Verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren zur Erteilung von Konzessionen zur Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen im Rettungsdienstbereich Bergstraße an gemeinnützige Unternehmen/Organisationen Referenznummer der Bekanntmachung: L-5/1-3-VRD-2023
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Konzessionen
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ladadi.de/service/zentrale-auftragsvergabestelle.html
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren zur Erteilung von Konzessionen zur Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen im Rettungsdienstbereich Bergstraße an gemeinnützige Unternehmen/Organisationen
Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallversorgung und des qualifizierten Krankentransportes mit hierfür ausgestatteten Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich des Kreises Bergstraße auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag).
Rettungswachen Bensheim, Bürstadt, Heppenheim 2
- RW Bensheim: Auerbach, Bensheim, Elmshausen, Fehlheim, Gronau, Hochstädten, Rodau, Schönberg, Schwanheim, Wilmshausen, Zell, Zwingenberg, Lorsch
- RW Bürstadt: Bobstadt, Bürstadt, Hofheim, Riedrode, Rosengarten, Wehrzollhaus
- RW Heppenheim: Einhausen, Erbach, Fischweiher, Hambach,Heppenheim, Igelsbach, Juhöhe, Kirschhausen, Lorsch (primär durch RW Bensheim), Mittershausen, Ober-Hambach, Ober-Laudenbach, Scheuerberg, Sonderbach, Wald-Erlenbach
Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung und des qualifizierten Krankentransportes in den genannten Rettungswachen; Anzahl/Art der Rettungsmittel und Vorhaltestunden sowie weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Ergänzung zu II.2.7: Vertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einer Verlängerungsoption für den Konzessionsgeber für 1 weiteres Jahr. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rettungswachen Biblis, Lampertheim
- RW Biblis: Biblis, Groß-Rohrheim, Langwaden, Nordheim, Objekt Jägersburg, Wattenheim
- RW Lampertheim: Lampertheim, Neuschloss
Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung und des qualifizierten Krankentransportes in den genannten Rettungswachen; Anzahl/Art der Rettungsmittel und Vorhaltestunden sowie weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Ergänzung zu II.2.7: Vertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einer Verlängerungsoption für den Konzessionsgeber für 1 weiteres Jahr. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rettungswachen Hirschhorn, Mörlenbach, Wald-Michelbach
- RW Hirschhorn: Brombach*, Darsberg, Grein, Heddesbach*, Hirschhorn, Igelsbach, Kortelshütte*, Langenthal, Moosbrunn*, Neckarhäuser Hof*, Neckarhausen, Neckarsteinach, O-Hainbrunn*, Schönbrunn*, U-Hainbrunn
(*badische Grenzgebiete sowie angrenzender Odenwaldkreis - Hilfsfrist unberücksichtigt)
- RW Mörlenbach: Bettenbach, Birkenau, Bonsweiher, Geisenbach, Groß-Breitenbach, Hornbach, Kallstadt, Klein-Breitenbach, Löhrbach, Mörlenbach, Münschbach, Nieder-Liebersbach, Ober-Liebersbach, Ober-Mumbach, Reisen, Rohrbach, Schimbach, Schnorrenbach, Unter-Mengelbach, Vöckelsbach, Weiher, Zotzenbach
- RW Wald-Michelbach: Affolterbach, Aschbach, Dürrellenbach, Gadern, Hartenrot, Korsika, Kreidach, Ludwigsdorf, O-Mengelbach, O-Scharbach, O-Schönmattenwag, Seckenrain, Scharbach, Schönbrunn, Siedelsbrunn, Stallenkandel, Steckelsberg, Straßburg, Tromm, U-Abtsteinach, U-Scharbach, U-Schönmattenwag, Wahlen, Wald-Michelbach, Flockenbusch
Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung und des qualifizierten Krankentransportes in den genannten Rettungswachen; Anzahl/Art der Rettungsmittel und Vorhaltestunden sowie weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Ergänzung zu II.2.7: Vertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einer Verlängerungsoption für den Konzessionsgeber für 1 weiteres Jahr. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rettungswachen Fürth, Lautertal
- RW Fürth: Altlechtern, Albersbach, Brombach, Ellenbach, Erlenbach, Fahrenbach, Fürth, Grasellen-bach, Hammelbach, Kröckelbach, Krumbach, Lauten-Weschnitz, Leberbach, Linnenbach, Litzelbach, Lörzenbach, Mitlechtern, Rimbach, Seidenbach, Steinbach, Weschnitz
- RW Lautertal: Beedenkirchen, Breitenwiesen, Eulsbach, Gadernheim, Glattbach, Knoden, Kolmbach, Lau-tern, Lindenfels, Raidelbach, Reichenbach, Schannenbach, Schlierbach, Schmal-Beerbach, Seidenbuch, Staffel, Winkel, Winterkasten, Wurzelbach (angrenzend Kreis Darmstadt-Dieburg nach Vereinbarung)
Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung und des qualifizierten Krankentransportes in den genannten Rettungswachen; Anzahl/Art der Rettungsmittel und Vorhaltestunden sowie weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Ergänzung zu II.2.7: Vertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einer Verlängerungsoption für den Konzessionsgeber für 1 weiteres Jahr. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rettungswachen Gorxheimertal, Lorsch (Stellplatz), Rimbach (Interimsstandort), Viernheim
- RW Gorxheimertal: Buchklingen, Gorxheim, Kallstadt, Löhrbach, Mackenheim, O-Abtsteinach, Schnorrenbach, Trösel, U-Abststeinach, U-Flockenbach
- Stellplatz Lorsch: Lorsch, Einhausen, Bürstadt, Bensheim, Heppenheim, Hüttenfeld
- RW Rimbach (Interimsstandort): Odenwald Nord, Odenwald Mitte 1-3
- RW Viernheim: Viernheim, Hüttenfeld
Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung und des qualifizierten Krankentransportes in den genannten Rettungswachen; Anzahl/Art der Rettungsmittel und Vorhaltestunden sowie weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Ergänzung zu II.2.7: Vertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einer Verlängerungsoption für den Konzessionsgeber für 1 weiteres Jahr. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Rettungswachen Bensheim, Bürstadt, Heppenheim 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heppenheim (Bergstraße)
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64646
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Rettungswachen Biblis, Lampertheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heppenheim (Bergstraße)
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64646
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Rettungswachen Hirschhorn, Mörlenbach, Wald-Michelbach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heppenheim (Bergstraße)
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64646
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Rettungswachen Fürth, Lautertal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Rettungswachen Gorxheimertal, Lorsch (Stellplatz), Rimbach (Interimsstandort), Viernheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viernheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 68519
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Der Kreis Bergstraße als Träger des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich Bergstraße schreibt die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes als Dienstleistungskonzession durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 11 Abs. 1 HRDG aus. Dass das HRDG dem Konzessionsmodell folgt, ist obergerichtlich klar entschieden (Beschluss des VGH Kassel vom 23.07.2012 – 8 B 2244/11).
Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ist nunmehr grundsätzlich Gegenstand des Vierten Teils des GWB sowie der KonzVgV. Gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB ist das förmliche Vergaberecht jedoch nicht anzuwenden auf Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr, die von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden und die unter die Referenznummern des Common Procurement Vocabulary 75250000-3, 75251000-0, 75251100-1, 75251110-4, 75251120-7, 75252000-7, 75222000-8, 98113100-9 und 85143000-3 mit Ausnahme des Einsatzes von Krankenwagen zur Patientenbeförderung fallen; gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne dieser Nummer sind insbesondere die Hilfsorganisationen, die nach Bundes- oder Landesrecht als Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen anerkannt sind.
Der Konzessionsgeber hat sich dazu entschieden, von dieser Bereichsausnahme Gebrauch zu machen, da die hier ausgeschriebenen Leistungen den angegebenen CPV-Nummern entsprechen. Daher führt der Konzessionsgeber ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren durch. Teilnehmen können alle Organisationen und Vereinigungen, die als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung oder gleichwertiger ausländischer Tatbestände anerkannt sind und dies mit dem Angebot nachweisen.
Allerdings wird sich der Konzessionsgeber auch bei diesem verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren an die primärrechtlichen Grundsätze von Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb, aber auch von Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit halten.
Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig zur Erhöhung der Transparenz.
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Zusätzliche Angaben:
1. Ergänzung zu II.1.6:
Die Bieter können auf ein, mehrere oder alle Lose anbieten, aber den Zuschlag auf maximal drei Lose erhalten. Die Regeln für die Loslimitierung sind ausführlich erläutert in den Vergabeunterlagen (Ziff. 7 des Leitfadens).
2. Ergänzende Hinweise zum Verfahren allgemein:
Der Konzessionsgeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch, das sich an den Grundsätzen von GWB und KonzVgV orientiert, ohne darunter zu fallen.
Der Konzessionsgeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote die Konzessionen zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, ggf. auch nur in Bezug auf einzelne Lose. Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits bindend. Sofern nicht bereits auf Grundlage der eingereichten Erstangebote ein Zuschlag erteilt wird, wird der Konzessionsgeber in die Verhandlungsphase eintreten (ggf. in mehreren Runden). Ein Anspruch auf Durchführung der Verhandlungen besteht nicht.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass sich die Bieter mit der Abgabe der Erstangebote hinsichtlich der Lose, auf die sie anbieten, auch bzgl. der sich ggf. anschließenden Verhandlungsrunde binden. Dies bedeutet, dass zwar auf Basis der Aufforderung zu Verhandlungen eine Modifikation / Verbesserung des Angebotes erfolgen kann, dies allerdings nur bzgl. der Lose, die bereits Gegenstand des Erstangebotes waren. Bieter, die trotz Aufforderung zu einer Verhandlungsrunde im Rahmen der gesetzten Frist kein modifiziertes / verbessertes Angebot abgeben oder ihr bestehendes Angebot ausdrücklich aufrecht erhalten, werden bezüglich der nicht weiter verfolgten Lose ausgeschlossen; ein Rückgriff auf das Erstangebot zu dem betroffenen Los findet nicht statt.
Einzelheiten dazu finden sich in Ziff. 6.4 des Leitfadens.
3. Für die Erteilung des Zuschlags hat der Konzessionsgeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt:
- Gesamtangebotspreis: 30 %
- Konzept zur Beteiligung am Katastrophenschutz sowie zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten oder Erkrankten: 20 %
- Konzept Einsatzbereitschaft/Ausfallsicherheit Personal: 15 %
- Konzept technische Einsatzbereitschaft/ Ausfallsicherheit Rettungsmittel: 15 %
- Personal- und Personalfortbildungskonzept: 10 %
- Konzept für Qualitätssicherung: 10 %
Einzelheiten zur Bewertung finden sich in den Vergabeunterlagen (Ziff. 15 des Leitfadens).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer des Landes Hessen nach Auffassung des Konzessionsgebers nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren ist, da es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und KonzVgV handelt. Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels. Wenn eine Dienstleistungskonzession dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn die Dienstleistungskonzession sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig.
Gemäß § 11 Abs. 1 HRDG erfolgt die Beauftrag durch öffentlich-rechtlichen Vertrag (oder Verwaltungsakt). Es handelt sich also um eine Streitigkeit, die dem öffentlichen Recht unterfällt. Folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Darmstadt (Julius-Reiber-Straße 37, 64293 Darmstadt, Tel.: +49 (0) 61[gelöscht], Fax: +49 (0) 6[gelöscht], E-Mail: [gelöscht], Internet: www.vg-darmstadt.justiz.hessen.de).
Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Konzessionsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und KonzVgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage.
Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der KonzVgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise:
Die zuständige Vergabekammer ist die oben benannte Vergabekammer des Landes Hessen.
Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf Ziffern 6.8.6 und 19 des Leitfadens verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Konzessionsgeber ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Auswahlverfahren gegenüber dem Konzessionsgeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an der Konzession interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, weil er der Auffassung ist, formelles Vergaberecht sei anwendbar, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Konzessionsgeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Konzessionsgeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Konzessionsgeber dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wird der Konzessionsgeber freiwillig vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege darüber informieren. Ein Vertrag wird erst zehn Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Konzessionsgeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Konzessionsgeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=67d994a92f94eb2b7d8ef0b9e455a1c9