Reinigungsvergabe 2023-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2022-00095

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18216b1173e-14fdf79438d78c45
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Reinigungsvergabe 2023-2026

Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2022-00095
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Reinigungsarbeiten und Laubbeseitigung in öffentlichen Grünanlagen und auf Spielplätzen im Stadtgebiet von Frankfurt am Main.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 11
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

Es können ein Los, mehrere oder alle Lose angeboten werden.

Die Zuschlagserteilung wird jedoch auf 4 Lose limitiert und verhindert eine Auftragskonzentration. Einzelne Lose werden nur komplett vergeben. Ist das Angebot eines Bieters in mehr Losen als der angegebenen Höchstzahl der Lose das wirtschaftlichste Angebot, wird die unter Berücksichtigung der Rangfolge wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt, in jedem Fall erhält dieser Bieter solche Lose, in denen sein Angebot das wirtschaftlichste ist. Die Differenzen zum jeweils nächstgünstigsten Angebot werden ermittelt, hierbei bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits in mehr Losen als der angegebenen Höchstzahl das wirtschaftlichste Angebot haben. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BEZIRK OST: Sachsenhausen, Oberrad

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

BEZIRK OST: Sachsenhausen, Oberrad

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 1: Bezirk Ost. Ca. 21.500 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 6 Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.

Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.

Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen

Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.

Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.

-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.

-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!

-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.

-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BEZIRK OST: Innenstadt, Nordend, Berkersheim, Frankfurter Berg, Preungesheim, Eckenheim

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

BEZIRK OST: Innenstadt, Nordend, Berkersheim, Frankfurter Berg, Preungesheim, Eckenheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 2: Bezirk Ost. Ca. 65.700 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 15 Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.

Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.

Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen

Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.

Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.

-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.

-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!

-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.

-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BEZIRK OST: Ostend, Bornheim

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

BEZIRK OST: Ostend, Bornheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 3: Bezirk Ost. Ca. 95.200 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 4 Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.

Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.

Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen

Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.

Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.

-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.

-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!

-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.

-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BEZIRK OST: Seckbach, Riederwald

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

BEZIRK OST: Seckbach, Riederwald

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 4: Bezirk Ost. Ca. 227.200 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 4 Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.

Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.

Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen

Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.

Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.

-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.

-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!

-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.

-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BEZIRK OST: Bergen-Enkheim, Fechenheim

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

BEZIRK OST: Bergen-Enkheim, Fechenheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 5: Bezirk Ost. Ca. 72.400 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 16 Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.

Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.

Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen

Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.

Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.

-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.

-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!

-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.

-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BEZIRK WEST: Höchst, Griesheim, Nied, Rödelheim

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

BEZIRK WEST: Höchst, Griesheim, Nied, Rödelheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 6: Bezirk West. Ca. 299.100 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 8 Liegenschaften im Bezirk West pro Reinigungsjahr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.

Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.

Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen

Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.

Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.

-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.

-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!

-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.

-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BEZIRK MITTE: Sachsenhausen, Niederrad

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

BEZIRK MITTE: Sachsenhausen, Niederrad

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 7: Bezirk Mitte. Ca. 87.900 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 9 Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.

Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.

Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen

Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.

Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.

-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.

-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!

-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.

-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BEZIRK MITTE: Gallus, Gutleut, Bahnhofsviertel, Altstadt, Innenstadt

Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

BEZIRK MITTE: Gallus, Gutleut, Bahnhofsviertel, Altstadt, Innenstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 8: Bezirk Mitte. Ca. 57.100 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 13 Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.

Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.

Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen

Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.

Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.

-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.

-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!

-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.

-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BEZIRK MITTE: Innenstadt, Westend, Nordend

Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

BEZIRK MITTE: Innenstadt, Westend, Nordend

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 9: Bezirk Mitte. Ca. 74.800 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 7 Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.

Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.

Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen

Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.

Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.

-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.

-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!

-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.

-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BEZIRK MITTE: Bockenheim

Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

BEZIRK MITTE: Bockenheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 10: Bezirk Mitte. Ca. 86.000 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 8 Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.

Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.

Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen

Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.

Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.

-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.

-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!

-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.

-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BEZIRK NORD: Ginnheim, Eschersheim, Praunheim, Riedberg, Harheim

Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

BEZIRK NORD: Ginnheim, Eschersheim, Praunheim, Riedberg, Harheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 11: Bezirk Nord. Ca. 94.400 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 33 Liegenschaften im Bezirk Nord pro Reinigungsjahr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.

Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.

Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen

Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.

Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.

-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.

-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!

-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.

-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Folgende Nachweise sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:

1)Personelle Leistungsfähigkeit

Angabe der Zahl der in den letzten drei Kalenderjahren durchschnittlich im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Nachweise sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:

2) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Erklärung des Unternehmens über den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Nachweise sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:

3)Fachkunde

Nachweis der Fachkunde durch mindestens 3 Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre unter Angabe des Referenzobjektes, Leistungsumfangs, Ausführungsort, Leistungszeitraum, Leistungsart und Name des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.

Sollten weniger als drei wertbare Referenzen vorgelegt werden, führt das automatisch zum Ausschluss.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Leistungen müssen inhaltlich sowie vom Umfang mindestens vergleichbar mit den Leistungen sein, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind.

Es muss sich zwingend um Referenzen der Grünflächenreinigung in kommunalen Grünflächen sowie Spielplätzen handeln.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Besondere Vertragsbedingungen:

-Das Angebot bleibt für den Zeitraum, ggf. insgesamt 5 Reinigungsjahren, gleichbleibend, etwaige Entwicklung der Lohnkosten sind einzukalkulieren.

-Der AG ist in Fällen der Unmöglichkeit einer Leistungserbringung zur Minderung berechtigt. Für nachholbare Leistungen wird eine Nachfrist von 5 Werktagen festgelegt.

-Für alle Maßnahmen im Straßenbereich gelten die Bestimmungen der RSA 95 sowie die ZTV-SA 97.

-Arbeiten im Gleisbereich müssen bei der Verkehrsgesellschaft Frankfurt a.M. mbH (VGF) angemeldet und die dafür erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen abgestimmt werden.

- Der Bewerber hat sich vor Abgabe eines Angebotes über den Umfang der Arbeiten zu unterrichten und bestätigt dies mit der Angebotsabgabe.

-Der/die AN hat keinen Anspruch auf Auftragserteilung über das jeweils beauftragte Kalenderjahr hinaus. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche insbesondere nach § 649 S.2 3 BGB für den Fall, dass die AG über das laufende Reinigungsjahr hinaus den Auftrag nicht erteilt.

-Der AN hat einen fachkundigen Objektleiter zu benennen, der das Personal des AN

einweist und beaufsichtigt sowie für die AG Ansprechpartner ist. Dieser

Mitarbeiter muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.

-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.

-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.

-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.

-Die AG behält sich jedoch vor, die Anzahl der Reinigungsgänge gegebenenfalls zu reduzieren bzw. die Frequenzen zu erhöhen. Weiterhin kann die AG die Reinigung auf wenig frequentierten Flächen, sofern kein Reinigungsbedarf besteht, einstellen lassen (i. d. R. in Herbst- und Wintermonaten).

-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.

-Auf Grünflächen dürfen nur noch elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!

----Ende der besonderen Vertragsbedingungen

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/11/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/11/2022
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

voraussichtlich im Sommer 2027

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rpda.hessen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rpda.hessen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/09/2022

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