Donauwörth-Mündling, Str. 5310 km 4,37-8,33, Erneuerung der Oberleitungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51822
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Donauwörth-Mündling, Str. 5310 km 4,37-8,33, Erneuerung der Oberleitungsanlage
Donauwörth
Donauwörth-Mündling, Str. 5310 km 4,37-8,33, Erneuerung der Oberleitungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Donauwörth-Mündling, Str. 5310 km 4,37-8,33, Erneuerung der Oberleitungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: A-1100
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Donauwörth
Donauwörth-Mündling, Str. 5310 km 4,37-8,33, Erneuerung der Oberleitungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: A-1100
Land: Österreich
05 - Folgende Änderungen wurden im Vergleich zu den ausgeschriebenen Leistungen erforderlich:
- bauzeitliche Rammpfahlgründungen mit Metallkopf an den Masten 4-13n und 4-14n
- Einbau 4 Stück kurzer Isolatoren
- Ausführung von einfachen Kilometerzeichen, statt doppelseitigen Kilometerzeichen
- Ausführung der Erdungen mit Stahlseil 95mm², statt mit (N)A(St)YY-O 1x75mm²
05 - Bereits vorhandene Rammgeräte werden auch für die zusätzliche Rammpfahlgründung mit Metallkopf benötigt. Eine separate
Beauftragung der Leistungen führt zu Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiederer Leistungen, insbesondere hinsichtlich
des Leistungsablaufs, da der Baubereich im km 4,37-8,33 ist stark bewaldet und schwer zugänglich ist. Sie ist aufgrund der
örtlichen Verhältnisse (begrenzte Zufahrtmöglichkeiten, sowie Platzverhältnisse) nicht, bzw. nur durch erheblichen Mehraufwand
und Zusatzkosten möglich.
Die Änderungen an den Isolatoren sowie an den Kilometerzeichen sind geringfügige Anpassungen der Leistungen und
rechtfertigen nicht die Anwesenheit und Einweisung eines zusätzlichen AN zu deren Durchführung.
Die Ausführung der Erdungen mit Stahlseil anstatt eines festen Anschlussmaterials ist in eng mit der Durchführung der
Erdungsarbeiten selbst verbunden. Eine gesonderte Beauftragung und führt zu Schwierigkeiten im Erdungsblauf sowie
Mehrkosten.