Vitos Gießen und Heppenheim - Funktionale Generalübernehmerausschreibung Referenznummer der Bekanntmachung: SWH - GIE - RIE - 07-001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vitos.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vitos Gießen und Heppenheim - Funktionale Generalübernehmerausschreibung
Funktionale Generalübernehmerausschreibung zur Erstellung von 2 MItarbeiterwohnungen a 27 Wohneinheiten in Gießen und Heppenheim
Licher Straße, 35394 Gießen
und
Ludwigstraße 51, 64646 Heppenheim
Der Bauherr erwartet Angebote zu Planungs- und Bauleistungen aus einer Hand "schlüsselfertig" auf Basis einer funktionalen Ausschreibung. Vitos hat eine Objektplanung im Vorentwurf (Teilleistungen von Leistungsphase 2) ohne Beteiligung von Fachplanern erstellt, die Grundlage der Vergabe ist.
Es ist beabsichtigt zwei baugleiche Gebäude in Gießen und Heppenheim mit jeweils 27 Wohneinheiten zu errichten, zzgl. Nebenräumen.
Es sollen alle notwendigen Planungs- und Bauleistungen inkl. Erlangung einer Baugenehmigung angeboten werden, die für eine Umsetzung des Gebäudes inkl. Außenanlagen notwendig sind. Als Grundlage dient eine funktionale Baubeschreibung sowie eine Vorplanung.
Kündigungsrecht im Falle einer Versagung der Baugenehmigung: Auf Bauvoranfragen wurde seither verzichtet. Jedoch muss nach Beauftragung selbige beim Kreisbauamt eingereicht werden. Es wird davon ausgegangen das die Bebauung mit drei Vollgeschossen an der geplanten Stelle genehmigungsfähig ist. Sollte im weiteren Genehmigungsverfahren die Genehmigung verwehrt werden, wird der AG die dem AN bis dahin entstandenen Selbstkosten erstatten und den Vertrag kündigen. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf entgangenen Gewinn der dann noch offenen Leistungen.
Grundlage der Baubeschreibung sowie eines abzuschließenden Vertrages ist unter anderem die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teil B und C in der am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Die Gewährleistung erfolgt gem. BGB.
Es handelt sich um ein dreigeschossigen Baukörper mit Flachdach in möglichst wirtschaftlicher, rasch zu erstellender sowie dauerhafter und wartungsfreundlicher Bauweise nach Wahl des Bieters. Sowohl eine serielle Bauweise mit vorgefertigten Elementen ist denkbar wie eine konventionelle Massivbauweise. Die Baukörper enthalten Appartements mit Küche und Bad. Die Erschließung erfolgt über eine innenliegende Treppe und einer außenliegenden Fluchttreppe.
Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen.
Die Erschließung mit Medien erfolgt über die Technikräume mit
a) Nahwärmeunterstationen mit Warmwasserbereitung
oder
b) Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Warmwasserbereitung
Sowie wie Kaltwasser, Abwasser, Regenwasser, Telekom etc.
Bei der Planung und schlüsselfertigen Errichtung des Objektes durch den Generalunternehmer sind neben den Anforderungen der Teile A-D alle behördlichen und gesetzlichen, sowie untergesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. die anerkannten Regeln der Technik, die für den Bau und Betrieb eines Objektes dieser Art gelten, einzuhalten.
Sind diesbezügliche Leistungen nicht enthalten, so sind diese ausdrücklich zu benennen.
Der Bieter kalkuliert dabei alle die im Teil C, genannten Planungsleistungen sowie die für die schlüsselfertige Erstellung notwendigen Kosten mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Baugenehmigungs- und Prüfstatikgebühren, sowie der Gebühren für die Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung.
"
Keine
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6aEU , 6b VOB /A 2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6aEU , 6b VOB /A 2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6aEU , 6b VOB /A 2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 161
Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]