Beförderung von Schulkindern zum lehrplanmäßigen Unterricht Referenznummer der Bekanntmachung: BEF3-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von Schulkindern zum lehrplanmäßigen Unterricht
Schülerbeförderung zum lehrplanmäßigem Unterricht an der Schule am Kiefernwäldchen
Beginn der Beförderung: 05.09.2022
Ende der Beförderung: 31.07.2025
Schule am Kiefernwäldchen, Griesheim
Schülerbeförderung zum lehrplanmäßigem Unterricht an der Schule am Kiefernwäldchen
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Bei der Schule am Kiefernwäldchen in Griesheim handelt es sich um eine Grundschule inkl. Vorklasse mit dem Förderschwerpunkt der Sprachheilförderung. Die Schüler kommen aus dem Süden (Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Pfungstadt und Seeheim-Jugenheim), und aus dem Norden (Erzhausen und Weiterstadt) des Landkreises. Für alle Schüler wäre bei ÖPNV-Nutzung ein Umsteigen notwendig. Ein Umstieg im Bereich der Grundstufe wird als unzumutbar eingestuft. Auch aus Griesheim werden einige Schüler mit einer organisierten Schulbuslinie mitbefördert, da der Fußweg zur Schule mehr als 2 Kilometer oder der Fußweg bei ÖPNV-Nutzung und von der Haltestelle des ÖPNV zur Schule mehr als 1 Kilometer beträgt, was ebenfalls als nicht zumutbar gilt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Schulkindern zum lehrplanmäßigen Unterricht
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfungstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64319
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)