2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 174-317251
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof.
München
VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Übersicht: Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
50 - Einleitgebühren für Einleitung der Prozesswässer aus dem Spezialtiefbau in das öffentliche Kanalnetz der MSE
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
50 - Einleitgebühren für Einleitung der Prozesswässer aus dem Spezialtiefbau in das öffentliche Kanalnetz der MSE
Im Zuge der Herstellung der Absenkbrunnen für die Wasserhaltung stellte sich heraus, dass die aus den Vorerkundungenursprünglich abgeschätzten Wassermengen deutlich übertroffen würden. In der Folge war die im Jahr 2018 hergestellteGrundwasserableitung (GWL) kapazitiv zu ertüchtigen. Dafür wurde in der Trasse der bestehenden ersten zwei GWL einedritte GWL hergestellt.Während der Herstellung der dritten GWL war die Benutzung der ersten beiden GWL stark eingeschränkt, monatsweise sogarunmöglich.In diesen Zeiträumen war der AN gezwungen, anfallende Prozesswässer aus Spezialtiefbau u. Brunnenherstellung in dasöffentliche Kanalnetz der Münchener Stadtentwässerung einzuleiten.Ursächlich für die notw. Kapazitätserhöhung der Bauwasserableitung und die damit verbundene, eingeschränkteVerwendbarkeit der bereits vor der Hauptbaumaßnahme hergestellten ersten beiden GWL ist die Realisierungeines nicht vorhersehbaren Bodenrisikos (= signifikant erhöhter Wasseranfall in den Aquiferen).