Erneuerung EÜ Elsfleth - Umweltplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60256
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung EÜ Elsfleth - Umweltplanung
LBP, UVS, FFH-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag zum Artenschutz, Kartierung, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Retentionsraumgutachten, Hydrogeolog. Gutachten und zusätzlich Schalltechn. Untersuchung
Elsfleth
Durchführung der Umweltplanung für die Erneuerung der EÜ Elsfleth:
LBP, UVS, FFH-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag zum Artenschutz, Kartierung, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Retentionsraumgutachten, Hydrogeolog. Gutachten und zusätzlich Schalltechn. Untersuchung
Folgende Leistungen werden als Optionen vorgesehen: UVP-Bericht Anlage 1.2 ab Punkt 3, Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) in Anlage 1.3, die FFH-Verträglichkeitsstudien in Anlage 1.4 & 1.5 ab Punkt 3, Fachbeitrag zum Artenschutz in Anlage 1.6, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie in Anlage 1.8, Retentionsraumgutachten in Anlage 1.9 und Schalltechnische Untersuchungen in Anlage 1.11
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Den Ausschreibungsunterlagen ist ein Teilnahmeantrag beigefügt, der zwingend zu verwenden ist. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
- Erklärung, dass der Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Umweltplanungsleistungen für Infrastrukturvorhaben betrifft, mind. jeweils 1,0 Mio. € betragen hat – inkl. der Berücksichtigung von eigenen ARGE-, BIEGE- oder Nachunternehmeranteilen.
- Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen im Bereich von UVP, LBP, Artenschutzprüfung, FFH-Verträglichkeits- / -Vorprüfung betrifft, über 3 Projekte und Honorarsummen jeweils größer 100 T€ - inkl. der Berücksichtigung von eigenen ARGE-, BIEGE- oder Nachunternehmeranteilen.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Den Ausschreibungsunterlagen ist ein Teilnahmeantrag beigefügt, der zwingend zu verwenden ist. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
- Der Bewerber hat seine Eignung nachzuweisen, in dem er zwei bis max. fünf Referenzprojekte unter Mitwirkung des eigenen Unternehmens benennt, welche die nachfolgenden Kriterien erfüllen:
1. Für EIU und/ oder Straßeninfrastrukturunternehmen
2. Die Gutachten müssen bis zur Erlangung der Genehmigungsfähigkeit (z.B. PFV o.ä.) bei der zu-ständigen Behörde erbracht worden (abgeschlossen) sein.
3. Mindestens 1 Referenzprojekt mit einem Planungshonorar größer [Betrag gelöscht] EUR aus den letzten 8 Jahren (2014ff) mit der fachlichen Leistung:
a. Umweltverträglichkeitsprüfung
b. Landschaftspflegerische Begleitplanung
c. FFH-Vorprüfung/FFH-Verträglichkeitsstudie
d. Fachbeitrag zum Artenschutz
4. Mindestens 1 Projekt, welches nach der BIM-Methodik bearbeitet wurde
- Erklärung, dass in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mehr als 5 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt im Unternehmen beschäftigt waren und diese über mind. 3 Jahre Berufserfahrung auf den Gebieten ROV, UVP, Natura 2000 oder Artenschutz verfügen.
- Erklärung über das von ihm für die Leistung vorgesehene Projektteam von mind. 5 Personen mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation im Bereich „Landschafts- und Umweltplanung“ und dem Nachweis über jeweils mind. 3 Jahre Berufserfahrung und mind. 2 vergleichbaren Projekten.
- Qualifikationsanforderung an vorgesehenen Projektleiter:
1. Abschluss: mind. Universitäts- oder Fachhochschulabschluss oder vergleichbar im Bereich Landschafts-/Umweltplanung, Biologie, Geographie, Umweltwissenschaften o.ä,
2. Angabe von zwei vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten fünf Jahre, bei denen er als Projektleiter mit Fachkenntnissen im Bereich Umweltplanung in der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und Umweltverträglichkeitsprüfung.
- Qualifikationsanforderung an 4 vorgesehenen Projektbearbeiter:
1. Abschluss: mind. Universitäts- oder Fachhochschulabschluss oder vergleichbar Bereich Landschafts-/Umweltplanung, Biologie, Geographie, Umweltwissenschaften o.ä,
2. Angabe von zwei vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten fünf Jahre, bei denen er als Ingenieur als Projektbearbeiter mit Fachkenntnissen im Bereich Umweltplanung in der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und Umweltverträglichkeitsprüfung.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Den Ausschreibungsunterlagen ist ein Teilnahmeantrag beigefügt, der zwingend zu verwenden ist. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Den Ausschreibungsunterlagen ist ein Teilnahmeantrag beigefügt, der zwingend zu verwenden ist. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.