Kauf von ÜT- DWDM Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61281
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von ÜT- DWDM
Beschaffung von DWDM Komponenten
Kauf von ÜT- DWDM
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für Softwarekauf / Hardwarekauf:
a) Gegenstand der Beschaffung ist der Nachkauf standortspezifischer Systemtechnik zur bereits beschafften
b) Der Auftragswert beträgt (ggf. Schätzung) 585T Euro
c) Der Beschaffungsgegenstand wird für folgende Zwecke eingesetzt: Erweiterung DWDM-Kernnetz
d) Der Beschaffungsgegenstand muss für den o.g. Zweck die folgenden besonderen Anforderungen erfüllen:
Optische Netzwerke sind sehr komplex und alle Komponenten sind hochgradig aufeinander ab-gestimmt. Somit kann ein solches Netzwerk mit seinen proprietären Schnittstellen nicht mit Sys-temen verschiedenen Herstellern erstellt werden.
o FEC-Algorithmen (Mathematische Fehlerkorrektur proprietär);
o Proprietäre Ansteuerung von Verstärkern;
o Proprietäre Ansteuerung von optischen Verschaltungsbaugruppen;
o Unterschiedliche Implementierung von optischen Standards
o Hochintegriertes proprietäres Managementsystem für alle Komponenten;
o Ende-zu-Ende Verschaltung der Dienste ist nur möglich, wenn diese vom gleichen Her-steller kommen.
o Proprietäres ONCP Protokoll für die Übertragung von optischen Parametern;
o Herstellerspezifisches DCN (Management-Netz) für die Überwachung und den Betrieb der Systeme;
o Proprietäre Schutzumschaltung um die geforderten SLAs im Netz gewährleisten zu kön-nen.
Begründung warum die Produkte direkt von Ribbon GmbH bezogen werden müssen:
Die Produkte werden zum Preis des abgelaufen Rahmenvertrags angeboten. Ein Bezug über ei-nen Reseller hätte die Wirkung, dass die Baugruppen nicht über den bestehenden Service-Ver-trag mit Ribbon abgedeckt würden und bspw. bei Gewährleistungsforderungen organisatorisch nicht nachgehalten werden kann, welches Bauteil am Standort von welchen Lieferanten stammt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von ÜT- DWDM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberursel (Taunus)
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.