Doppler-UKW-Drehfunkfeuer (DVOR) für die Flugnavigation und UHF-Entfernungsmessgeräte (DME) für die Flugnavigation Referenznummer der Bekanntmachung: 8091
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Doppler-UKW-Drehfunkfeuer (DVOR) für die Flugnavigation und UHF-Entfernungsmessgeräte (DME) für die Flugnavigation
Lieferumfang sind 16 (12+4 Optionen) Doppler-UKW-Drehfunkfeuer (DVOR) sowie 87 (57 + 30 Optionen) UHF-Entfernungsmessgeräte (DME) für die Flugnavigation.
Das Doppler-UKW-Drehfunkfeuer ist eine Funknavigationsanlage für die Flugnavigation im Kurz- und Mittelstreckenbereich. Die zu liefernden DVOR´s müssen die „International Standards and Recommended Practices to the Convention on International Civil Aviation Organisation (ICAO) Annex 10, Aeronautical Telecommunications, Volume 1 Radio Navigation Aids, Section 3.3 Specification for VHF omnidirectional radio range (VOR), erfüllen.
Das UHF-Entfernungsmessgerät ist eine Funknavigationsanlage für die Flugnavigation im Kurz- und Mittelstreckenbereich. Die zu liefernden DME´s müssen die „International Standards and Recommended Practices to the Convention on International Civil Aviation Organisation (ICAO) Annex 10, Aeronautical Telecommunications, Volume 1 Radio Navigation Aids, Section 3.5 Specification for UHF distance measuring equipment (DME), erfüllen.
Systeminstallation und optionale Services gehören sowohl für DVOR´s als auch für DME´s zum Leistungsumfang.
Nähere Beschreibung der ausgeschriebenen Leistungen – siehe Ziffer II.2.4.
Doppler-UKW-Drehfunkfeuer (DVOR)
Die Bestimmungs- und Erfüllungsorte liegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
16 (12+4 Optionen) Doppler-UKW-Drehfunkfeuer (DVOR).
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (nachstehend DFS genannt) erneuert UKW-Drehfunkfeuer an diversen Standorten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, um Ihre Navigationsinfrastruktur, den Anforderungen entsprechend, zu erhalten. Hierzu werden Gebäude und Antennenträger durch die DFS erneuert und neue Funknavigationssysteme beschafft. Diese zu liefernden DVOR-Systeme müssen die „International Standards and Recommended Practices to the Convention on International Civil Aviation Organisation (ICAO) Annex 10, Aeronautical Telecommunications, Volume 1 Radio Navigation Aids, Section 3.3 Specification for VHF omnidirectional radio range (VOR)“, und weitere Anforderungen der DFS erfüllen. Die Installationen der Systeme an den durch die DFS vorbereiteten Standorten sind Bestandteil dieser Beschaffung.
Schulungen und After-Sales-Services gehören zu dem optional anzubietenden Leistungsumfang.
Vier DVOR, Schulungen und After-Sales-Services
UHF-Entfernungsmessgeräte. (DME)
Die Bestimmungs- und Erfüllungsorte liegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
87 (57 + 30 Optionen) UHF-Entfernungsmessgeräte (DME).
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (nachstehend DFS genannt) erneuert UHF-Entfernungsmessgeräte an diversen Standorten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, um Ihre Navigationsinfrastruktur, den Anforderungen entsprechend, zu erhalten. Hierzu werden Gebäude und Antennenträger durch die DFS erneuert und neue Funknavigationssysteme beschafft. Diese zu liefernden DME-Systeme müssen die „International Standards and Recommended Practices to the Convention on International Civil Aviation Organisation (ICAO) Annex 10, Aeronautical Telecommunications, Volume 1 Radio Navigation Aids, Section 3.5 Specification for UHF distance measuring equipment (DME)“, und weitere Anforderungen der DFS erfüllen. Die Installationen der Systeme an den durch die DFS vorbereiteten Standorten sind Bestandteil dieser Beschaffung.
Schulungen und After-Sales-Services gehören zu dem optional anzubietenden Leistungsumfang.
30 DME, Schulungen und After-Sales-Services
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1 Vorlage eines Handelsregisterauszuges, der bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate ist. Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister eingetragen ist: Aussage des Bewerbers in welchen sonstigen Berufsverbänden/Registern/Innungen/Kammern/etc. Eintragungen bestehen. Wenn möglich, Nachweis über die jeweiligen Eintragungen (ebenfalls nicht älter als 6 Monate). Sollte keine Eintragung bestehen: Der Bewerber hat im Teilnahmeantrag eine Begründung vorzulegen, warum keine Eintragung benötigt wird bzw. besteht.
III.1.1.2 Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen und dass die Voraussetzungen gemäß § 124 GWB nicht vorliegen.
III.1.1.3 Vorlage der Nachweise einer bestehenden Haftpflichtversicherung (z.B. Unternehmenshaftpflichtversicherung, Produkthaftpflichtversicherung) unter Angabe der Deckungssummen.
III.1.1.4 Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, ob er beabsichtigt Unteraufträge zu erteilen. Wenn ja: Aussage, für welche Leistungen Unteraufträge eingesetzt werden sollen. Wenn nein: Aussage, dass er nicht beabsichtigt Unteraufträge zu erteilen oder dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist.
III.1.1.5 Vorlage einer schriftlichen Erklärung des Bewerbers, ob Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Form von Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz für Mitarbeiter vorliegen bzw. Vorlage einer schriftlichen Erklärung des Bewerbers zur Bereitschaft zu deren Durchführung.
III.1.1.6 Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar.
Vorlage einer Unternehmensdarstellung des Bewerbers bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart:
Vorstellung des Unternehmens. Hier können folgende Aspekte einfließen: Historische Entwicklung,
Organisation, Eigentums- und Beteiligungsstrukturen, etc. Darstellung der Kernkompetenzen / des Schwerpunktes der Geschäftstätigkeit, sowie die Bedeutung des entsprechenden Geschäftsfeldes bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart.
III.1.2.2 Bonitätsbewertung:
Ein Bonitätsrating des Bewerbers der Fa. Creditreform wird durch die Vergabestelle eingeholt. Ist der Bewerber nicht bei der Fa. Creditreform gelistet, so ist er verpflichtet, ein Bonitätsrating einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft einzureichen (die Überprüfung, ob ein Bewerber gelistet ist, hat durch den Bewerber selbst zu erfolgen).
Allgemeiner Hinweis:
1. Beachten Sie hierzu auch die Ausführungen in Ziffer VI.3.1 (Zusätzliche Angaben)
Die Bonitätsbewertung durch die Firma Creditreform muss mindestens einen Bonitätsindex von 299 Punkten aufweisen.
ACHTUNG: Sollten der unter III.1.2.2 geforderten Mindeststandard nicht erfüllt sein, so besteht die Vermutung,
dass der Bewerber für eine Auftragsdurchführung als finanziell nicht leistungsfähig anzusehen ist. In diesem Fall wird der Bewerber seitens der Vergabestelle zur Vorlage einer Erklärung aufgefordert, um diese Vermutung zu widerlegen. Sollten die vom Bewerber zur Aufklärung eingereichten Erklärungen, Unterlagen und Belege nicht ausreichend sein, so wird der Bewerber von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
1. Referenzliste der wesentlichen innerhalb der letzten fünf Jahre vom Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart (siehe II.1.4) erbrachten Leistungen unter Angabe des Rechnungswerts, des Leistungsorts, der Leistungszeit sowie dem Kunden und Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners.
2. Mitarbeiterprofile der maßgeblichen Personen, die bei der Projektrealisierung beteiligt sein werden (z.B. Projektleiter etc.)
Referenzen, die den Nachweis erbringen, dass in dem Zeitraum 2019 - 2022 in einem der Kalenderjahre in Summe drei DVOR für Los 1 (Mindeststandard für den Nachweis der Leistungsfähigkeit zu Los 1) bzw. vier DME für Los 2 (Mindeststandard für den Nachweis der Leistungsfähigkeit zu Los 2) ausgeliefert, installiert und in Betrieb genommen wurden. Maßgeblich ist hierfür der Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Eignungsleihe (§ 47 VgV): Plant ein Bewerber die Eignungsleihe, so sind die gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Angaben / Informationen / Unterlagen auch von den „anderen“ Unternehmen im Sinne des § 47 Abs. I VgV einzureichen. Zusätzlich ist eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen einzureichen, die eine verbindliche Aussage über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel / Ressourcen zur Erfüllung im Auftragsfall beinhaltet.
2. Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften müssen mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung abgeben.
3. Die Korrespondenz im Rahmen des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich in deutscher und/oder englischer Sprache und ausschließlich über das System subreport Elvis.
4. Ebenfalls sind die Teilnahmeanträge und späteren Angebote ausschließlich nur elektronisch via: https:// www.subreport.de/ E34776689 einzureichen.
Die Abgabe der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote erfolgt ausschließlich über die Funktion „Teilnahmeanträge“ / „Angebote“ “abgeben“. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten über die Funktion „Kommunikation“ oder anderes führt zum direkten Ausschluss vom Wettbewerb.
5. Bei technischen Störungen oder Fragen zur Handhabung des Systems wenden Sie sich bitte direkt an subreport unter +49 221 985 78-0 bzw. [gelöscht].
6. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote erhält der Bewerber / Bieter keine Kostenerstattung.
7. Berücksichtigung Umstellungskosten (Switching costs) Los 1 (DVOR):
Die DFS betreibt derzeit die DVOR Anlagen Thales S4000 (Musterzulassungsnummer: V4-1106B2) und Selex D/VOR 1150A (Musterzulassungsnummer: D-0050/2017). Für diese beiden Anlagentypen sind bei der DFS jeweils eine Test-/Referenzanlage und eine Schulungsanlage vorhanden. Weiterhin hat die DFS ausgebildetes und berechtigtes Personal für diese Anlagen.
Von den Bietern ist im Rahmen dieser Ausschreibung u.a. eine Test-/Referenzanlage, eine Schulungsanlage und Schulungen für DFS-Personal anzubieten und zu bepreisen. Diese Preise sind Bestandteil der Angebotsbewertung.
Dies gilt jedoch nicht für Bieter, die entweder das System Thales S4000 oder Selex D/VOR 1150A mit o.g. Musterzulassungsnummern anbieten. Diese brauchen weder eine Test-/Referenzanlage noch eine Schulungsanlage anzubieten. Weiterhin fließen für diese Bieter auch die Kosten "Schulungen für DFS-Personal" nicht in den Angebotspreis ein.
Berücksichtigung Umstellungskosten (Switching costs) Los 2 (DME):
Die DFS betreibt derzeit die DME Anlagen Thales DME 415/435 (Musterzulassungsnummern: D-0114/2006 und 0009/2011 sowie D-0032/2014) und Selex DME 1118/1119A (Musterzulassungsnummern: D-0047/2017 und 0048/2017). Für diese beiden Anlagentypen sind bei der DFS jeweils eine Test-/Referenzanlage und eine Schulungsanlage vorhanden. Weiterhin hat die DFS ausgebildetes und berechtigtes Personal für diese Anlagen.
Von den Bietern ist im Rahmen dieser Ausschreibung u.a. eine Test-/Referenzanlage, eine Schulungsanlage und Schulungen für DFS-Personal anzubieten und zu bepreisen. Diese Preise sind Bestandteil der Angebotsbewertung.
Dies gilt jedoch nicht für Bieter, die entweder das System Thales DME 415/435 oder Selex D/VOR 1118/1119A mit o.g. Musterzulassungsnummern anbieten. Diese brauchen weder eine Test-/Referenzanlage noch eine Schulungsanlage anzubieten. Weiterhin fließen für diese Bieter auch die Kosten "Schulungen für DFS-Personal" nicht in den Angebotspreis ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de