Rahmenvertrag-Magnetbandkassetten Referenznummer der Bekanntmachung: 80/RV_Magnetbandkassetten_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6159710
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag-Magnetbandkassetten
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für den Bezug von Magnetbandkassetten sowie Reinigungskassetten. Unser Unternehmen beabsichtigt für die beiden vorhandenen Kassettenarchivsysteme des Typs IBM TS4500 zur Erweiterung der Bandspeicher-Kapazitäten Magnetbandkassetten der Typen IBM 3592 JD Advanced Cartridges und IBM 3592 JE Advanced Cartridges und deren Nachfolgemodelle sowie entsprechende IBM 3592 Reinigungskassetten und ggf. Nachfolgemodelle zu beschaffen.
Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen durch die GSI für Kassetten zur möglichen Nutzung
durch die GSI, FAIR, das Helmholtzinstitut Mainz und das Helmholtzinstitut Jena.
Das eventuell mögliche Abruf-Volumen bei einer maximal möglichen Gesamt-Laufzeit von 48 Monaten wird angesetzt auf 6.000 Daten-Magnetbandkassetten (aktuelle Schätzung: 5000 Stück des Typs IBM 3592 JE und 1000 Stück des Typs IBM 3592 JD und 500 Reinigungskassetten.
Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung geht GSI jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen/Abrufen ein. Erst mit der Platzierung von einzelnen Abrufen geht die GSI eine Abnahmeverpflichtung in Höhe der für den jeweiligen Abruf angefragten Stückzahlen ein.
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber unter allen Vertragspartnern einen Aufruf zum Mini-Wettbewerb durchführen. Die Wertung beim Mini-Wettbewerb erfolgt pro Los zu 100 % durch den Preis. Insgesamt gibt es 5 Lose. Jedem Abruf liegt ein entsprechender EVB-IT-Kauf-Vertrag zu Grunde.
Der Rahmenvertrag läuft für 2 Jahre ohne dass er einer schriftlichen Kündigung bedarf. Der Vertrag kann 2x um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Dies zeigt der Auftraggeber den Auftragnehmern spätestens 3 Monate vor Vertragsende an. Somit kann die Vertragsdauer maximal 4 Jahre betragen.
Wird das o. g. Vergabevolumen vor Ablauf des Vertrages erreicht, so endet dieser frühzeitig mit dem letzten ausschöpfenden Abruf.
Alle Lieferungen aus dieser Rahmenvereinbarung müssen innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung frei Haus erfolgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die Lieferung mindestens einen Arbeitstag vorher per Mail oder per Telefon anzukündigen.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt, FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 64291 Darmstadt, Helmholtz-Institut Mainz Johann-Joachim-Becherweg 36 55128 Mainz, Helmholtz-Institut Jena Fröbelstieg 3 07743 Jena
Die Rahmenvereinbarung wird mit allen Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen, die in der Lage sind, alle in dem Leistungsverzeichnis benannten bzw. aufgezählten Typen der Magnetbandkassetten sowie Reinigungskassetten anzubieten und liefern zu können. Dies bestätigen die Wirtschaftsteilnehmer mit einem Teilnahmeantrag.
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber unter den Vertragspartnern einen Aufruf zum Mini-Wettbewerb durchführen. Der Abruf/Bestellung wird pro Lieferleistung/Artikel in Lose erfolgen.
Beispiele:
Wird nur 1 Lieferleistung/Artikel abgerufen, werden alle Vertragspartner aufgerufen einen Preis für eine Los-Nummer abzugeben.
Werden 2 Lieferleistungen/Artikel abgerufen, so werden die Vertragspartner aufgerufen jeweils einen Preis für zwei Los-Nummern abzugeben.
Entsprechend setzt sich das mit steigender Anzahl der angefragten/abzurufenden Artikel fort.
Die Wertung beim Mini-Wettbewerb erfolgt pro Los zu 100 % durch den Preis. Jedem Abruf liegt ein entsprechender EVB-IT-Kauf-Vertrag zu Grunde.
Das heißt, bei einem Abruf von 3 Lieferleistungen/Artikel können bis zu 3 verschiedene Vertragspartner eine Bestellung erhalten.
Alle Lieferungen aus dieser Rahmenvereinbarung müssen innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung frei Haus erfolgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die Lieferung mindestens einen Arbeitstag vorher per Mail oder per Telefon anzukündigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe OpenStorage AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz-Kastel
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55252
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.openstorage.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe EDP Vertriebs GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.edp-germany.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe MUP Bürohandels GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36039
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mupi.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe OfficeXpress GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaarst
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse: http://www.officexpress.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRTS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen An-trag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR/GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die FAIR/GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie hierzu die Anlage FAIR_GSI_Anlage Rechtsbehelfsbelehrung.docx mit dem Titel
"Rechtsbehelfsbelehrung zu Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen", die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland