Planungsleistung GTP Amsinckstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50726
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung GTP Amsinckstraße
BIM Planungsleistung GTP für die Amsinckstraße beinhaltet übertragene Leistungen für die Lph 2. (optional Lph 3/4 und 6/7)
Das Projekt beinhaltet den Neubau der ca. 61 m langen GTP Amsinckstraße, dabei sollen die Planungsleistungen folgender Gewerke im Rahmen des Projekts erbracht werden:
• Konstruktiver Ingenieurbau
• Tragwerksplanung
• Verkehrsanlagen
• Technische Ausrüstung Kostengruppe 440
• Techn. Streckenausrüstung Oberleitungsanlagen
• Techn. Streckenausrüstung Leit- und Sicherungstechnik
• Techn. Streckenausrüstung Bahnstrom
• Verkehrsplanung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistung GTP Amsinckstraße
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
BIM Planungsleistung GTP für die Amsinckstraße beinhaltet übertragene Leistungen für die Lph 2. (optional Lph 3/4 und 6/7)
Das Projekt beinhaltet den Neubau der ca. 61 m langen GTP Amsinckstraße, dabei sollen die Planungsleistungen folgender Gewerke im Rahmen des Projekts erbracht werden:
• Konstruktiver Ingenieurbau
• Tragwerksplanung
• Verkehrsanlagen
• Technische Ausrüstung Kostengruppe 440
• Techn. Streckenausrüstung Oberleitungsanlagen
• Techn. Streckenausrüstung Leit- und Sicherungstechnik
• Techn. Streckenausrüstung Bahnstrom
• Verkehrsplanung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Tschechien
NT03 Deckengewölbe Kasematten - Fallgruppenprüfung
Gemäß BAst ist im Zuge der Planung zu prüfen, ob eine Verfüllung der nordöstlich an der Eisenbahnüberführungangrenzenden Kasematten durch das Projekt möglich erscheint. Untersuchungen haben ergeben, dass die Kasematten zwarzum Eigentum der DB gehören, die Unterhaltspflicht jedoch bei der Stadt Hamburg unterliegt. Diese Aufteilung wurde in einemAltvertrag aus dem Jahre 1898 festgeschrieben, der zum Zeitpunkt der Aufgabenstellung nicht bekannt war. Damit eineVerfüllung seitens der Stadt Hamburg genehmigt werden kann, soll zunächst der Zustand der Kasematten ermittelt werden.Mittels Kernborhungen wurden Materialproben entnommen, die im Anschluss auf Druckfestigkeit geprüft wurden. DieUntersuchungsergebnisse wurden an den AN Vössing übermittelt, der auf Basis dessen die Standsicherheit derKasemattengewölbe nachgewiesen hat. Diese Zusatzleistung war dem AG zum Zeitpunkt der Vergabe nicht bewusst.