Beschaffung von AutoDesk Lizenzen für FAIR Referenznummer der Bekanntmachung: 42/RV_FAIR AutoDesk Lizenzen_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fair-center.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von AutoDesk Lizenzen für FAIR
Für das Projekt FAIR wird beabsichtigt, zur Planung und Überwachung der Baustelle und Gewerke,
AutoDesk Einzelplatz Mietlizenzen zu beschaffen. Aus Kompatibilitätsgründen und Abhängigkeiten zu
Drittanbietersoftware sind zwingend die Softwareprodukte der Firma AutoDesk nötig.
Folgende Mietlizenzen sollen als fixes 3-Jahres-Abo (11.10.2022 - 10.10.2025) beschafft werden:
- 88x AutoDesk Architecture Engineering Construction Einzelplatz
- 140x AutoDesk Product Design and Manufacturing Collection Einzelplatz
***
Optional sind folgende 1-Jahres-Beschaffungen (10.10.2025 - 09.10.2026) vorgesehen:
- 88x AutoDesk Architecture Engineering Construction Einzelplatz
- 140x AutoDesk Product Design and Manufacturing Collection Einzelplatz
Die Option wird ausgeführt, wenn absehbar, nach dem vollendenten 2. Vertragsjahr das Projektende innerhalb der darauffolgenden nächsten 2 Jahre erfolgen wird. Für die Option ist ein aktueller Preis anzugeben. Ab 2023 kann der Bieter uns die ausschließlich herstellergebundenen Preisanpassungen weiterreichen, muss diese aber zwingend durch ein offizielles Schreiben oder allg. Veröffentlichung des Herstellers Autodesk nachweisen.
FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 64291 Darmstadt
Für das Projekt FAIR wird beabsichtigt, zur Planung und Überwachung der Baustelle und Gewerke,
AutoDesk Einzelplatz Mietlizenzen zu beschaffen. Aus Kompatibilitätsgründen und Abhängigkeiten zu
Drittanbietersoftware sind zwingend die Softwareprodukte der Firma AutoDesk nötig.
Folgende Mietlizenzen sollen als fixes 3-Jahres-Abo (11.10.2022 - 10.10.2025) beschafft werden:
- 88x AutoDesk Architecture Engineering Construction Einzelplatz
- 140x AutoDesk Product Design and Manufacturing Collection Einzelplatz
***
Optional sind folgende 1-Jahres-Beschaffungen (10.10.2025 - 09.10.2026) vorgesehen:
- 88x AutoDesk Architecture Engineering Construction Einzelplatz
- 140x AutoDesk Product Design and Manufacturing Collection Einzelplatz
Die Option wird ausgeführt, wenn absehbar, nach dem vollendenten 2. Vertragsjahr das Projektende innerhalb der darauffolgenden nächsten 2 Jahre erfolgen wird. Für die Option ist ein aktueller Preis anzugeben. Ab 2023 kann der Bieter uns die ausschließlich herstellergebundenen Preisanpassungen weiterreichen, muss diese aber zwingend durch ein offizielles Schreiben oder allg. Veröffentlichung des Herstellers Autodesk nachweisen.
Optional sind folgende 1-Jahres-Beschaffungen (10.10.2025 - 09.10.2026) vorgesehen:
- 88x AutoDesk Architecture Engineering Construction Einzelplatz
- 140x AutoDesk Product Design and Manufacturing Collection Einzelplatz
Die Option wird ausgeführt, wenn absehbar, nach dem vollendenten 2. Vertragsjahr das Projektende innerhalb der darauffolgenden nächsten 2 Jahre erfolgen wird. Für die Option ist ein aktueller Preis anzugeben. Ab 2023 kann der Bieter uns die ausschließlich herstellergebundenen Preisanpassungen weiterreichen, muss diese aber zwingend durch ein offizielles Schreiben oder allg. Veröffentlichung des Herstellers Autodesk nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Graitec Innovation GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.graitec.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRTN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekam-mer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Un-wirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland