Planungsleistungen Verkehrsanlage Oberbau Rendsburger Hochbrücke Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62099

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 182-516459)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen Verkehrsanlage Oberbau Rendsburger Hochbrücke

Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62099
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen Verkehrsanlage Oberbau Rendsburger Hochbrücke

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/09/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 182-516459

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/075fb3f3-614e-4ad5-a989-97ddd0bf9559

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8c07d386-17e4-4c73-b114-6d922ac163cf

Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Anstatt:

Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (gem. Anlage 3 der Dokumente 22FEI62099 02.1 Teilnahmeantrag Los 1 und 02.2 22FEI62099 Teilnahmeantrag Los 2)

Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers (gem. Anlage 4 der Dokumente 22FEI62099 02.1 Teilnahmeantrag Los 1 und 02.2 22FEI62099 Teilnahmeantrag Los 2)

Nur für Los 1:

Erklärung über das Vorhandensein der erforderlichen Präqualifikationen bei der Deutschen Bahn

Planung bauliche Anlagen: Planung Verkehrsanlagen, Leistungen/Produkte Fahrbahnplanung (gem. Anlage 5 des Dokuments 02.1 22FEI62099 Teilnahmeantrag Los 1)

Nur für Los 2:

Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen

Angabe von mindestens einem und maximal fünf in den letzten 20 Geschäftsjahren geplanten, abgeschlossenen und nach folgenden Kriterien vergleichbaren Projekten

1. Nutzung von Fachsoftware zur automatischen Berechnung für die Bearbeitung von Fertig-teilen inkl. Verlegeplänen

2. Erstellen von Raumkurventrassierungen

3. Planungshonorar i.H.v. mindestens 10 TEUR (gem. Anlage 5 des Dokuments 02.2 22FEI62099 Teilnahmeantrag Los 2)

muss es heißen:

Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (gem. Anlage 3 der Dokumente 22FEI62099 02.1 Teilnahmeantrag Los 1 und 02.2 22FEI62099 Teilnahmeantrag Los 2)

Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers (gem. Anlage 4 der Dokumente 22FEI62099 02.1 Teilnahmeantrag Los 1 und 02.2 22FEI62099 Teilnahmeantrag Los 2)

Nur für Los 1:

Die Qualifikation des Bewerbers kann durch Anlage 5 oder Anlage 6 des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden.

Erklärung über das Vorhandensein der erforderlichen Präqualifikationen bei der Deutschen Bahn

Planung bauliche Anlagen: Planung Verkehrsanlagen, Leistungen/Produkte Fahrbahnplanung (gem. Anlage 5 des Dokuments 02.1 22FEI62099 Teilnahmeantrag Los 1)

Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen

Angabe von mindestens einem und maximal fünf in den letzten zehn Geschäftsjahren geplanten, abgeschlossenen und nach folgenden Kriterien vergleichbaren Projekten

1. Für EIU

2. Planungsleistung für Verkehrsanlagen im Bereich schotterloser Oberbau bzw. feste Fahrbahn

3. Planungshonorar i. H. v. mindestens 50 TEUR (gem. Anlage 6 des Dokuments 02.1 22FEI62099 Teilnahmeantrag Los 1)

Nur für Los 2:

Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen

Angabe von mindestens einem und maximal fünf in den letzten 20 Geschäftsjahren geplanten, abgeschlossenen und nach folgenden Kriterien vergleichbaren Projekten

1. Nutzung von Fachsoftware zur automatischen Berechnung für die Bearbeitung von Fertig-teilen inkl. Verlegeplänen

2. Erstellen von Raumkurventrassierungen

3. Planungshonorar i.H.v. mindestens 10 TEUR (gem. Anlage 5 des Dokuments 02.2 22FEI62099 Teilnahmeantrag Los 2)

Abschnitt Nummer: VI.4.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Anstatt:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

muss es heißen:

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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