Contentplanungstool SaaS Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA55781
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Contentplanungstool SaaS
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Bereitstellung eines webbasierten Tools zur Contentplanung als Saas-Lösung.
Frankfurt am Main, Berlin
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Bereitstellung eines webbasierten Tools zur Contentplanung als Saas-Lösung. Die verwendenden Organisationseinheiten sollen in die Lage versetzt werden, ihre kommunikativen bzw. redaktionellen Themen und Inhalte zu visualisieren, zu planen, zu steuern und abzustimmen. Durch die Teilbarkeit von Inhalten zwischen einzelnen Einheiten wird ein vernetztes, integriertes Arbeiten über Organisationseinheiten und Geschäftsfelder hinweg ermöglicht. Der Fokus richtet sich auf alle Inhalte, die im Rahmen von Pressearbeit, interner Kommunikation sowie externen Kommunikations- und Marketingmaßnahmen für die relevanten Zielgruppen zur Verfügung gestellt wird (u.a. Pressemitteilungen, Pressetermine, Websites, Social Media Kanälen, interne Kommunikationskanäle, Podcasts etc.). Gesucht wird ein webbasiertes Standardprodukt als SaaS, Implementierung und Betrieb erfolgen durch den AG. Benötigt werden darüber hinaus womöglich, in kleinem Umfang Trainings und Professional Services.
Im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsvorhabens geht es nach gegenwärtiger Schätzung, um ein Volumen von 510 Lizenzen (unverbindliche Angabe). Zum Vergabezeitpunkt prognostiziert der Auftraggeber ein Volumen von bis zu 1020 Lizenzen (Höchstmenge). Aktuell ist von folgender Aufteilung auszugehen: 450 Basic User, 60 Full User. Diese Mengen wurden auf der Grundlage von Erfahrungswerten und Prognosen erstellt. Die Schätz- und Höchstmengen sind nicht mit einer Mindestabnahmeverpflichtung gegenüber einem Auftragnehmer im Zuschlagsfalle verbunden. Es besteht daher in Hinblick auf diese Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung.
Option zur Verlängerung des Rahmenvertrages: Einmalige Verlängerungsoption um 24 Monate mehr Details in den Vergabeunterlagen vgl. Anhang C2 "Rahmenvertrag SaaS"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Contentplanungstool SaaS
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [gelöscht]) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.