Tragwerksplanung zum Umbau und der Erweiterung der Kläranlage Haiger Referenznummer der Bekanntmachung: 702-057TWP-2022/34
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haiger
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35708
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haiger.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herborn
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.acpmanagement.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung zum Umbau und der Erweiterung der Kläranlage Haiger
Tragwerksplanung nach Teil 4, Abschnitt 1 HOAI für den Umbau und die Erweiterung der Kläranlage Haiger
Haiger, DE
Die Stadt Haiger, an der westlichen Grenze Hessens gelegen, plant die bestehende Kläranlage Haiger mit einer derzeitigen Auslegung für 34.000 EW (Baujahr 1983) umfassend zu sanieren und zur Erhöhung der Betriebssicherheit in eine 2-straßige Anlage umzubauen. Im Zuge des Umbaus und der Erweiterung der Anlage plant die Stadt Haiger auch die Umstellung der Schlammbehandlung von einer derzeit aeroben auf eine anaerobe Schlammstabilisierung.
Im Einzelnen sind dafür folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Neubau eines Vorklärbeckens inkl. Primärschlammpumpwerk und Voreindicker
- Neubau eines 2-straßigen Belebungsbeckens mit Zwischenpumpwerk und Gebläsestation
- Umbau des vorhandenen Belebungsbeckens zu einem 4-straßigen Nachklärbecken
- Neubau eines Faulbehälters mit Technikgebäude zur Biogasaufbereitung und -verwertung wie z. B. Gasspeicher und BHKW sowie Schlammbehandlung
Ein durch die objektplanenden Ingenieure der Kocks Consult GmbH, Koblenz im Zuge der Entwurfsplanung erstellter Lageplan ist zur Kenntnisnahme dieser Unterlage beigefügt und zeigt den geplanten Aufbau der Kläranlage.
Die einzelnen Baukörper sind aufgrund ihrer technischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge als ein Gesamtbauvorhaben anzusehen und sollen auch in einem Zuge umgesetzt werden. Eine bauabschnittsweise Umsetzung ist derzeit nicht vorgesehen.
Die bauliche Ausführung der Gesamtmaßnahme ist von 2024 bis 2026 vorgesehen. Die gegenständlichen Leistungen der Tragwerksplanung sind hierauf auszurichten.
Die gegenständlichen Planungsleistungen der Tragwerksplanung werden als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 zu beauftragen.
Gemittelter Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2019 bis 2021) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~10 %,
Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~58 %,
Fachlicher Lebenslauf der vorgesehenen Projektbearbeiter mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~13 %,
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~15 %,
Erklärung zur Schadensfreiheit, ~6 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der zum Download bereitgestellt ist.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Tragwerksplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 - HOAI-Leistungsphasen 1-2 für die Gesamtmaßnahme
Stufe 2 - HOAI-Leistungsphase 3 für die Gesamtmaßnahme und Leistungsphase 4 für Gebäudebereiche mit Aufenthaltsmöglichkeit
Stufe 3 - HOAI-Leistungsphasen 5-6 für die Gesamtmaßnahme
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-2). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter zwingender Verwendung des Bewerbungsformulars (siehe hierzu auch VI.3) einzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Nachweise und die jeweiligen zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen und entsprechend der Hinweise zur Bearbeitung des Bewerbungsbogens einzureichen. Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Folgende Nachweise sind unter zwingender Verwendung der beigefügten Formulare mit der Bewerbung einzureichen:
a) Angaben zum Unternehmen mit Nachweis der Berechtigung des Projektverantwortlichen zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur.
b) Erklärung zu § 73 Abs. 3 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen) - Anlage 1
c) Erklärung zu § 6 Abs. 2 VgV (Wirtschaftliche Verknüpfungen) - Anlage 2a
d) Erklärung zu § 43 Abs. 3 VgV (Bevollmächtigung eines Vertreters der Bietergemeinschaft sowie der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfalle) - Anlage 2b
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 des § 123 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 3
f) Erklärung, zu § 124 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 des § 124 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 4
g) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen - Anlage 5
h) Erklärung zur Vergabesperre - Anlage 6
i) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zu einem Bezug zu Russland - Anlage 7
Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehend eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Ausgenommen sind hierbei die Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 VgV einer EU-Versicherungsgesellschaft - Anlage 8.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis der bestehenden Versicherung einzureichen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen als in Punkt III.1.2 genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft notwendig, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Summen mindestens bis zur geforderten Höhe angehoben werden.
b) Erklärung des Bewerbers gemäß § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV über den Gesamtumsatz (Honorare für Tragwerksplanung) brutto in Euro in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021).
c) Erklärung des Bewerbers gemäß § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter für Leistungen der Tragwerksplanung im Jahresdurchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) - Anlage 10.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmens bzw. Freiberufler ermöglichen.
a) Mindestdeckungssummen Berufshaftpflichtversicherung für Tragwerksplanungsleistungen - Anlage 8:
2.000.000 EUR für Personenschäden sowie,
1.500.000 EUR für sonstige Schäden.
Eignungskriterien
a) Erklärung des Bewerbers für Tragwerksplanungsleistungen gemäß § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, die sich auf wesentliche in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Projekte beziehen. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen ein Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden genannt wird, der im Rahmen der Prüfung des Teilnahmeantrages kontaktiert werden kann.
Für den Fall dass der Bewerber mehr als die geforderte Anzahl an Referenzen einreicht, hat der Bewerber anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten eingereichten Referenzen seiner Auswahl zugrunde legen. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderung wird der Auftraggeber hingegen in diesem Fall alle eingereichten Referenzen prüfen.
In der Referenzliste sind zwingend folgende Angaben zu machen:
- Projektbezeichnung und Ort,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten,
- Art des Auftraggebers,
- Ausführungszeitraum,
- erbrachte Leistungsphasen,
- Art der Maßnahme,
- Nutzungsart,
- Brutto-Baukosten gem. DIN 276,
- Referenzschreiben oder Eigenerklärung, soweit vorhanden.
b) Erklärung des Bewerbers über die berufliche Befähigung und Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3, Satz 6 VgV insbesondere der für die zu vergebende Dienstleistung verantwortlichen Personen; Anlage 11.
Gefordert sind Angaben/Nachweise und Referenzen der Projektmitarbeiter:
Name, berufliche Qualifikation (Ingenieur mit Nachweis), Anzahl der Berufsjahre, es sind mindestens drei persönliche Referenzobjekte für vergleichbare Projekte anzugeben.
Zu den Referenzen sind noch folgende Angaben zu machen:
Objektbezeichnung, Projektlaufzeit bzw. -kosten brutto gem. DIN 276, Angabe der Adresse einschließlich Telefonnummer des Ansprechpartners.
Bewerbungen ohne wertbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. anzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
Mindestens eine Referenz zu Anlage 12 muss aus dem Bereich der wassertechnischen Ingenieurbauwerke im Sinne von § 41 Ziffern 1 – 3 HOAI stammen.
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur gemäß § 75 VgV Ausgabe 12.04.2016 berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen werden gemäß § 43 Abs. 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, werden ebenfalls zugelassen. Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach der Hessischen BO bauvorlagenberechtigt sein.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner gegenüber benannt und mit uneingeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Die Erklärung der Bietergemeinschaft (falls Bewerbung als Bietergemeinschaft erfolgt) als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter ist vorzulegen. (siehe hierzu auch III.2.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Auswertung des Teilnahmeverfahrens sind der auswertenden Stelle die Bewerbungsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Beschafferprofil einzureichen. Kostenfreier Bezug der digitalen Unterlagen über den Download dieser Veröffentlichung.
Für sämtliche unter III.2.1 bis III.2.3 genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der im „Bewerbungsformular“ enthaltenen Formblätter zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Sofern nicht anders vermerkt, sind Kopien als Nachweise ausreichend. Die ggf. geforderte Form der Nachweise sowie die detaillierenden Mindestanforderungen sind den anzufordernden Bewerbungsunterlagen und diesem Veröffentlichungstext zu entnehmen. Der Bewerbungsbogen inkl. den geforderten Anlagen und Nachweisen ist von jedem Mitglied einer Bewerbungsgemeinschaft sowie von jedem Nachunternehmer gem. § 46 Abs. 3, Satz 10 VgV oder § 47 VgV auszufüllen und digital einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)