Konzeption und Entwicklung eines Softwaregenerators zur Erstellung von Förderfachverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: Softwareentwicklung Softwaregenerator
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption und Entwicklung eines Softwaregenerators zur Erstellung von Förderfachverfahren
Konzeption und Entwicklung eines Softwaregenerators auf Basis einer Workflowplattform zur Erstellung von Förderfachverfahren auf Basis einer Rahmenvereinbarung.
Für den Erhalt der vollständigen Vergabeunterlagen sind zwingend die Hinweise unter VI.3 zu berücksichtigen. Vor Erhalt der Vergabeunterlagen müssen die interessierten Unternehmen eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen und einreichen.
BAFA, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn
Die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der hausinternen Softwareentwicklung des BAFA wachsen stetig. Der Zeitraum zwischen der Übermittlung der Anforderungen des Auftraggebers, beispielsweise in Form von Richtlinien und Weisungen, und des erwarteten Go-Live der Fachanwendung, sowie der notwendigen externen Eingabeformulare schrumpft. Die Fülle der Aufgaben, die mit Fachanforderungen zu unterstützen sind, nimmt in den unterschiedlichen Bereichen zu. Um diesen wachsenden Anforderungen gerecht zu werden, möchte das BAFA mit der Modernisierung der Applikationsstrategie einen Weg dahin einleiten, dass die IT-Unterstützung für Verwaltungsverfahren zunächst für den Bereich der Leistungsverwaltung (Förderverfahren) und perspektivisch auch für andere Bereiche deutlich schneller und teilweise automatisiert geschaffen werden kann. Der IT-Entwicklungsprozess soll schneller werden, weniger Programmierung erfordern und zu einem Ergebnis führen, dass die Sachbearbeitung bestmöglich unterstützt. Daher wird mit dieser Ausschreibung die Konzeption und Entwicklung eines Softwaregenerators zur Erstellung von Förderfachverfahren und Erprobung an einem leichten und einem komplexen Verfahren ausgeschrieben. Hinzu kommt die zeitweise Übernahme von Wartung und Betrieb, Koordinations-, Projektleitungs- und Entwicklungsarbeiten in Fachlichkeit und Technik gemeinsam mit den BAFA Verantwortlichen. Vollständige Erstellung der geforderten Komponenten (s. Leistungsbeschreibung) bis hin zur Schulung und vollständigen Übergabe an das BAFA oder einen Dienstleister.
Die Entwicklungsleistungen müssen im BAFA zur Einhaltung der IT-Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen durchgeführt werden.
Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die den Bietern nach Einreichung der Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt wird.
Das Vertragsverhältnis kann vom BAFA zweimal, jeweils um sechs Monate verlängert werden.
Das Budget an Beratertagen liegt bei 8.000. Die Erweiterung würde mit einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung entsprechend höher ausfallen. Die Höchstmenge an Beratertagen (über alle Beraterrollen hinweg, einschließlich Optionen) liegt daher bei 12.000.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweis:
Die von der Vergabestelle im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden. Soweit der Auftraggeber Vordrucke (Formblätter) zur Verfügung gestellt werden, sind nur diese zu verwenden. Es wird dringend darum gebeten, keine anderweitigen Dokumente (beispielsweise Firmenbroschüren) einzureichen, soweit dies nicht explizit gefordert wird (Konzept).
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist möglich, dann ist ein bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft zu benennen. Soweit in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen von "Bietern" gesprochen wird, sind damit auch zugleich "Bietergemeinschaften" gemeint.,
Aktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellter) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein aktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellter) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle von Unternehmen, die nicht im Berufs-/Handelsregister eingetragen sind, genügt eine Eigenerklärung, aus der sich die Rechtsform des Unternehmens (z.B. GbR) und ihr bevollmächtigter Vertreter ergibt.
Teilnahmevoraussetzung
- Anlage „Eigenerklärung Ausschlussgründe" (betrifft Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB)
- Anlage „Eigenerklärung MiLoG" (mit weiteren Erklärungen nach AEntG und SchwarzArbG)
- Anlage „Eigenerklärung VO 2022-833"
(Eigenerklärung zur VO 2022-833 zu restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren)
-Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“
Für die geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt " Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung zum Netto-Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Umsatz muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro abgeschlossenem Geschäftsjahr betragen.
Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist in diesem Fall zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Im Falle einer deutlich negativen Umsatzentwicklung behält sich der Auftraggeber eine gesonderte Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor.
Die vorstehend geforderten Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen:
Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierten Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen. Im Falle einer deutlich negativen Umsatzentwicklung behält sich der Auftraggeber eine gesonderte Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor.
Für die geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt " Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für jede Referenz sind folgende Angaben im Wege von Eigenerklärungen zu tätigen:
- Name des Unternehmens/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Projektleistungen erbracht hat
- Bezeichnung des Projektes
- Zeitraum der Leistungserbringung (Monat/ Jahr)
- Möglichst Auftraggeber, alternativ kann der Auftraggeber auch anonymisiert beschrieben werden.
- Möglichst Benennung einer erreichbaren Kontaktperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
- Angaben zu folgenden inhaltlichen Mindestanforderungen an die Referenz:
a. Angabe, ob es sich um ein Projekt handelte, bei dem Bieter als Dienstleister die Umsetzung und Beratung im Umfeld von Workflowsystemen durchgeführt hat
b. Angabe, ob mindestens 4.000 Beratertage durch den Dienstleister ausgeführt wurden
c. Angabe, ob die Weiterentwicklung und die Ergebnisverantwortung an den Auftraggeber (oder anderen Dienstleister) übergeben wurden.
d. Angabe, ob die Workflowsysteme für mindestens 500 Benutzer ausgelegt sind
e. Angabe, ob durch die Workflowsysteme Verwaltungsverfahren (nach den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes oder der Länder) abgebildet sind.
Des Weiteren sind folgende Angaben im Wege von Eigenerklärungen zu tätigen:
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten mit jeweils mindestens 150 Beratertagen in der Umgebung „Workflowplattformen“ (z.B. Plattform wie die Camunda Plattform, Red Hat Process Automation oder vergleichbare Plattformen), die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Unternehmen beschäftigt sind.(f.).
- Anzahl der Beschäftigten mit Kenntnissen in der Beratung zum Thema Softwaregeneratoren (mindestens 150 Beratertage im genannten Umfeld für die Beratung oder Umsetzung), die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Unternehmen beschäftigt sind.(g.).
- Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl in den letzten 3 Jahren (Angabe pro Geschäftsjahr) (h.).
- Angabe, ob das Unternehmen über eine Zertifizierung des Qualitätsmanagements nach ISO 9001 verfügt (i.).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es müssen mindestens 2 nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen eingereicht werden. Werden nicht mindestens 2 Referenzen eingereicht, die die nachstehend aufgeführten Mindestbedingungen erfüllen, wird der Auftraggeber den Bieter vom Verfahren ausschließen:
- Der Abschluss der Referenz darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet). Bei noch nicht abgeschlossenen Leistungen muss die Leistung seit mindestens einem Jahr bereits erbracht worden sein (laufende Projekte sind daher zugelassen). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Angebote.
- Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie die unter a.) bis e.) definierten Anforderungen Eigenschaften / Leistungen erfüllen.
Bezüglich der unter f.) - i.) definierten Angaben:
- Zu f.: Es müssen mindestens zehn Beschäftigte vorhanden sein, die jeweils bereits mindestens 150 Beratertage im genannten Umfeld abgeleistet haben.
- Zu g.: Es müssen mindestens drei Beschäftigte vorhanden sein, die jeweils mindestens 150 Beratertage im genannten Umeld für die Beratung oder Umsetzung abgeleistet haben.
- Zu h: Die Eignung ist nicht gegeben, wenn a) in einem Geschäftsjahr eine negative Entwicklung zu erkennen ist, die 10 % übersteigt und oder b) eine negative Entwicklung zu erkennen ist, die in allen drei Geschäftsjahren in der Summe 15 % übersteigt.
- Zu i.: Das Unternehmen muss nach ISO 9001 zertifziert sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform des BMI.
Für den Erhalt der vollständigen Vergabeunterlagen müssen die interessierten Unternehmen zwingend zuerst eine Vertraulichkeitserklärung ausfüllen, da die Vergabeunterlagen sensible Informationen beinhalten. Die ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung muss der Vergabestelle über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de ) übermittelt werden. Dafür müssen sich die interessierten Unternehmen vorher über diese Plattform registrieren.
Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Interessierte Unternehmen sind angehalten, sich fortlaufend über eventuelle zusätzliche Informationen oder Änderungen der Vergabeunterlagen auf der Plattform zu informieren. Um eine vereinfachte Kommunikation sicherstellen zu können, ist eine frühe Freischaltungsantrag für den für dieses Verfahren erstellten Projektraum und eine möglichst frühe Übersendung der ausgefüllten Vertraulichkeitserklärung über die Vergabeplattform dringend zu empfehlen. Ohne Bestätigung der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren und Übersendung der Vertraulichkeitserklärung erfolgt keine E-Mail-Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle, wie z.B. über Aktualisierung der Vergabeunterlagen.
Weitere Angaben:
1. Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis - soweit die geforderten Eignungsangaben durch eine vorhandene Präqualifizierung des Bieters abgedeckt sind, kann er insofern die Angaben durch den Verweis auf die Präqualifikation ersetzen.
2. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
3. Mehrfachbeteiligung: Bei einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/oder Mitglied einer/ mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft zu benennen.
4. Bieterfragen dürfen bis zum XX.XX.2022, 12:00 Uhr, über das Kommunikationstool gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, hiernach keine Bieterfragen mehr zu beantworten.
Der Auftraggeber wird die Fragen über die Vergabeplattform beantworten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Antworten, die auch für andere Bieter bei der Erstellung des Angebotes relevant sein können, werden sämtlichen Bietern mitgeteilt. Solche Informationen werden Bestandteil dieser Bewerbungsbedingungen.
5. Der Auftraggeber empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Kommunikation im Verfahren nicht elektronisch über die Plattform zu führen.
Die Versendung der Bieterinformation gem. § 134 GWB erfolgt über die Vergabeplattform und per Fax oder per E-Mail.
6. Es gibt vorbefasste Unternehmen (Deloitte Consulting GmbH und IBM Deutschland GmbH), denen es freisteht, sich bei diesem Verfahren zu beteiligen. Um einen möglichen Informationsvorsprung auszugleichen, werden allen Bietern alle relevanten Unterlagen nach Übersendung der Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.