Projekt Campus, Gefahrstoffsanierung und Rückbau Probauten 1-4 und Zisterne VE2001.1 Referenznummer der Bekanntmachung: 22/0005297
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Campus, Gefahrstoffsanierung und Rückbau Probauten 1-4 und Zisterne VE2001.1
Auf dem Campus der Deutschen Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Str. 14 in Frankfurt am Main sind die Gebäude "Probauten Süd 1-4" zu entrümpeln, von Schad- / Gefahrstoffen zu sanieren, zu entkernen und rückzubauen. Eine Stahlbeton-Zisterne ist rückzubauen. Es sind Leistungen zur Kampfmittelerkundung und zur Erkundung von Bodendenkmälern zu erbringen.
Deutsche Bundesbank - Zentrale, Wilhelm-Epstein-Str. 14, 60431 Frankfurt am Main
Das Projekt Campus: Die Deutsche Bundesbank Zentrale in Frankfurt am Main beschäftigt rund 5000 Mitarbeiter, die derzeit auf verschiedene Standorte im Stadtgebiet verteilt sind. Als zentraler Standort der Deutschen Bundesbank Zentrale Frankfurt soll die Liegenschaft an der Wilhelm-Epstein-Straße 14 dienen, die umfänglich saniert, revitalisiert und restrukturiert werden muss, um den zukünftigen Anforderungen zu begegnen. Der derzeitige Campus besteht aus 15 Bestandsbauten, die in einer teils parkartigen, teils parkplatzartigen Umgebung auf der Liegenschaft platziert sind. Die Gesamtmaßnahme umfasst die Sanierung des Haupthauses die Errichtung der Neubauten, die hierfür erforderlichen Rückbaumaßnahmen sowie die städtebauliche Gestaltung der Gesamtmaßnahme, so dass parallel weitere Planungen und Baumaßnahmen stattfinden und teilweise bestehende Gebäude im Betrieb bleiben.
Die Maßnahmen "Gefahrstoffsanierung und Rückbau Probauten Süd 1-4 und Zisterne" umfasst folgende Tätigkeiten:
- Baustelleneinrichtung: z.B. Errichten und Betreiben des Baustelleneinrichtungscamps (Sanitär- / Aufenthaltscontainer usw.) für die Dauer der Baumaßnahme
- Entrümpelung Restmobiliar
- Gefahrstoffsanierung und Rückbau der in den 1990er Jahren errichteten provisorischen Bauten (Bürogebäude). Die i.d.R. zweigeschossigen, nicht unterkellerten Gebäude sind - mit Ausnahme der Bodenplatten und Fundamentierungen - als Leichtbaukonstruktion mit Flachdächern errichtet worden. Die Probauten Süd 1-3 sind durch einen Verbindungsgang verbunden. Das Gebäude Probau Süd 4 steht solitär. Als Gefahrstoffe sind v.a. Verwendungen aus biopersistenter KMF verbaut. Die vorlaufend zum Rückbau durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen sind gemäß TRGS 521, Expositionskategorie 3 auszuführen. Die für Bürogebäude übliche technische Gebäudeausstattung ist vollständig zu demontieren. Alle anfallenden gefährlichen und ungefährlichen nicht werthaltigen Abfälle sind zu entsorgen.
Wesentliche Massen / Mengen sind:
- Probau Süd 1 und 3 (L 48 m x B 11,1 m x H 5,3 m), Probau Süd 2 (L 26,4 m x B 11,1 m x H 5,3 m), Probau Süd 4 (L 66 m x B 11,1 m x H 5,3 m) zzgl. Verbindungsgang (Probau Süd 1-3)
- Probau Süd 1 (BGF 1314 m², BRI 4177 m³), Probau Süd 2 (BGF 725 m², BRI 2231 m³), Probau Süd 3 (BGF 1060 m², BRI 3154 m³) Probau Süd 4 (BGF 1458 m², BRI 4338 m³)
- Rückbau der Zisterne:
Westlich der Probauten 1-3 ist eine in den 1990er Jahren als kreiszylindrische Stahlbetonkonstruktion errichtete unterirdische Zisterne rückzubauen. Der Baukörper ist von Niederschlagswasser zu entleeren, sukzessive von Bodenmassen freizulegen und von oben nach unten abzubrechen. Im Nahbereich befinden sich höher gegründete, nicht abzubrechende Gebäude. Alle anfallenden gefährlichen und ungefährlichen, nicht werthaltigen Abfälle sind zu entsorgen.
Wesentliche Massen / Mengen sind:
- 200 m³ Rauminhalt
- H 4,15 m, Wandstärke 20 cm
- Kampfmittelsondierungsarbeiten:
Nach dem Rückbau der Gebäude sind sach- und fachkundige Kampfmittelsondierungen durchzuführen.
- Freilegungsarbeiten im Zusammenhang mit Bodendenkmälern
In Abstimmung mit der zuständigen Behörde sind sach- und fachkundige Erkundungen von Bodendenkmälern auszuführen.
- Verfüllungs- und Verdichtungsarbeiten:
Nach dem Rückbau der Gebäude (v.a. Zisterne) sind Verfüllungs- und Verdichtungsarbeiten auszuführen.
-Abfallentsorgung:
Die ordnungsgemäße Entsorgung der nicht werthaltigen Abfälle ist gemäß den AVV durchzuführen. Die werthaltigen Abfälle sind zu separieren und gesondert zur Verwertung durch die AG bereitzustellen.
Alle Arbeiten unter Beachtung von Naturschutz-, Kampfmittel-, Denkmalschutz, Lärm- Erschütterungs-, Staubschutzbelangen
Erschwernisse: u.a. Lastbegrenzungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Allgemeine Unternehmensdarstellung mit Angaben zu Rechtsform, Hauptsitz/Niederlassungen, Geschäftsführung, Ansprechpersonen, Gesellschaftern, Beteiligungen, Umsatzsteuer ID (Vordruck Anlage C.04 in den Vergabeunterlagen enthalten)
b) Erklärung zur Eintragung in Berufs- oder Handelsregister (Vordruck Anlage C.04 in den Vergabeunterlagen enthalten)
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB oder etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Vordruck Anlage C.04 in den Vergabeunterlagen enthalten)
d) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Vordruck Anlage C.04 in den Vergabeunterlagen enthalten )
e) Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Bei Bietergemeinschaften oder im Fall der Eignungsleihe sind die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Sämtliche unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Befähigung zur Berufsausübung und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Die unter III.1.1 genannten Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen i.S.v. § 6d EU VOB/A (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden.
a) Angaben zu Insolvenzen und Liquidation (Vordruck Anlage C.04 in den Vergabeunterlagen enthalten)
b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Vordruck Anlage C.04 in den Vergabeunterlagen enthalten)
Bei Bietergemeinschaften oder im Fall der Eignungsleihe sind die unter a) und b) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen.
c) Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) des Bieters unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck Anlage C.05 in den Vergabeunterlagen enthalten)
d) Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) im Bereich von Gefahrstoffsanierungsarbeiten unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck Anlage C.05 in den Vergabeunterlagen enthalten)
e) Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) im Bereich von Abbrucharbeiten unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck Anlage C.05 in den Vergabeunterlagen enthalten)
f) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einer in der Europäischen Union oder dem EWR ansässigen Versicherungsgesellschaft mit Deckung für Personenschäden in Höhe von mind. 5.000.000,-- EUR und für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mind. 2.000.000,-- EUR je Schadenfall, jährlich jeweils 2-fach maximiert; alternativ Bestätigung eines Versicherers / Versicherungsmaklers, dass im Auftragsfall eine solche Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird. Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass die Gefahrstoffsanierungstätigkeiten in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert sind und dass die Radiusklausel ausgeschlossen ist.
Im Falle einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn der Versicherungsnachweis von einem Mitglied der Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorgelegt wird, wenn zugleich nachgewiesen wird, dass der Versicherungsschutz Haftpflichtansprüche aus der Beteiligung an ARGEN vollständig (d.h. z.B. nicht quotenmäßig begrenzt) umfasst. Andernfalls sind die Bescheinigungen von jedem Mitglied der Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen für a) und b): Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG.
Er kann daneben insbesondere die Vorlage von Jahresabschlüssen mit Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen oder Auskünfte von Wirtschaftsprüfern zum Nachweis der Richtigkeit von Eigenerklärungen verlangen.
Die unter a) und b) genannten Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen i.S.v. § 6d EU VOB/A (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden. Die unter c) - f) genannten Nachweise sind auch von Bietern vorzulegen, die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind. Fehlt einer dieser Nachweise, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert.
Sämtliche unter Ziffer III.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung.
Zu c)
Als Mindestanforderung gilt ein jährlicher Gesamtumsatz des Bieters in Höhe von 5 Mio. EUR in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zur Bemessung des Mindestumsatzes werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft addiert. Eine Addition erfolgt auch im Falle einer Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Zu d)
Als Mindestanforderung gilt ein jährlicher Umsatz (netto) des Bieters im Bereich von Gefahrstoffsanierungsarbeiten in Höhe von 2 Mio. EUR in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zur Bemessung des Mindestumsatzes werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft addiert. Eine Addition erfolgt auch im Falle einer Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Zu e) Als Mindestanforderung gilt ein jährlicher Umsatz (netto) des Bieters im Bereich von Abbrucharbeiten in Höhe von 2 Mio. EUR in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zur Bemessung des Mindestumsatzes werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft addiert. Eine Addition erfolgt auch im Falle einer Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
a) Referenzen über Gefahrstoffsanierungsarbeiten und Abbrucharbeiten im Bereich von Gebäudesanierungen und Abbrucharbeiten, die in den letzten fünf Kalenderjahren (Stichtag Angebotsabgabe) durchgeführt wurden, wobei es genügt, dass die Leistung im Referenzzeitraum beendet wurde. Für alle Referenzprojekte ist der Vordruck C.06 (in den Vergabeunterlagen enthalten) ausgefüllt einzureichen.
b) Eigenerklärung zu dem jährlichen Mittel der Mitarbeiter (Anstellung mit > 20 Wochenstunden) in den letzten drei Kalenderjahren mit extra ausgewiesener Mitarbeiterzahl Büroteil, Leitung, gewerbliches sowie arbeitsmedizinisch betreutes Personal (Vordruck Anlage C.05 in den Vergabeunterlagen enthalten).
c) Eigenerklärung über die uneingeschränkte Verfügbarkeit der geforderten Mitarbeiter des Bieters
d) Eigenerklärung über die uneingeschränkte Verfügbarkeit der geforderten gerätetechnischen Ausstattung des Bieters während der gesamten Ausführungsdauer.
e) Kampfmittel Qualifikation: Befähigungsschein nach § 20 SprengG ist in Kopie vorzulegen.
f) Denkmalschutz Qualifikation: Nachweis der denkmalfachlichen Eignung im i.S.v. § 20 (4) HDSchG ist in Kopie vorzulegen.
g) Der Bieter hat eine Bescheinigung der Sachkunde gemäß TRGS 521, ersatzweise der gültigen Zulassung nach Gefahrstoffverordnung für umfangreiche Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten und / oder Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 vorzulegen.
h) Eigenerklärung zur Bestätigung des Bieters, dass er die Lastbeschränkungen für die Zu- und Ausfahrt von dem Baufeld Probauten 1-4 / Zisterne von 20 t (Bereich Vorfahrt Haupthaus und Zufahrt Haupthaus) und weitere Beschränkungen gemäß Konzept des Statikers berücksichtigt hat und dass höhere Lasten nur für Sondertransporte über eine andere Zu- / Ausfahrt nur nach Voranmeldung bzw. nur zu festgelegten Zeiten möglich sind. (Vordruck C.10 in den Vergabeunterlagen)
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern.
Die unter III.1.3 genannten Nachweise sind auch von Bietern vorzulegen, die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind. Fehlt einer dieser Nachweise, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert.
Sämtliche unter Ziffer III.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung.
Zu a) - Referenzprojekte (Gefahrstoffsanierung / Abbrucharbeiten):
Es sind drei mit der zu erbringenden Leistung vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2 und P3) vom Bieter einzureichen, welche die nachfolgenden Mindestkriterien (s.a. Anlage C.05 "Eigenerklärung zur Eignung" unter Punkt 2.1 "Referenzprojekte") in Summe zu erfüllen haben:
- Alle Referenzleistungen müssen vollständig in den letzten fünf Kalenderjahren (Stichtag Angebotsabgabe) erbracht worden sein (VOB-Abnahme).
- Mind. 1 Referenzprojekt (P1, P2 oder P3) im Bereich Gefahrstoffsanierung von biopersistenten künstlichen Mineralfasern gemäß TRGS 521, Expositionskategorie 3 / Entkernung / Rückbau muss für einen öffentlichen Auftraggeber / Sektorenauftraggeber / Konzessionsgeber (gemäß §§ 99,100,101 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung - GWB) mit mind. 5.000 m² BGF erbracht worden sein.
- Mind. 1 Referenzprojekt (P1, P2 oder P3) im Bereich Gefahrstoffsanierung von biopersistenten künstlichen Mineralfasern gemäß TRGS 521, Expositionskategorie 3 / Entkernung muss ein Büro-, Verwaltungsgebäude, Krankenhaus etc. mit mind. 5.000 m² BGF vorweisen.
- Mind. 1 Referenzprojekt (P1, P2 oder P3) im Bereich Abbruchmaßnahme muss ein Büro-, Verwaltungsgebäude, Krankenhaus etc. mit mind. 5.000 m² BGF vorweisen.
- Mind. 1 Referenzprojekt (P1, P2 oder P3) muss unter erhöhten Sicherheitsanforderungen (Security vergleichbar mit Deutscher Bundesbank - z.B. Flughafen, Bankgebäude, militärische Einrichtungen) erbracht worden sein.
- Für mind. 1 Referenzprojekt (P1, P2 oder P3), bei dem unter erhöhten Sicherheitsanforderungen (Security vergleichbar mit Deutscher Bundesbank - z.B. Flughafen, Bankgebäude, militärische Einrichtungen) gearbeitet wurde, muss eine Mitarbeiterüberprüfung durch ein Landeskriminalamt o.ä. erfolgt sein (z. B. Führungszeugnis, Zuverlässigkeitsüberprüfung).
Zum Nachweis der Referenzen ist ein Vordruck (Anlage C.06) in den Vergabeunterlagen enthalten.
Darüber hinaus gehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen.
Die Referenzprojekte (P1, P2, und P3) müssen dem Bieter eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können Referenzprojekte von allen Partnern der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die Zahl der einzureichenden Referenzprojekte bleibt in Summe auf drei beschränkt.
zu b) - Personelle Ressourcen:
- mind. 30 Mitarbeiter (> 20 Wochenstunden) im Mittel der drei letzten Kalenderjahre
zu c) - Personelle Ressourcen:
- mind. 2 Architekten / Ingenieure / Bautechniker Objekt-/Projektleitung (m/w/d) mit mind. 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung (> 20 Wochenstunden),
- mind. 2 festangestellte Mitarbeiter (m/w/d) mit mind. 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung mit gültiger Sachkunde gemäß TRGS 521 oder ersatzweise TRGS 519, Anlage 3 als Aufsichtsführende (> 20 Wochenstunden),
- mind. 15 festangestellte Sanierungsfacharbeiter (m/w/d), davon mind. 10 Mitarbeiter, die seit mind. 2 Jahren arbeitsmedizinisch überwacht werden (> 20 Wochenstunden),
- mind. 1 Elektrofachkraft (m/w/d) mit deutschem Gesellenbrief oder vergleichbar sowie mit Schaltberechtigung nach DGUV Vorschrift 3, BetrSichV und DIN VDE 0105-100 in Mittelspannungsschaltanlagen und Befähigung zu Wiederholungsprüfungen an elektrischen Betriebsmitteln nach Forderung der DGUV Vorschrift 3/TRBS und den geltenden Regeln der Technik (DIN VDE 0701-0702)
- mind. 1 Fachkraft (m/w/d) für die baubegleitende Kampfmittelsondierung (gemäß BFR KMR TS A-9.4.3), d.h. Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG unter Berücksichtigung der DGUV Information 201-027 in nicht sondierbaren Bereichen
- mind. 1 denkmalfachlich geeignete Fachkraft (m/w/d) mit besonderen Erfahrungen und Kenntnissen i.S.v. § 20 (4) HDSchG
Der Nachweis aller Mitarbeiter ist Mindestkriterium.
Zur Evaluation der Mindestreferenzen und des Mindestpersonals werden die Angaben von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft addiert. Eine Addition erfolgt auch im Falle einer Eignungsleihe für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Zu d) - Geräteausstattung:
- mind. 4 komplette Einkammer-Personalschleusen-Anlagen (Fertigteilschleusen),
- mind. 4 komplette Anlagen von 2-Kammer Materialschleusenanlagen (Fertigteilschleusen),
- mind. 2 Unterdruckhaltegeräte < = 5.000 m³/h, die nicht bei der Spritzasbestsanierung eingesetzt waren,
- mind. 2 Unterdruckhaltegeräte > 5.000 m³/h, die nicht bei der Spritzasbestsanierung eingesetzt waren,
- mind. 2 Unterdruckmessschreiber,
- mind. 4 bauartgeprüfte Industriestaubsauger / ortsveränderliche Entstauber mindestens der Staubklasse M, oder mind. 4 H-Asbest-Sauger > = 1,2 kW, die nicht bei der Spritzasbestsanierung eingesetzt waren,
- mind. 2 Hydraulik-Kettenbagger mit mind. 50 t Einsatzgewicht, Standardausleger 6,9 m, Standardstiel 2,9m, Aufsatzgeräte: Grabenräumer, Greifer, Sieblöffel, Tieflöffel, Abbruchzange, Pulverisierer, Böschungshobel, Schaufel mit gerader Schneide und Schaufel mit Zähnen
- mind. 1 Radlader mit mind. 10 t Nutzlast, zur Beladung Schaufel von 3,5 m³, jeweils 1x mit Zähnen bzw. 1x mit glatter Schneide,
- mind. 2 Lastkraftwagen mit 26 t zulässigem Gesamtgewicht (3-Achs-Kipper), Fahrzeuglänge 8,8 m, Fahrzeugbreite 2,44 m, Achslast 1: 7,1 t, Achslast 2: 9,5 t, Achslast 3: 9,5 t, Abstand Achse 1 zu Achse 2: 3,9 m, Abstand Achse 2 zu Achse 3: 1,4 m oder vergleichbar
Der Nachweis aller Geräte ist Mindestkriterium. Ein Nachweis erfolgt durch einen Kaufbeleg, eine Leasingbescheinigung oder Eignungsleihebestätigung.
Es wird eine Eigenerklärung gefordert, in der versichert wird, dass die geforderten Mindestkriterien zur gerätetechnischen Ausstattung des Bieters während der Ausführungsdauer zur Verfügung stehen.
Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, sind die Ressourcen aller Mitglieder zu Grunde zu legen. Das gleiche gilt im Falle einer Eignungsleihe für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Dieses Vergabeverfahren unterliegt den Bestimmungen von § 5 Abs. 3 VgV. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen wird nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung und Registrierung auf der Vergabeplattform DTVP gewährt. Die Registrierung auf der Vergabeplattform muss unter der genannten Bekanntmachungs-ID erfolgen. Für die Vertraulichkeitserklärung ist ein Formblatt zu verwenden, das der Auftraggeber per E-Mail zur Verfügung stellt, nachdem das Unternehmen die Freischaltung der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform DTVP beantragt hat. Die Abgabe der Vertraulichkeitserklärung in Textform erfolgt an die unter I.1) benannte E-Mail-Adresse. Die Freischaltung durch den Auftraggeber erfolgt nach Erhalt der Vertraulichkeitserklärung.
Die Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Unternehmen sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 13.10.2022, 24.00 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;
4. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;
5. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;
6. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;
7. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
8. Die unter I.1 genannte Stelle ist die alleinige Ansprechpartnerin in allen Fragen des Vergabeverfahrens. Auskünfte anderer Stellen oder anderer Personen sowie telefonische Auskünfte sind nicht verbindlich.
9. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);
10. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y636RHY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60431
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.bundesbank.de