Überwerfungsbauwerk Köln-Gremberg, Baugrunderkundungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53458
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Überwerfungsbauwerk Köln-Gremberg, Baugrunderkundungen
Geotechnische Erkundungsarbeiten im Rahmen der Vorplanung (Lph 1/2) inkl. Vorbereitung, Durchführung, Auswertung im Zuge von Laborversuchen, Einrichten von Grundwassermessstellen und Lagerung der Proben. Insgesamt werden ca. 130 Kleinrammbohrungen + schwere Rammsondierungen, ca. 20 Großbohrungen und ca. 50 Schotterschürfe durchgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Überwerfungsbauwerk Köln-Gremberg, Baugrunderkundungen
Ort: Berga
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06536
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH
2. Höcker Project Managers
3. BPS International
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Geotechnische Erkundungsarbeiten im Rahmen der Vorplanung (Lph 1/2) inkl. Vorbereitung, Durchführung, Auswertung im Zuge von Laborversuchen, Einrichten von Grundwassermessstellen und Lagerung der Proben. Insgesamt werden ca. 130 Kleinrammbohrungen + schwere Rammsondierungen, ca. 20 Großbohrungen und ca. 50 Schotterschürfe durchgeführt.
Ort: Berga
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06536
Land: Deutschland
Die Firma Bohrgesellschaft Roßla mbH ist mit den Baugrunderkundungsleistung (Lph 2) beauftragt. Zur Erfüllung dieser Baugrunderkundungsleistungen mussten Arbeiten und Sondierungen im Gleisbereich auf den Strecken 2656 und 2324 ausgeführt werden, für die eine gesonderte Betra erforderlich war. Erst im Laufe der Erkundungsarbeiten stellte sich heraus, dass die ursprüngliche UV Betra aus Sicherheitsgründen nicht ausreichend war. Daraus resultierend, entstanden neue Arbeitszeiten(-fenster), die die Anfertigung von zusätzlichen Sicherungsplänen über den LV-Umfang hinaus erforderten. Außerdem sind durch die neuen Arbeitsfenster ein erneuter An- und Abtransport der Bohrgeräte und Materialien erforderlich, was ebenfalls nicht im vereinbarten LV-Umfang enthalten ist.
(MKA 2_2)
Die erneute Erstellung eines Sicherungsplans und der erneute An- und Abtransport von Material für die Bohrstellen im Gleisbereich sind in den ausgeschriebenen Leistungen nicht enthalten und führen daher zu den oben beschriebenen Nachtragsleistungen. Der AN ist bereits mit den Baugrunderkundungen beauftragt und kennt somit die Örtlichkeiten und die vorliegenden Rahmenbedingungen. Es muss lediglich das Arbeitszeitfenster im Sicherungsplan angepasst werden, wodurch sich die Nachtragsleistungen kurzfristig in den bereits genehmigten Sperrpausen realisieren lassen. Bei der Beauftragung eines anderen AN wäre eine kurzfristige Realisierung der Bohrungen nicht möglich. Weiterhin würde eine Beauftragung eines zweiten AN für die Baugrunderkundungsleistungen, die sehr enge Terminschiene gefährden, in dessen Folge auch Mehrkosten entstehen könnten.