - Systemschlepper Referenznummer der Bekanntmachung: Pfungstadt-2022-0027
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfungstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pfungstadt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.real-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pfungstadt - Systemschlepper
Lieferung Systemschlepper
inklusive Kran, Greifer, Winden, Mulcher
Mehrzweckeinsatz (Forstwirtschaft, kommunaler Bereich)
Pfungstadt und Umkreis
Neufahrzeug, Systemschlepper
für forstwirtschaftlichen Einsatz und für den kommunalen Bereich
inklusive Ladekran, Greiferschalen, Doppeltrommelforstseilwinde, Gras- und Gestrüppmulcher
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsanforderung:
- Eintragung in das Berufs- oder Handeslregister
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben, dass keine Gründe für einen Ausschluss vom
Vergabeverfahren vorliegen gemäß § 123 und 124 GWB
- Angabe zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen
Vergabekammer aufgrund eines erkannten Verstoßes gegen
Vergabevorschriften ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]