Planungsleistungen Erneuerung EÜ Galluswarte Außenbahnhof Strecke 3631 km 4,690; Objektplanung Ingenieurbauwerke; Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44028
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Erneuerung EÜ Galluswarte Außenbahnhof Strecke 3631 km 4,690; Objektplanung Ingenieurbauwerke; Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
Station Frankfurt (M)-Galluswarte
Eisenbahnüberführung (EÜ) Strecke 3631, Bahnkilometer 4,690, Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 1-2 Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 2-3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen Erneuerung EÜ Galluswarte Außenbahnhof Strecke 3631 km 4,690; Objektplanung Ingenieurbauwerke; Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Station Frankfurt (M)-Galluswarte
Eisenbahnüberführung (EÜ) Strecke 3631, Bahnkilometer 4,690, Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 1-2 Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 2-3
Aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse während der Vorplanung musste eine weitere Variante untersucht werden.
Aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse nach der Variantenuntersuchung, musste eine weitere Variante geprüft werden ür die zusätzliche Varaintenuntersuchung wäre der Einkauf eines zusätzlichen Planers nicht wirtschaftlich.