Reinigungsvergabe 2023-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2022-00095
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsvergabe 2023-2026
Reinigungsarbeiten und Laubbeseitigung in öffentlichen Grünanlagen und auf Spielplätzen im Stadtgebiet von Frankfurt am Main.
Es können ein Los, mehrere oder alle Lose angeboten werden.
Die Zuschlagserteilung wird jedoch auf 4 Lose limitiert und verhindert eine Auftragskonzentration. Einzelne Lose werden nur komplett vergeben. Ist das Angebot eines Bieters in mehr Losen als der angegebenen Höchstzahl der Lose das wirtschaftlichste Angebot, wird die unter Berücksichtigung der Rangfolge wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt, in jedem Fall erhält dieser Bieter solche Lose, in denen sein Angebot das wirtschaftlichste ist. Die Differenzen zum jeweils nächstgünstigsten Angebot werden ermittelt, hierbei bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits in mehr Losen als der angegebenen Höchstzahl das wirtschaftlichste Angebot haben. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt.
BEZIRK OST: Sachsenhausen, Oberrad
BEZIRK OST: Sachsenhausen, Oberrad
Los 1: Bezirk Ost. Ca. 21.500 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 6 Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
BEZIRK OST: Innenstadt, Nordend, Berkersheim, Frankfurter Berg, Preungesheim, Eckenheim
BEZIRK OST: Innenstadt, Nordend, Berkersheim, Frankfurter Berg, Preungesheim, Eckenheim
Los 2: Bezirk Ost. Ca. 65.700 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 15 Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
BEZIRK OST: Ostend, Bornheim
BEZIRK OST: Ostend, Bornheim
Los 3: Bezirk Ost. Ca. 95.200 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 4 Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
BEZIRK OST: Seckbach, Riederwald
BEZIRK OST: Seckbach, Riederwald
Los 4: Bezirk Ost. Ca. 227.200 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 4 Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
BEZIRK OST: Bergen-Enkheim, Fechenheim
BEZIRK OST: Bergen-Enkheim, Fechenheim
Los 5: Bezirk Ost. Ca. 72.400 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 16 Liegenschaften im Bezirk Ost pro Reinigungsjahr.
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
BEZIRK WEST: Höchst, Griesheim, Nied, Rödelheim
BEZIRK WEST: Höchst, Griesheim, Nied, Rödelheim
Los 6: Bezirk West. Ca. 299.100 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 8 Liegenschaften im Bezirk West pro Reinigungsjahr.
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
BEZIRK MITTE: Sachsenhausen, Niederrad
BEZIRK MITTE: Sachsenhausen, Niederrad
Los 7: Bezirk Mitte. Ca. 87.900 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 9 Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr.
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
BEZIRK MITTE: Gallus, Gutleut, Bahnhofsviertel, Altstadt, Innenstadt
BEZIRK MITTE: Gallus, Gutleut, Bahnhofsviertel, Altstadt, Innenstadt
Los 8: Bezirk Mitte. Ca. 57.100 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 13 Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr.
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
BEZIRK MITTE: Innenstadt, Westend, Nordend
BEZIRK MITTE: Innenstadt, Westend, Nordend
Los 9: Bezirk Mitte. Ca. 74.800 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 7 Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr.
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
BEZIRK MITTE: Bockenheim
BEZIRK MITTE: Bockenheim
Los 10: Bezirk Mitte. Ca. 86.000 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 8 Liegenschaften im Bezirk Mitte pro Reinigungsjahr.
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
BEZIRK NORD: Ginnheim, Eschersheim, Praunheim, Riedberg, Harheim
BEZIRK NORD: Ginnheim, Eschersheim, Praunheim, Riedberg, Harheim
Los 11: Bezirk Nord. Ca. 94.400 m² zu reinigende Fläche, verteilt auf 33 Liegenschaften im Bezirk Nord pro Reinigungsjahr.
Der Auftrag wird zunächst für ein Reinigungsjahr erteilt. In diesem ersten Jahr kann der AG prüfen, ob der AN die vereinbarten Leistungen in der gewünschten und vereinbarten Qualität erbringen kann.
Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis für ein gesamtes Kalenderjahr (01.01.-31.12.) anzubieten.
Der Auftraggeber kann bis zum 30.11. des ersten beauftragten Jahres die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise für drei weitere Reinigungsjahre beauftragen.
Vor Ablauf des vierten Jahres steht dem Auftraggeber eine weitere einmalige Option zu, den Vertrag ganz oder in Teilen um ein weiteres Reinigungsjahr mithin um ein fünftes Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlängern.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
1)Personelle Leistungsfähigkeit
Angabe der Zahl der in den letzten drei Kalenderjahren durchschnittlich im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
2) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Erklärung des Unternehmens über den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
3)Fachkunde
Nachweis der Fachkunde durch mindestens 3 Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre unter Angabe des Referenzobjektes, Leistungsumfangs, Ausführungsort, Leistungszeitraum, Leistungsart und Name des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Sollten weniger als drei wertbare Referenzen vorgelegt werden, führt das automatisch zum Ausschluss.
Die Leistungen müssen inhaltlich sowie vom Umfang mindestens vergleichbar mit den Leistungen sein, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind.
Es muss sich zwingend um Referenzen der Grünflächenreinigung in kommunalen Grünflächen sowie Spielplätzen handeln.
Besondere Vertragsbedingungen:
-Das Angebot bleibt für den Zeitraum, ggf. insgesamt 5 Reinigungsjahren, gleichbleibend, etwaige Entwicklung der Lohnkosten sind einzukalkulieren.
-Der AG ist in Fällen der Unmöglichkeit einer Leistungserbringung zur Minderung berechtigt. Für nachholbare Leistungen wird eine Nachfrist von 5 Werktagen festgelegt.
-Für alle Maßnahmen im Straßenbereich gelten die Bestimmungen der RSA 95 sowie die ZTV-SA 97.
-Arbeiten im Gleisbereich müssen bei der Verkehrsgesellschaft Frankfurt a.M. mbH (VGF) angemeldet und die dafür erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen abgestimmt werden.
- Der Bewerber hat sich vor Abgabe eines Angebotes über den Umfang der Arbeiten zu unterrichten und bestätigt dies mit der Angebotsabgabe.
-Der/die AN hat keinen Anspruch auf Auftragserteilung über das jeweils beauftragte Kalenderjahr hinaus. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche insbesondere nach § 649 S.2 3 BGB für den Fall, dass die AG über das laufende Reinigungsjahr hinaus den Auftrag nicht erteilt.
-Der AN hat einen fachkundigen Objektleiter zu benennen, der das Personal des AN
einweist und beaufsichtigt sowie für die AG Ansprechpartner ist. Dieser
Mitarbeiter muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
-Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen prüffähigen Nachweis der Reinigungsgänge in Form von Kontrollblättern und GPS-Nachweisen zu erbringen.
-Von jedem ausgeführten Reinigungsgang sind zu jedem zu reinigenden Objekt aussagekräftige, repräsentative Vorher- Nachher-Fotos mit im Foto eingeblendeter Datums- und Uhrzeitangabe anzufertigen und digital zu speichern.
-Der AN hat für die zu reinigenden Flächen Fahrzeuge zu verwenden, die keine Schäden an den Grünflächen und auf den Wegen verursachen.
-Die AG behält sich jedoch vor, die Anzahl der Reinigungsgänge gegebenenfalls zu reduzieren bzw. die Frequenzen zu erhöhen. Weiterhin kann die AG die Reinigung auf wenig frequentierten Flächen, sofern kein Reinigungsbedarf besteht, einstellen lassen (i. d. R. in Herbst- und Wintermonaten).
-Elektrisch betriebene Laubblasgeräte können in Abstimmung mit dem AG (schriftlich) auf Wegeflächen dann eingesetzt werden, wenn die Geräuschentwicklung den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Lärmschutzverordnung) entspricht und die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert wird.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben behält sich der AG im Einzelfall vor den AN anzuweisen, dass die Entfernung des Laubes auf befestigten Flächen nur mechanisch zu erfolgen hat.
-Auf Grünflächen dürfen nur noch elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet!
----Ende der besonderen Vertragsbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
voraussichtlich im Sommer 2027
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rpda.hessen.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rpda.hessen.de