Durchführung der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK) 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0263

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 184-520206)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK) 2023

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0263
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Durchführung der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK) 2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/09/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 184-520206

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Lose 1 bis 7:- ReferenzenDer Bieter muss über Erfahrungen bei der Anwendung Geografischer Informationssysteme (GIS) verfügen; diese können auch durch Nachweis entsprechend geeigneter Nachunternehmer erfolgen. Je Bieter sind mindestens drei mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare GIS-Referenzen anzugeben. Hierzu ist die Anlage_C_FormblattReferenzen (Tabellenblatt 1: Formblatt Referenzen Bieter HLBK 2023) auszufüllen. Folgende GIS-Referenzen/Fälle sind in ihrer Art mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar und somit geeignet, die Eignung des Bieters nachzuweisen: • Fall 1: Referenzen im Bereich der HLBK seit 2014: Angabe HLBK-Los-Nummern• Fall 2: Referenzen, die die Grunddatenerhebung (GDE) in hess. Natura 2000-Gebieten betreffen: Angabe FFH-Gebietsnummern• Fall 3: Referenzen, die die Grunddatenerhebung in anderen Ländern betreffen: Kurzbeschreibung inkl. Umfang der GIS-Bearbeitung, beispielhafte Ergebniskarte und Angabe Auftraggeber mit Ansprechpartner.Die vorgenannten Angaben sind in der Anlage_C_FormblattReferenzen (Tabellenblatt 1: Formblatt Referenzen Bieter HLBK 2023) in der dort angegebenen Reihenfolge zu tätigen. Sofern dem Angebot betreffend die Referenzen eine Kurzbeschreibung inkl. beispielhafter Ergebniskarte als Anlage beizulegen ist, ist die jeweilige Position in der Anlage_C_FormblattReferenzen mit "ja" gekennzeichnet. Es ist nicht erforderlich, dass zu jedem zuvor dargestellten und vergleichbaren Fall (Fall 1 bis 3) eine GIS-Referenz anzugeben ist; es ist nur wichtig, dass zu den Fällen 1 bis 3 in der Gesamtheit mindestens drei Referenzen vorgelegt werden. Zusätzlich muss bei den Losen 1, 4 und 5 mindestens einer der vorgesehenen Kartierenden über die in Anlage E geforderten besonderen Artenkenntnisse verfügen. In diesem Falle hat der Bieter in der Anlage_C_FormblattReferenzen (Tabellenblatt 1: Formblatt Referenzen Bieter HLBK 2023) die / den Kartierende/n zu benennen und dem Angebot eine Kurzbeschreibung inkl. beispielhafter Ergebniskarte als Anlage beizulegen.- Benennung und Vorstellung der für die Auftragsausführung (je angebotenem Los) vorgesehenen KartierendenDer Bieter hat den oder die für die Geländeerhebung vorgesehenen Kartierende/n in der "Anlage_C_FormblattReferenzen - Tabellenblatt 1: Formblatt Referenzen Bieter HLBK 2023" zu benennen. Es werden nur solche Bieter berücksichtigt, bei denen alle eingesetzten Kartierenden folgende Qualifikationen und Erfahrungen vorweisen können (Mindestanforderungen):• abgeschlossenes Studium der Biologie oder vergleichbarer Abschluss• gute Kenntnisse der hessischen Flora und Vegetation• mindestens zweijährige Kartiererfahrung bei Biotop- und/oder Lebensraumtypenerfassungen gem. FFH-Richtlinie Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung der Qualifikation der Kartierenden ausdrücklich vor. Das Vorliegen der Qualifikation/ Erfahrung ist für jede/n Kartierenden durch folgende Angaben zu belegen (bitte dazu Anlage_C_ FormblattReferenzen - Tabellenblatt 2: Formblatt Referenzen Kartierende/r HLBK 2023 ausfüllen):• Name der/des Kartierenden.• Angabe zum Berufsabschluss (z. B. Diplom Biologin oder Master Biodiversität).• Angabe vegetationskundlicher Arbeiten der/des Kartierenden (nur notwendig, sofern die guten Kenntnisse der hessischen Flora und Vegetation nicht aus der Methodikerfahrung und den naturräumlichen Kenntnissen - siehe nachfolgend - hervorgehen).• Angabe zur Kartiererfahrung der/des Kartierenden (Art und Jahre).• Angaben zur Methodikerfahrung und naturräumlichen Kenntnissen der/des Kartierenden (HLBK-Los-Nummern; Hessische Biotopkartierung (HB): Jahr oder Kartenblatt-Nummern; Grunddatenerfassungen zu FFH-Gebieten (GDE): FFH-Gebietsnummern; sonstige Biotopkartierungen: Angabe der Gebiete und der Auftraggeber mit Ansprechpartner). Die Angaben sind in Anlage_C_ FormblattReferenzen (Tabellenblatt 2: Formblatt Referenzen Kartierende/r HLBK 2023) in der dort angegebenen Reihenfolge zu tätigen. Sofern die Referenzen dem Angebot als Anlage beizulegen sind, ist die jeweilige Position in dem Formular mit einem "ja" gekennzeichnet (vgl. Spalte C der Anlage C_FormblattReferenzen (Tabellenblatt 2: Formblatt Referenzen Kartierende/r HLBK 2023).

muss es heißen:

Lose 1 bis 7:- Referenzen (Lose 1 bis 7)Der Bieter muss über Erfahrungen bei der Anwendung Geografischer Informationssysteme (GIS) verfügen; diese können auch durch Nachweis entsprechend geeigneter Nachunternehmer erfolgen. Je Bieter sind mindestens drei mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare GIS-Referenzen anzugeben. Hierzu ist die Anlage_C_FormblattReferenzen_HLBK_2023_ Stand_23_09_2022 (Tabellenblatt 1: Formblatt Referenzen Bieter HLBK 2023) auszufüllen. Folgende GIS-Referenzen/Fälle sind in ihrer Art mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar und somit geeignet, die Eignung des Bieters nachzuweisen: • Fall 1: Referenzen im Bereich der HLBK seit 2014: Angabe HLBK-Los-Nummern• Fall 2: Referenzen, die die Grunddatenerhebung (GDE) in hess. Natura 2000-Gebieten betreffen: Angabe FFH-Gebietsnummern• Fall 3: Referenzen, die die Grunddatenerhebung in anderen Ländern oder in Inhalt und Umfang vergleichbare Erhebungen betreffen: Kurzbeschreibung inkl. Umfang der GIS-Bearbeitung, beispielhafte Ergebniskarte und Angabe Auftraggeber mit Ansprechpartner.Die vorgenannten Angaben sind in der Anlage_C_FormblattReferenzen_HLBK_2023_ Stand_23_09_2022 (Tabellenblatt 1: Formblatt Referenzen Bieter) in der dort angegebenen Reihenfolge zu tätigen. Sofern dem Angebot betreffend die Referenzen eine Kurzbeschreibung inkl. beispielhafter Ergebniskarte als Anlage beizulegen ist, ist die jeweilige Position in der Anlage_C_FormblattReferenzen_HLBK_2023_ Stand_23_09_2022 mit "ja" gekennzeichnet. Es ist nicht erforderlich, dass zu jedem zuvor dargestellten und vergleichbaren Fall (Fall 1 bis 3) eine GIS-Referenz anzugeben ist; es ist nur wichtig, dass zu den Fällen 1 bis 3 in der Gesamtheit mindestens drei Referenzen vorgelegt werden. Zusätzlich muss bei den Losen 1, 4 und 5 mindestens einer der vorgesehenen Kartierenden über die in Anlage E geforderten besonderen Artenkenntnisse verfügen. In diesem Falle hat der Bieter in der Anlage_C_FormblattReferenzen_HLBK_2023_ Stand_23_09_2022 (Tabellenblatt 1: Formblatt Referenzen Bieter HLBK 2023) die / den Kartierende/n zu benennen und dem Angebot eine Kurzbeschreibung inkl. beispielhafter Ergebniskarte als Anlage beizulegen.- Benennung und Vorstellung der für die Auftragsausführung (je angebotenem Los) vorgesehenen KartierendenDer Bieter hat den oder die für die Geländeerhebung vorgesehenen Kartierende/n in der "Anlage_C_FormblattReferenzen_HLBK_2023_ Stand_23_09_2022 - Tabellenblatt 1: Formblatt Referenzen Bieter HLBK 2023" zu benennen. Es werden nur solche Bieter berücksichtigt, bei denen alle eingesetzten Kartierenden folgende Qualifikationen und Erfahrungen vorweisen können (Mindestanforderungen):• abgeschlossenes Studium der Biologie oder vergleichbarer Abschluss• gute Kenntnisse der hessischen Flora und Vegetation• mindestens zweijährige Kartiererfahrung bei Biotop- und/oder Lebensraumtypenerfassungen gem. FFH-Richtlinie Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung der Qualifikation der Kartierenden ausdrücklich vor. Das Vorliegen der Qualifikation/ Erfahrung ist für jede/n Kartierenden durch folgende Angaben zu belegen (bitte dazu Anlage_C_FormblattReferenzen_HLBK_2023_ Stand_23_09_2022 - Tabellenblatt 2: Formblatt Referenzen Kartierende/r HLBK 2023 ausfüllen):• Name der/des Kartierenden.• Angabe zum Berufsabschluss (z. B. Diplom Biologin oder Master Biodiversität).• Angabe vegetationskundlicher Arbeiten der/des Kartierenden (nur notwendig, sofern die guten Kenntnisse der hessischen Flora und Vegetation nicht aus der Methodikerfahrung und den naturräumlichen Kenntnissen - siehe nachfolgend - hervorgehen).• Angabe zur Kartiererfahrung der/des Kartierenden (Art und Jahre).• Angaben zur Methodikerfahrung und naturräumlichen Kenntnissen der/des Kartierenden (HLBK-Los-Nummern; Hessische Biotopkartierung (HB): Jahr oder Kartenblatt-Nummern; Grunddatenerfassungen zu FFH-Gebieten (GDE): FFH-Gebietsnummern; sonstige Biotopkartierungen: Angabe der Gebiete und der Auftraggeber mit Ansprechpartner). Die Angaben sind in Anlage_C_FormblattReferenzen_HLBK_2023_ Stand_23_09_2022 (Tabellenblatt 2: Formblatt Referenzen Kartierende/r HLBK 2023) in der dort angegebenen Reihenfolge zu tätigen. Sofern die Referenzen dem Angebot als Anlage beizulegen sind, ist die jeweilige Position in dem Formular mit einem "ja" gekennzeichnet (vgl. Spalte C der Anlage_C_FormblattReferenzen_HLBK_2023_ Stand_23_09_2022 (Tabellenblatt 2: Formblatt Referenzen Kartierende/r HLBK 2023).Die im Angebot benannten Kartierenden mit speziellen Qualifikationen (z. B. besondere Artkenntnisse, FFH-Gebietskenntnisse) verpflichten sich mit der Angebotsabgabe, die erforderlichen Kapazitäten freizuhalten und müssen bei Erteilung des Zuschlages die entsprechenden Geländearbeiten selbst durchführen. Ein Ersatz durch weniger qualifizierte Kartierende ist nicht möglich. Bei dringendem Bedarf muss eine Ersatzlösung durch gleich qualifizierte Kartierende mit dem Auftraggeber vereinbart werden.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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