Probenahme Gewässerschwebstoffen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0310
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Probenahme Gewässerschwebstoffen
Probenahme von Gewässerschwebstoffen mittels Durchflusszentrifuge und von Wasserproben
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Rheingaustraße 186
65203 Wiesbaden
Rahmenvereinbarung zur Probenahme von Gewässerschwebstoffen mittels Durchflusszentrifuge und Wasserproben im Jahr 2023 mit der Option der Vertragsverlängerung um ein Jahr für das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG).
Es sind ca. 120 Schwebstoff- und Wasserproben pro Jahr an maximal 30 Messstellen ausgewählter hessischer Gewässer, quartalsweise, möglichst äquidistant, zu entnehmen.
Der Anhänger mit fest montierter Durchflusszentrifuge sowie die Probenahmebehälter werden vom Auftraggeber gestellt. Das Zugfahrzeug muss seitens des Auftragnehmers gestellt werden.
Option der Verlängerung um ein Jahr auf max. 2 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen (u.a. Vorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB, Insolvenzverfahren)
- eine Liste mit geeigneten Referenzen der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Art und Umfang, Erbringungszeitpunkt, Angabe des Werts, öffentlicher oder privater Empfänger mit den jeweiligen Kontaktdaten (Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag mindestens entsprechen.) Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch Referenzen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre, jedoch nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.;
- Kompetenznachweise für die Probenehmer, die im Falle der Auftragserteilung vorgesehen sind;
- Erklärung zu Russland-Sanktionen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung
gestellt.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über vergabe.hessen.de einzureichen - eine Abgabe via E-Mail genügt nicht!
Vertragsstrafe:
Bei Nichteinhaltung einer der Fristen zur quartalsweisen Beprobung, der Abstände der Quartalsweisen Proben je Messstelle sowie der Frist zur Abgabe der Wasserproben bzw. der Schwebstoffproben an den jeweiligen Standorten kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer für jede Messstelle, bei der die Fristen aufgrund von Eigenverschulden des Auftragnehmers ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht eingehalten wurde, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Auftragswertes, der auf die quartalsweise Beprobung entfällt, verlangen. Die Summe aller Vertragsstrafen aus den Einzelverträgen ist auf 4 % des Auftragswerts der während der Vertragslaufzeit abgerufenen Leistungsmenge des abrufenden Auftraggebers begrenzt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]